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Seit elf Jahren steht hier alles öffentlich: Was wir über Erziehung denken. Warum wir eine Impfpflicht abgelehnt haben. Was wir davon halten, wie in diesem Land über Vielfalt geredet wird. Alles datiert, durchsuchbar, mit Autor. Ein Archiv unserer Haltungen. Wir haben es selbst angelegt und obendrein für Suchmaschinen optimiert.
Falls jemand wissen möchte, was wir denken: Der Weg ist gut ausgeschildert. Und das ist die Perspektive, aus der ich Sicherheitsgesetze lese.
Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett eine Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Die Bundesregierung selbst nennt sie die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen von Verfassungsschutz und BND in der bundesdeutschen Geschichte. Es geht um drei Gesetze. Ein neues für den Verfassungsschutz, ein neues für den BND. Und erstmals eines für die Rechtskontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat. Zuerst nimmt der Bundesrat Stellung, danach befasst sich der Bundestag mit dem Entwurf. Dieser umfasst gut 700 Seiten. Ich habe sie nicht alle gelesen.
Sabotage, Spionage, Cyberangriffe, verdeckte Aktionen fremder Mächte: Diese Bedrohungen sind nicht fiktiv. Natürlich möchte ich nicht, dass jemand einen Anschlag plant und der Verfassungsschutz danebensteht, weil ihm ausgerechnet die eine Befugnis fehlt, die ihn hätte verhindern können. Über die Mittel der Dienste muss man reden können. Ohne gleich für naiv erklärt zu werden.
Trotzdem geht mir die Frage nicht aus dem Kopf: Was wäre, wenn diese Befugnisse in zehn Jahren bei Leuten liegen, denen ich sie niemals freiwillig gegeben hätte?
Neu ist diese Frage nicht. 2019 habe ich hier schon einmal aufgeschrieben, wie eine verängstigte Öffentlichkeit nach mehr Befugnissen für die Behörden ruft. Nach tieferen Eingriffen in die Privatsphäre. Damals war das ein Gedanke über meine Sorgen. Heute liegt ein Gesetzentwurf vor, der genau solche Eingriffe ausweiten soll – mit Paragrafen und Erfüllungsaufwand.
Ich wohne in Sachsen. Hier muss ich niemandem erklären, dass politische Mehrheiten sich verschieben können.

Ein konzeptionelles Bild über Schreiben, Datenauswertung und staatliche Macht. Symbolische Darstellung (KI-generiert)
Gesetze überleben die Menschen, die sie machen
Neue Befugnisse durch die BND-Reform
Der Entwurf vom 12. August stärkt die Dienste vor allem im Digitalen. Neu ist unter anderem die Online-Durchsuchung. Auch bei der strategischen Aufklärung des BND ändert sich etwas: Der Dienst soll Daten künftig speichern dürfen, bevor jemand sie gesichtet hat. Nachrichten und andere Inhalte sechs Monate, sogenannte Metadaten bis zu zwölf. Das sind Informationen über die Kommunikation – zum Beispiel, wer wann mit wem verbunden war –, aber nicht das Gespräch oder die Nachricht selbst.
Hinzu kommen „aktive Maßnahmen“. Künftig sollen der BND und der Verfassungsschutz nicht nur Informationen sammeln und auswerten. Unter bestimmten Bedingungen sollen sie auch selbst gegen Bedrohungen vorgehen dürfen.
Beim BND sind dafür zwei Stufen vorgesehen. Die erste betrifft unmittelbare Gefahren, auf die der Dienst bei seiner Arbeit stößt. Die Bundesregierung nennt zwei Beispiele. So kann der BND in die Systeme einer Hackergruppe eindringen und dort die Daten der Opfer löschen. Oder er manipuliert eine Warenlieferung zur Sabotage und bringt fehlerhafte Bauteile hinein.
Die zweite Stufe greift bei einer besonderen Gefährdungslage. Dann darf der BND selbst gegen die Bedrohung vorgehen. Er kann zum Beispiel in die IT-Systeme von Chemiewaffenlaboren oder Drohnenfabriken eindringen und die Produktion stören. Auch Server staatlicher Hacker darf er abschalten oder unbrauchbar machen. All diese Maßnahmen der zweiten Stufe muss der Unabhängige Kontrollrat jedoch vorher prüfen.
Ganz ohne Grenzen geht das nicht.
Beim Verfassungsschutz gelten andere Grenzen. Er darf nur bei bestimmten schweren Bedrohungslagen einwirken. Und nur auf Gegenstände. Außerdem nur dann, wenn keine andere Stelle den Zweck erreichen kann.
Aus Zuhörern werden Mitspieler.
KI-Auswertung, Personenprofile und biometrische Abgleiche
Daneben sollen die Dienste ihre gespeicherten Daten stärker automatisch auswerten dürfen. Wie weit diese Auswertung gehen soll, zeigen die Stellungnahmen zum Entwurf vom Juli. Peter Schantz hat den BND-Teil geprüft – auf Bitte der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), aber in eigener Verantwortung. Der Entwurf erlaubt dem BND, KI-Anwendungen „im größtmöglichen Umfang“ einzusetzen. Ausdrücklich nennt er selbstlernende Systeme.
Was bedeutet das?
Die Software durchsucht große Mengen an Daten. Sie sucht darin nach Auffälligkeiten und Zusammenhängen. Daraus kann sie Profile über einzelne Menschen erstellen. Sie kann sogar einschätzen, wie sich jemand wahrscheinlich verhalten wird. Auch mögliche Bedrohungen soll sie erkennen.
Schantz kritisiert ausdrücklich: Selbst Menschen, die bisher nicht im Fokus des BND standen, können durch solche Auswertungen dort landen.
Vor allem fehlen ihm klare Leitplanken. So bleibe offen, welche Daten die Software überhaupt auswerten darf. Offen sei auch, mit welchen Daten die KI trainiert wurde. Mit solchen Trainingsdaten lernt eine KI, Muster zu erkennen.
Schantz kritisiert außerdem, dass klare Regeln für die Ergebnisse fehlen. Es müsse nachvollziehbar sein, wie die Software zu ihren Einschätzungen kommt. Auch gegen Diskriminierung biete der Entwurf nicht genug Schutz. Denn einseitige oder fehlerhafte Daten können dazu führen, dass bestimmte Menschen schneller als auffällig gelten.
Beim Verfassungsschutz sieht die GFF ähnliche Probleme. Dort kritisiert sie zusätzlich die aus ihrer Sicht zu niedrige Hürde für biometrische Abgleiche. Dabei werden körperliche Merkmale genutzt, um Menschen wiederzuerkennen. Das kann zum Beispiel das Gesicht auf einem Foto sein. Der Verfassungsschutz könnte öffentlich zugängliche Bilder aus dem Internet mit Daten vergleichen, auf die er bereits zugreifen darf.

Mehrere Kameras im öffentlichen Raum stehen hier für biometrische Abgleiche und staatliche Beobachtung.
Was hier entsteht, ist keine Kartei mehr.
Der beschlossene Entwurf kann im Detail vom Juli-Entwurf abweichen. Im Bundestag kann er sich dann noch einmal ändern. Die Richtung dürfte bleiben: mehr gespeicherte Daten, automatische Auswertung, aktives Eingreifen.
Das kann Sicherheit schaffen. Doch es schafft auf jeden Fall eine Maschinerie. Und Maschinerien interessieren sich wenig für die Absicht, aus der heraus man sie erschaffen hat.
Minister gehen. Regierungen wechseln. Doch Befugnisse bleiben.
Der stärkste Einwand gegen diesen Text
Er lautet: Wir leben in einem Rechtsstaat. Der funktioniert nicht nach Lust und Laune.
Und das stimmt. Ein Innenminister kann nicht mieslaunig ins Büro kommen und anordnen, dass ein regierungskritisches Blog beobachtet wird. Das Gesetz verlangt tatsächliche Anhaltspunkte. Es sagt auch recht genau, welche Art von Verhalten gemeint ist. Es muss politisch bestimmt sein und darauf zielen, zentrale Grundsätze unserer Verfassung zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen. Eine Regierung kritisieren, demonstrieren, unbequeme Artikel schreiben, Normen infrage stellen: Nichts davon reicht für sich genommen aus. Zum Glück.
Auch eine künftige Regierung könnte diese Regeln nicht einfach übergehen, ohne Recht zu brechen. Grundrechte verschwinden nach einer Wahl nicht. Gerichte auch nicht. Und auch der Bundestag kontrolliert die Dienste weiter – über sein Parlamentarisches Kontrollgremium.
Damit könnte man die Sache für erledigt halten. Aber nur, wenn Behörden und Kontrollstellen immer genau nach den Regeln arbeiten würden.
Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Schon über die neue Kontrolle wird gestritten. Die Reform legt wichtige Aufgaben in die Hände des Unabhängigen Kontrollrats und gibt ihm erstmals ein eigenes Gesetz. Zugleich verliert die Datenschutzbeauftragte des Bundes die datenschutzrechtliche Kontrolle über den BND. Sie geht an den Unabhängigen Kontrollrat. Peter Schantz bedauert das. Die Datenschutzbeauftragte, die GFF und Schantz kritisieren außerdem die Hürden für staatliche Eingriffe. Sie seien zu niedrig und nicht klar genug bestimmt.
Regeln wirken nicht von allein. Menschen wenden sie an. Eine Regierung, die rechtsstaatliche Grenzen aufweichen will, kann Führungspersonal austauschen und andere Schwerpunkte setzen. Hat sie zugleich eine Mehrheit im Bundestag, kann sie auch beeinflussen, wer im Parlamentarischen Kontrollgremium sitzt.
Gesetze bestehen außerdem aus Begriffen. Und Begriffe muss jemand auslegen. Was ist extremistisch? Wann beginnt eine Bedrohung? Ab wann wird aus einer politischen Haltung ein Fall für den Verfassungsschutz?
Darum ist für mich weniger wichtig, ob ich dem heutigen Innenminister vertraue. Ich kenne ihn nicht persönlich. Und in ein paar Jahren sitzt dort ohnehin jemand anderes.
Maßgeblich ist, ob das Gesetz auch dann klare Grenzen setzt, wenn es von Menschen angewandt wird, denen ich misstraue. Je mehr Macht es ihnen gewährt, desto weniger darf unser Schutz davon abhängen, dass an den entscheidenden Stellen stets vernünftige Leute sitzen.
Und plötzlich geht es um Leute wie uns
„Betrifft mich eh nicht“, denkt man. „Betrifft Terrorzellen, Spione und finstere Gestalten in schwarzen Kapuzenpullis.“
Dann schaue ich auf das, was wir hier tun. Wir schreiben öffentlich über Politik und Gesellschaft, über Demokratie, Vielfalt und Kinderrechte. Wir kritisieren staatliche Entscheidungen. Und wir widersprechen bisweilen ziemlich deutlich dem, was gerade als normal verkauft wird. Elf Jahre links-grün-versifftes Material. 😉 Was steht in eurem Archiv so?
Nach heutiger Rechtslage macht uns all das für sich genommen nicht zu einem Fall für den Verfassungsschutz.
Ich möchte auch in zwanzig Jahren einen Artikel schreiben können, in dem ich einer Bundesregierung widerspreche. Ohne vorher zu überlegen, wer ihn liest. Ich möchte mit Menschen reden können, die politisch unbequem sind. Ich möchte recherchieren und demonstrieren können.
Evelin fragt mich auch bei diesem Artikel, ob ich nicht lieber doch nichts dazu schreiben sollte.
Als unsere Tochter neun war, fragte sie mich, was eigentlich ein Faschist ist. Solche Fragen kommen wieder. Und ich möchte sie weiterhin ehrlich beantworten können. Genauso wie die Frage, warum man einer Regierung widersprechen darf.
Warum Journalist:innen die Reform kritisieren
Mit dieser Sorge stehen wir nicht allein da. Der Deutsche Journalisten-Verband hat dem Innenministerium eine Stellungnahme geschickt. Mehrere große Medienorganisationen haben sich ihm angeschlossen. Darunter sind der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der Deutsche Presserat, Verlage, private Medien und die Journalistengewerkschaft dju.
Worum geht es ihnen? Unter anderem um Berufsgeheimnisse. Für Journalist:innen gehört dazu etwa der Schutz vertraulicher Quellen. Sie begrüßen, dass dieser Schutz künftig bei allen nachrichtendienstlichen Mitteln vorgesehen ist. Doch es gibt eine Lücke. Bei Journalist:innen darf dieser Schutz gegen andere Interessen abgewogen werden. Bei Geistlichen und Anwält:innen nicht. Dort gilt er absolut.
In der Stellungnahme wird außerdem bemängelt, dass es für Eilanordnungen keine feste Höchstfrist gibt. Wer heimlich überwacht wird, erfährt erst einmal nichts davon und kann sich deshalb auch nicht wehren. Umso wichtiger ist eine Kontrolle, bevor eine solche Überwachung erfolgt.
Dadurch wird Deutschland noch nicht zum Überwachungsstaat. Dennoch zeigt es, dass diese Thematik auch Menschen betrifft, die nichts „ausgefressen“ haben.
Der einfachste Stresstest für Sicherheitsgesetze
Wir prüfen Sicherheitsgesetze in der Regel anhand einer Frage: Braucht der Staat überhaupt diese Befugnisse, um uns vor gefährlichen Menschen zu schützen? Die Frage ist berechtigt. Ich würde nur eine zweite danebenstellen.
Würde ich einer Regierung, der ich politisch und menschlich zutiefst misstraue, genau diese weitreichenden geheimdienstlichen Befugnisse an die Hand geben?
Wenn die Antwort auf einmal anders ausfällt, sagt das nichts über die aktuelle Regierung. Aber einiges über das Gesetz. Demokratie heißt nicht, auf die Richtigen zu hoffen. Grundrechte, Gewaltenteilung, unabhängige Gerichte und gesetzliche Grenzen sind auch dafür da, dass Macht ihre Grenzen behält. Auch dann, wenn sie an Leute fällt, denen wir sie freiwillig nie gegeben hätten.
Ein gutes Sicherheitsgesetz muss deshalb zwei Prüfungen bestehen. Es muss einen demokratischen Staat in die Lage versetzen, seine Bürger:innen zu schützen. Und es muss klare Grenzen dafür setzen, was derselbe Staat mit diesen Befugnissen tun kann, wenn sich die Mehrheiten verschieben.
Wer in zehn oder zwanzig Jahren regiert, weiß heute niemand. Welche Instrumente und Befugnisse diese Leute vorfinden werden, entscheiden wir jetzt.
Quellen
- Bundesministerium des Innern (2026). Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Referentenentwurf vom 06.07.2026, Regierungsentwurf vom 12.08.2026. bmi.bund.de
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (2026). Bundeskabinett beschließt Reform des Rechts der Nachrichtendienste. Pressemitteilung 147 vom 12.08.2026. bundesregierung.de
- Bundesministerium des Innern (2026). Bundeskabinett beschließt Reform des Rechts der Nachrichtendienste. Pressemitteilung vom 12.08.2026. bmi.bund.de
- § 4 Bundesverfassungsschutzgesetz (geltende Fassung). gesetze-im-internet.de
- Görlitz, F. für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (2026). Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts. 14.07.2026. freiheitsrechte.org (PDF)
- Schantz, P. (2026). Stellungnahme zum Entwurf eines BND-Gesetzes. Auf Bitte der Gesellschaft für Freiheitsrechte erstellte eigenständige wissenschaftliche Bewertung, 14.07.2026. freiheitsrechte.org (PDF)
- netzpolitik.org (2026). Stellungnahmen zur Geheimdienstreform: „Ein erheblicher Überwachungsdruck für die Gesellschaft“. netzpolitik.org
- Deutscher Journalisten-Verband (2026). Nachrichtendienstrechtsreform. Stellungnahme vom 14.07.2026. djv.de
- Deutscher Bundestag. Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr). bundestag.de
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