KI-Disclosure: Warum und wie wir KI bei FreeYourFamily nutzen

Zuletzt aktualisiert: 16. August 2026

Worum es hier geht: Wir möchten offen erklären, wie wir künstliche Intelligenz einsetzen – und was sie bei uns nicht übernimmt.

Unsere Beiträge entstehen aus unserer eigenen Erfahrung, Recherche, Einordnung und redaktionellen Arbeit. KI ersetzt weder unsere Haltung noch unsere Verantwortung. Sie unterstützt uns punktuell dabei, Inhalte verständlicher, zugänglicher und sorgfältiger aufzubereiten.

Wenn ihr neu bei uns seid, findet ihr hier unseren kurzen Einstieg: Neu hier auf Free Your Family.

Leitregel: KI ist bei uns weder Autorin noch Quelle. Sie kann im redaktionellen Prozess als Werkzeug mitarbeiten. Inhaltliche Entscheidungen, Einordnung, Quellenbewertung und Veröffentlichung liegen bei uns.

Was ihr als Leser:innen davon habt

  • Mehr Klarheit: KI kann uns helfen, Wiederholungen zu finden, Texte sinnvoll zu gliedern und komplizierte Passagen verständlicher aufzubereiten.
  • Eine zusätzliche Prüfrunde: Gerade bei sensiblen Themen können wir gezielt nach zu absoluten Aussagen, möglichen Widersprüchen oder missverständlichen Formulierungen suchen.
  • Mehr Nachvollziehbarkeit: Fehlende Belege und unklare Tatsachenbehauptungen fallen bei einer zusätzlichen Prüfung eher auf. Dann recherchieren wir nach, ergänzen Quellen oder benennen Unsicherheiten deutlicher.
  • Mehr Barrierefreiheit: Aus Videos können KI-gestützt lesbare und durchsuchbare Transkripte entstehen. Das hilft Menschen mit Hörbeeinträchtigung, Menschen ohne Ton und allen, die gezielt nach einer bestimmten Stelle suchen.
  • Bessere Orientierung: KI kann uns bei Zusammenfassungen, FAQs und der Suche nach passenden internen Verlinkungen unterstützen.

Wie wir KI konkret nutzen

1) Redaktion und Lesbarkeit

Wir nutzen KI punktuell, um Texte zu strukturieren, zu kürzen oder sprachlich zu überarbeiten. Sie kann uns auch Vorschläge für Zwischenüberschriften, Zusammenfassungen oder FAQs machen.

Die Ausgangsgedanken, Erfahrungen, Argumente und Bewertungen stammen von uns. Wir entscheiden, welche Vorschläge wir übernehmen, und prüfen die veröffentlichte Fassung selbst.

Dabei achten wir besonders darauf, dass eine sprachliche Überarbeitung nicht unbemerkt die Aussage verändert. Ein glatterer Satz ist keine Verbesserung, wenn er etwas anderes behauptet als vorher.

2) Qualitätssicherung, Recherche und Quellen

Bei der Qualitätsprüfung lassen wir uns unter anderem auf Stellen hinweisen, die wir noch einmal genauer ansehen sollten:

  • zu absolute Formulierungen wie „immer“, „nie“ oder „garantiert“,
  • unklare oder missverständliche Ratschläge,
  • unbelegte Tatsachenbehauptungen,
  • mögliche Widersprüche innerhalb eines Textes,
  • Formulierungen, die Wahrscheinlichkeiten oder Unsicherheiten verschleiern.

Ein solcher Hinweis ist noch kein Urteil über die Aussage. Ob tatsächlich etwas falsch, missverständlich oder unbelegt ist, prüfen wir selbst.

Auch bei der Recherche kann KI helfen: Sie kann auf Wissenslücken aufmerksam machen, Suchbegriffe vorschlagen oder mögliche Recherchewege zeigen. Quellenangaben aus KI-Ausgaben übernehmen wir jedoch nicht ungeprüft. KI-Systeme können Quellen erfinden, vorhandene Quellen falsch wiedergeben oder einer Quelle eine Aussage zuschreiben, die sie gar nicht trägt.

Bevor wir eine Quelle verwenden, prüfen wir nach Möglichkeit im Original:

  • ob die Quelle tatsächlich existiert,
  • wer sie veröffentlicht hat,
  • was sie tatsächlich untersucht oder ausgesagt hat,
  • ob sie für die konkrete Behauptung geeignet und ausreichend aktuell ist,
  • welche Einschränkungen und Unsicherheiten sie nennt.

Wo verfügbar, bevorzugen wir Primärquellen, amtliche Dokumente, Originalstudien und dauerhafte Quellenangaben wie DOIs. Bei Themen aus Gesundheit, Recht, Wissenschaft oder anderen Fachgebieten achten wir außerdem darauf, dass die Quelle fachlich tatsächlich für die jeweilige Aussage zuständig ist.

Widersprüchliche Erkenntnisse und relevante Unsicherheiten benennen wir, statt daraus eine Gewissheit zu machen, die die Quellen nicht hergeben.

Als ergänzende Orientierung nutzen wir unter anderem die Living Guidelines on the Responsible Use of Generative AI in Research der Europäischen Kommission, 3. Fassung vom Mai 2026. Sie richten sich an den Forschungsbereich und sind deshalb keine spezielle Richtlinie für Blogs. Ihre Grundsätze zu menschlicher Verantwortung, Quellenprüfung, Datenschutz und Transparenz sind für unsere redaktionelle Arbeit dennoch hilfreich.

3) Video-Transkripte und daraus entstehende Blogbeiträge

Wir transkribieren Videos teilweise KI-gestützt und bereiten die Transkripte anschließend für die Veröffentlichung auf.

Dabei entfernen wir beispielsweise Füllwörter, Versprecher und unnötige Wiederholungen. Außerdem ergänzen wir bei Bedarf Absätze, Zwischenüberschriften und eine besser lesbare Struktur.

Wir verändern dabei nicht bewusst die Aussage des Videos. Bei unklaren oder inhaltlich wichtigen Stellen hören wir die Originalaufnahme erneut an und korrigieren das Transkript. Maßgeblich bleibt im Zweifel das veröffentlichte Video.

Wenn aus einem Video ein eigenständiger Blogbeitrag entsteht, kann dieser zusätzlich recherchiert, eingeordnet und redaktionell überarbeitet werden. Er ist dann mehr als ein Transkript.

4) KI-generierte oder KI-manipulierte Medien

Wir verwenden KI unter anderem für Illustrationen, Symbolbilder und visuelle Erklärungen. Solche Darstellungen sind keine fotografischen oder dokumentarischen Belege.

Wenn ein KI-generiertes oder KI-manipuliertes Bild, Audio oder Video als authentische Darstellung realer Personen, Gegenstände, Orte, Organisationen oder Ereignisse verstanden werden könnte, kennzeichnen wir die KI-Erzeugung oder -Bearbeitung direkt am jeweiligen Inhalt.

Offensichtlich stilisierte, fiktionale oder dekorative Darstellungen können wir als „KI-Illustration“ kennzeichnen, wenn diese Information für die Einordnung sinnvoll ist.

Ein allgemeiner Hinweis auf dieser Seite ersetzt eine Kennzeichnung am konkreten Medium dort nicht, wo eine solche Kennzeichnung erforderlich ist.

Welche Grenzen wir ziehen

Datenschutz zuerst

Wir geben keine identifizierenden Informationen über Kinder oder andere Dritte und keine vertraulichen Dokumente in externe KI-Werkzeuge ein. Dazu gehören beispielsweise private Nachrichten, medizinische Unterlagen und interne E-Mails.

Details zum Umgang mit personenbezogenen Daten findet ihr in unserer Datenschutzerklärung.

Bei persönlichen Geschichten achten wir darauf, dass niemand unbeabsichtigt erkennbar wird. Wo nötig, verändern oder verallgemeinern wir einzelne Details.

Außerdem haben wir für unsere redaktionelle Arbeit klare Grenzen:

  • KI ist keine Quelle: Eine KI-Ausgabe belegt keine Tatsachenbehauptung.
  • Keine ungeprüfte Veröffentlichung: Wir veröffentlichen keine KI-Ausgaben automatisch.
  • Keine erfundenen Quellen: Quellenangaben werden vor der Verwendung geprüft.
  • Keine Scheinsicherheit: Wir machen aus „könnte“ kein „ist“ und aus einer Möglichkeit keine Gewissheit.
  • Keine unbemerkte Verschiebung: Eine KI-Formulierung darf unsere Aussage, Wertung oder Schlussfolgerung nicht verändern, ohne dass wir es merken.
  • Keine Täuschung durch Medien: KI-generierte Inhalte sollen nicht wie authentische Dokumentation erscheinen, wenn sie keine sind.

KI darf Vorschläge machen. Wir machen daraus geprüfte Inhalte.

Wann wir KI kennzeichnen

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Sie betreffen unter anderem sogenannte Deepfakes – also bestimmte KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die fälschlich authentisch erscheinen können.

Auch KI-generierte oder manipulierte Texte können unter die gesetzlichen Transparenzpflichten fallen, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Für solche Texte sieht die Verordnung eine Ausnahme vor: Hat ein Mensch den Inhalt geprüft oder unterlag er redaktioneller Kontrolle und trägt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung, besteht diese Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 Absatz 4 für den Text nicht.

Die aktuellen Leitlinien der Europäischen Kommission zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 erläutern diese Regeln genauer.

Das ist die gesetzliche Ebene. Für FreeYourFamily haben wir zusätzlich eine eigene redaktionelle Transparenzregel: Wenn KI an einem Beitrag über übliche redaktionelle Hilfstätigkeiten hinaus substanziell mitgewirkt hat, weisen wir darauf im jeweiligen Beitrag hin.

Wenn KI lediglich bei Rechtschreibung, sprachlicher Glättung, Kürzung oder Strukturierung hilft, setzen wir normalerweise keinen eigenen KI-Hinweis. Anders sieht es aus, wenn KI beispielsweise umfangreichere Zusammenfassungen, neue Textabschnitte oder FAQs vorbereitet und diese einen wesentlichen Teil des veröffentlichten Beitrags bilden. Auch dann prüfen und verantworten wir die endgültige Fassung selbst.

Bei KI-generierten oder KI-manipulierten Medien erfolgt eine gesetzlich oder redaktionell erforderliche Kennzeichnung direkt am betroffenen Inhalt. Bei Video-Beiträgen kann zusätzlich ein Hinweis auf die KI-gestützte Transkription stehen.

Wenn wir einen Beitrag inhaltlich substanziell überarbeiten, kennzeichnen wir dies nach Möglichkeit mit einem Hinweis wie „Zuletzt aktualisiert“.

Korrekturen und Feedback

Trotz sorgfältiger Prüfung können Fehler, missverständliche Formulierungen oder veraltete Informationen bestehen bleiben.

Wenn euch in einem Beitrag etwas auffällt – etwa eine unklare Aussage, ein fehlender Beleg, ein Transkriptionsfehler oder eine veraltete Information –, schreibt uns über unsere Kontaktseite.

Wir prüfen solche Hinweise und korrigieren Beiträge, wenn eine Änderung nötig ist.