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Ein Aufstrich steht im Regal zwischen zwei ähnlichen Produkten. Er kostet etwas mehr, trägt ein grünes Blatt auf dem Etikett und wirbt groß mit „pflanzlich“. Am Rand steht noch „Verpackung recycelbar“. Die beiden anderen Aufstriche sehen nüchterner aus.

Ihr nehmt den mit dem Blatt. Er fühlt sich in diesem Moment nach der besseren Entscheidung an. Die Entscheidung muss jetzt fallen, und die Kinder haben Hunger.

Solche Entscheidungen gehören zum Familienalltag. Genau dort kann Greenwashing wirken. Ein grünes Blatt, eine pflanzliche Rezeptur oder eine recycelbare Verpackung sind für sich genommen noch kein Greenwashing. Problematisch wird es, wenn Sprache, Gestaltung oder Kontext einen größeren ökologischen Vorteil vermitteln, als die nachprüfbare Aussage trägt. Farbe, Bildsprache und einzelne Wörter geben dann eine schnelle Antwort, bevor wir Zeit für die eigentlichen Fragen finden.1

Was Greenwashing im Supermarkt ausmacht

Ein Bühnenbild kann wie ein Wald aussehen. Bäume, Moos, gedämpftes Licht. Aus der Nähe erkennt ihr Pappe und Farbe. Die Kulisse erfüllt ihren Zweck trotzdem, denn sie erzeugt in Sekunden eine Stimmung.

Verpackungen arbeiten ähnlich. Herbes, Beuthner und Ramme befragten mehr als 3.000 Menschen in Deutschland, Frankreich und den USA dazu, woran sie umweltfreundliche Verpackungen erkennen. Die Befragten orientierten sich unter anderem an Material, Recyclinghinweisen und Umweltzeichen. Welche Hinweise sie heranzogen, unterschied sich zwischen den Ländern.2 Granato, Fischer und van Trijp untersuchten in drei Laborexperimenten, wie ausdrückliche Hinweise wie Logos, Labels und Aussagen mit visuellen, haptischen und akustischen Gestaltungssignalen zusammenspielen. Je nach Kombination stiegen Nachhaltigkeitswahrnehmung und Aufmerksamkeit dafür nicht oder nahmen sogar ab; unter anderen Bedingungen verbesserten sich die wahrgenommene Nachhaltigkeit und teilweise auch das Entsorgungsverhalten.3

Diese Forschung zeigt zunächst, wie Verpackungshinweise unsere Wahrnehmung beeinflussen. Ob eine konkrete Verpackung Greenwashing betreibt, entscheidet sich erst daran, was sie tatsächlich behauptet oder nahelegt und was davon belegt ist.

Das bedeutet für den Einkauf: Ein grünes Blatt kann eure Aufmerksamkeit lenken. Für die Umweltleistung braucht ihr eine überprüfbare Angabe.

Infografik zu Greenwashing im Supermarkt: grüne Verpackungssignale, vage Begriffe wie „pflanzlich“ oder „recycelbar“ und fünf Prüffragen für bewusstere Kaufentscheidungen.

Greenwashing im Supermarkt wirkt oft über grüne Optik, weite Begriffe und fehlende Vergleichsmaßstäbe. Die Infografik zeigt typische Muster und fünf Fragen für Verpackungen, Siegel und Umweltangaben. (Bild: KI-generiert mit NotebookLM und bearbeitet; hier in Originalgröße herunterladen)

Wie grüne Signale unsere Wahrnehmung beeinflussen

Beim Wocheneinkauf vergleicht ihr Preise, sucht das Abendessen zusammen, beantwortet Fragen und überlegt nebenbei, ob noch Waschmittel im Haus ist. Wörter wie „regional“, „natürlich“ oder „klimaneutral“ funktionieren in dieser Situation als Abkürzungen. Sie sind schnell, bequem und erstaunlich klebrig. Für die Verpackungsgestaltung sind diese Sekunden wertvoll.

Ein häufig genannter Erklärungsversuch für Folgewirkungen „grüner“ Kaufentscheidungen ist das sogenannte Moral Licensing. Mazar und Zhong beobachteten 2010 in Laborexperimenten, dass Studierende nach dem simulierten Kauf „grüner“ Produkte in nachfolgenden Aufgaben weniger altruistisch handelten sowie häufiger schummelten und Geld nahmen.4 Urban, Bahník und Braun Kohlová konnten den behaupteten Licensing-Effekt auf späteres Schummeln 2019 jedoch in zwei konzeptionellen und einer engen Replikation mit insgesamt 1.274 Teilnehmenden nicht bestätigen.5 Als Erklärung für alltägliche Kaufentscheidungen bleibt dieser Mechanismus deshalb wissenschaftlich offen.

Direkter zum Greenwashing führt ein anderes Experiment. Volschenk, Gerber und Santos untersuchten 120 südafrikanische Verbraucher:innen aus mittleren und höheren Einkommensgruppen. Die Forschenden sprachen dafür Käufer:innen in einem Einkaufszentrum an und ordneten die geeigneten Teilnehmenden zufällig vier Versuchsbedingungen zu. In der Greenwashing-Bedingung lag die mittlere Zahlungsbereitschaft bei 24,31 Rand, wenn die Teilnehmenden zuvor Informationen über Greenwashing erhalten hatten; ohne diese Information waren es 37,79 Rand.6 Das kleine Experiment erlaubt keine allgemeine Aussage über alle Käufer:innen oder Produkte. Innerhalb dieser Stichprobe zeigt es aber, dass Wissen über Greenwashing die Bewertung irreführender Umweltwerbung verändern kann.

Vier typische Muster – und die neuen Regeln ab September 2026

Supermarktregale haben ihr eigenes Literaturgenre. Auf den Verpackungen stehen Wörter, die wie Tugenden klingen: nachhaltig, bewusst, natürlich, ehrlich, verantwortungsvoll. Die dazugehörigen Belege stehen oft viel kleiner. Vier Muster kehren dabei immer wieder.

Der strahlende Einzelvorteil: Ein Merkmal füllt die Vorderseite, etwa die recycelbare Verpackung oder eine pflanzliche Rezeptur. Eine solche Angabe kann vollständig zutreffen. Problematisch wird sie, wenn Gestaltung oder Formulierung daraus den Eindruck eines umfassenden Umweltvorteils machen, den diese einzelne Eigenschaft nicht belegt.

Die weite Sprache: „Nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „bewusst“ und „grün“ klingen umfassend. Ein messbarer Maßstab fehlt häufig. Solche Wörter lassen viel Platz für die Erwartungen der Käufer:innen – und legen zugleich wenig fest.

Das arbeitende Design: Blätter, Kraftpapier, Holzmaserung, gedeckte Farben und handschriftliche Schriften schaffen eine ökologische Atmosphäre, bevor eine Sachaussage erscheint. Das Design beweist noch nichts. Zusammen mit Umweltbehauptungen kann es aber beeinflussen, wie weit wir diese verstehen.

Der Vergleich ohne Bezugspunkt: „Weniger Plastik“ oder „klimafreundlicher“ brauchen einen Vergleich. Gegenüber welchem Produkt? In welchem Zeitraum? Nach welcher Methode? Fehlen diese Angaben, bleibt offen, wie groß die beworbene Verbesserung tatsächlich ist.

Ab dem 27. September 2026 schränkt das deutsche Wettbewerbsrecht solche Werbung stärker ein. Deutschland setzte die Richtlinie (EU) 2024/825 im Februar 2026 in nationales Recht um. Allgemeine Umweltaussagen wie „grün“ oder „öko“ werden bis auf bestimmte Ausnahmen verboten. Eine Umweltaussage, deren Spezifizierung auf demselben Medium klar und hervorgehoben erscheint, wird rechtlich enger gefasst; für allgemeine Aussagen sieht die Richtlinie besondere Anforderungen vor. Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig nur verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Auch Umweltaussagen über ein gesamtes Produkt, obwohl sie tatsächlich nur einen Teil betreffen, werden untersagt. Produktbezogene Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkungen dürfen sich nicht auf Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette stützen.7

Die neuen Regeln helfen bei der Einordnung. Eine zulässige Einzelangabe bleibt trotzdem eine Einzelangabe. „30 Prozent weniger Verpackungsmaterial als 2024“ kann eine nützliche Information sein, ohne gleichzeitig etwas über Rezeptur, Landwirtschaft oder Lieferkette zu versprechen.

Was Begriffe und Siegel tatsächlich aussagen

Pflanzlich

„Pflanzlich“ beschreibt zunächst die Rezeptur oder einzelne Bestandteile. Der Begriff ist damit noch kein Vegan-Siegel und erst recht kein Umwelturteil.

Die Zutatenliste liefert wichtige Informationen, erfasst aber nicht zwangsläufig alle Verarbeitungshilfsstoffe. Das V-Label „vegan“ schließt nach seinen veröffentlichten Kriterien Zutaten und Komponenten tierischen Ursprungs ebenso aus wie tierische Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen, Enzyme und Verarbeitungshilfsstoffe.8

Eine vegane Kennzeichnung beantwortet damit eine klar umrissene Frage. Sie sagt, welche Formen tierlicher Bestandteile der jeweilige Standard ausschließt. Anbau, Lieferkette, Verpackung und Umweltwirkung gehören nicht automatisch zu diesem Prüfumfang. Für uns verweist sie zugleich auf eine ethische Grenze: Nichtmenschliche Tiere sind keine Zutatenquelle, sondern Individuen mit eigenen Interessen. Mehr dazu findet ihr in unserem Beitrag Pflanzlich und vegan: die Begriffe im Vergleich.

Natürlich

„Natürlich“ hat als Werbewort einen starken Klang. Es verbindet sich schnell mit Reinheit, Vertrautheit und Harmlosigkeit. Als pauschale Umweltbotschaft verrät es jedoch wenig darüber, welche konkrete Eigenschaft eines Produkts gemeint ist.

Arsen kommt in der Natur vor. Rohrzucker ebenfalls. Die beiden zugespitzten Beispiele zeigen, wie wenig der Begriff allein über Sicherheit, Nährwert oder Umweltwirkung aussagt. Brauchbarer ist die Frage: Welche Eigenschaft beschreibt der Hersteller damit? Herkunft, Verarbeitung, Inhaltsstoffe und Umweltwirkung sind verschiedene Prüfbereiche. Eine grüne Optik ist kein Nachweis.

Klimaneutral

„Klimaneutral“ wurde bei Produkten häufig über Kompensationszertifikate begründet. Dabei entstanden die Emissionen weiterhin in der Wertschöpfungskette; Projekte an anderer Stelle sollten sie rechnerisch ausgleichen. Ab dem 27. September 2026 verbietet das deutsche Wettbewerbsrecht produktbezogene Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkungen, soweit diese auf Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen.7

Für den Einkauf ist deshalb eine konkretere Information ergiebiger: Welche Emissionen hat der Hersteller innerhalb von Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport oder Verpackung verringert, gegenüber welchem Ausgangswert und in welchem Zeitraum?

Recycelbar und weniger Plastik

„Recycelbar“ beschreibt mehr als eine theoretische Materialeigenschaft. Die neue EU-Verpackungsverordnung definiert Recyclingfähigkeit über recyclinggerechtes Design sowie Sammlung, Sortierung und Recycling in großem Maßstab. Die konkreten Anforderungen greifen allerdings zeitlich gestuft: Die Vorgaben zum recyclinggerechten Design gelten grundsätzlich ab 2030 beziehungsweise nach den vorgesehenen Übergangsfristen; die Bewertung des tatsächlichen Recyclings in großem Maßstab kommt grundsätzlich ab 2035 hinzu.9 Was mit einer einzelnen Verpackung geschieht, hängt zusätzlich vom örtlichen Sammel- und Sortiersystem ab.

Eurostat meldete für 2023 eine Recyclingquote von 42,1 Prozent für Kunststoffverpackungsabfälle in der EU. Die Statistik umfasst den gesamten erfassten Verpackungsabfallstrom. Über die konkrete Verpackung vor euch sagt diese Quote deshalb wenig aus.10

Bei „weniger Plastik“ entscheidet die Bezugsgröße. Eine brauchbare Angabe nennt etwa das frühere Verpackungsgewicht, die Verringerung in Gramm und den Vergleichszeitraum.

Siegel helfen, wenn ihr ihren Auftrag kennt

Unabhängige Siegel bündeln Kriterien, Prüfverfahren und Zuständigkeiten. In einem Regal voller weiter Begriffe sind sie eine brauchbare Abkürzung. Ihr Wert hängt vom jeweiligen Prüfumfang ab.

Der Blaue Engel arbeitet mit produktspezifischen Vergabekriterien. Bei Hygienepapier verlangt er 100 Prozent Altpapier und begrenzt unter anderem bestimmte Hilfsstoffe sowie Emissionen in Wasser und Luft.11

Das EU-Ecolabel ist ein freiwilliges Typ-I-Umweltzeichen nach ISO 14024. Eine unabhängige Stelle prüft mehrere Kriterien für eine Produktgruppe; die Kriterien berücksichtigen wesentliche Umweltwirkungen über den Lebenszyklus.12

NATRUE und COSMOS veröffentlichen Standards für Natur- und Biokosmetik. NATRUE lässt die Einhaltung durch zugelassene unabhängige Zertifizierungsstellen prüfen. COSMOS umfasst Herkunft und Verarbeitung der Inhaltsstoffe, Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung und Kontrolle.1314

Fairtrade prüft wirtschaftliche, soziale und ökologische Standards in den erfassten Lieferketten. Unabhängige Zertifizierer kontrollieren dabei auch den Fairtrade-Mindestpreis und die Prämie, sofern die jeweiligen Standards sie vorsehen.15

Ein Siegel beantwortet damit die Fragen, für die sein Kriterienkatalog geschrieben wurde. Das EU-Bio-Logo setzt bei Lebensmitteln andere Schwerpunkte als ein Vegan-Siegel, Fairtrade oder ein Umweltzeichen. Toilettenpapier mit dem Blauen Engel ist dafür ein anschauliches Beispiel: Die Vorgabe von 100 Prozent Altpapier und die weiteren Kriterien sind nachprüfbar. Das Zeichen liefert eine klar umrissene Information, die ein grünes Blatt aus der Grafikabteilung schuldig bleibt.

Greenwashing erkennen: Beispiele aus Supermarkt und Drogerie

Ein Claim wechselt mit dem Regal seine Bedeutung. Bei Lebensmitteln geht es häufig um Herkunft und Rezeptur, bei Kosmetik zusätzlich um Inhaltsstoffe und Tierversuche, bei Waschmitteln um Dosierung und Nutzung. Deshalb lohnt sich je nach Produkt eine andere Anschlussfrage.

Lebensmittel und Getränke

„Regional“ gehört zu den warmherzigsten Wörtern im Supermarkt. Es klingt nach kurzen Wegen, vertrauter Landschaft und Menschen, deren Namen wir kennen könnten. Manchmal trifft dieses Bild zu. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Begriff „Region“ gesetzlich unbestimmt ist. Eine belastbare Herkunftsangabe nennt das Gebiet sowie Erzeugungs- und Verarbeitungsort.16

Für die Umweltwirkung zählen außerdem Anbau, Verarbeitung, Verpackung und Transport; je nach Produkt spielen etwa Saison, Gewächshausanbau und Transportmittel eine Rolle. Der Transportweg allein entscheidet die Bilanz eines Lebensmittels deshalb nicht.16 Beim Wocheneinkauf kann „regional und saisonal“ eine hilfreiche Kombination sein, sofern die Herkunft nachvollziehbar angegeben ist.

Auch bei Getränken lohnt sich der Blick auf das System. Eine Glasflasche wirkt solide und vertraut, eine PET-Flasche leicht und technisch. Bei Mehrwegflaschen sind vor allem viele Wiederbefüllungen und kurze Transportwege wichtig; das Umweltbundesamt bewertet regionale Mehrwegflaschen aus Glas wie aus PET positiv. Bei PET-Einwegflaschen beeinflussen unter anderem Flaschengewicht und Rezyklatanteil die Ökobilanz.23 Eine einfache Regel „Glas ist immer besser als PET“ trägt deshalb nicht. Mehrweg gewinnt seinen Vorteil vor allem durch viele Umläufe und passende Transportwege.

Unser älterer Beitrag zeigt, wie wir solche Abwägungen im Familienalltag angehen: Unser Wocheneinkauf: vegan, bio, preiswert.

Drogerie- und Hygieneprodukte

Ihr haltet eine Packung Feuchttücher in der Hand. „Biologisch abbaubar“ steht groß darauf. Das klingt nach einer Sorge weniger. Für die Entsorgung zählt trotzdem der vorgesehene Weg. Das Umweltbundesamt erklärt, dass Feuchttücher im Abwasser Leitungen verstopfen können und Kläranlagen sie mit Rechen oder Sieben entfernen müssen. Feuchttücher gehören in den Restmüll, nicht in die Toilette.17

Der Aufdruck beschreibt eine Materialeigenschaft unter bestimmten Bedingungen. Den Entsorgungsweg bestimmt er damit noch nicht.

Bei „plastikfrei“ oder „0 Prozent Plastik“ lohnt sich ebenfalls der genaue Bezug: Produkt, Tuch, Verpackung oder nur ein Bauteil? Bei Hygienepapier liefert der Blaue Engel einen definierten Prüfumfang, einschließlich 100 Prozent Altpapier.11

Kosmetik und Körperpflege

Cremeweiß, Salbeigrün, matte Flächen und Pflanzenskizzen schaffen im Kosmetikregal eine eigene Stimmung. Die Namen klingen nach Kräutergarten oder nach dem Gefühl, das die Creme später erzeugen soll: „Pure“, „Renew“, „Clarity“. Irgendwo dazwischen steht „Clean Beauty“.

Die EU-Kosmetikverordnung definiert kosmetische Mittel, aber keine eigene Produktkategorie „Clean Beauty“. Für Werbeaussagen zu Kosmetik gelten stattdessen gemeinsame EU-Kriterien: Explizite wie implizite Aussagen müssen unter anderem wahrheitsgemäß und durch hinreichende, überprüfbare Nachweise belegbar sein.24 Welche zusätzlichen Eigenschaften eine Marke mit „Clean Beauty“ verbindet, muss deshalb aus ihren eigenen Kriterien hervorgehen. Inhaltsstoffliste und veröffentlichte Siegelstandards liefern konkretere Informationen.

Auch „vegan“ braucht einen erkennbaren Standard. Das V-Label schließt nach seinen Kriterien tierliche Bestandteile und tierliche Verarbeitungshilfsstoffe aus.8 Davon zu unterscheiden ist das EU-Recht zu Tierversuchen: Tierversuche für fertige Kosmetikprodukte sind für kosmetische Zwecke seit 2004 verboten, für Inhaltsstoffe seit 2009. Das vollständige Vermarktungsverbot für die zuletzt erfassten Prüfbereiche gilt seit 2013. Unter REACH können jedoch auch bei Stoffen, die in Kosmetik eingesetzt werden, Tierversuche als letztes Mittel erforderlich sein, etwa zur Bewertung von Risiken für Beschäftigte oder die Umwelt; bei Stoffen mit weiteren Verwendungszwecken greifen darüber hinaus die entsprechenden REACH-Anforderungen.18

Der Ausdruck „ohne Mikroplastik“ hängt ebenfalls von der verwendeten Definition ab. Zu den Größenkriterien der EU-Definition für synthetische Polymermikropartikel gehören Partikel mit Dimensionen bis fünf Millimeter sowie faserartige Partikel bis 15 Millimeter Länge bei einem Verhältnis von Länge zu Durchmesser über drei. Die Definition enthält darüber hinaus weitere Voraussetzungen und nimmt unter anderem bestimmte natürliche, abbaubare oder ausreichend lösliche Polymere aus.19 Ein Werbehinweis „ohne Mikroplastik“ sollte deshalb immer zusammen mit der zugrunde gelegten Definition gelesen werden.

Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel

Die Flasche versprüht den Charme eines Waldspaziergangs. Grüne Wellen, Blätter und im Hintergrund ein Fluss, der sich friedlich durch eine Wiese schlängelt. „Mit der Kraft der Natur“ steht darüber. Aussagekräftiger sind Inhaltsstoffe, Dosierung, Ergiebigkeit und ein unabhängiges Umweltzeichen.

Zur Umweltwirkung gehört hier auch die Nutzung. Die EU-Ecolabel-Kriterien verlangen, dass die Verpackung auf die richtige Dosierung und die niedrigste empfohlene Temperatur hinweist; bei Haushaltswaschmitteln darf diese niedrigste empfohlene Temperatur höchstens 30 Grad Celsius betragen. Als zusätzliche Umweltinformation nennt das Handbuch außerdem eine möglichst hohe Maschinenbeladung. Zugleich muss das Waschmittel bei der niedrigsten vom Hersteller empfohlenen Temperatur und Dosierung die geforderte Waschleistung erreichen.20

Im Alltag heißt das: Temperatur passend zur Wäsche wählen, die Trommel sinnvoll füllen, richtig dosieren und beim Produkt auf nachvollziehbare Kriterien achten. Der Blaue Engel und das EU-Ecolabel bieten dafür veröffentlichte Standards. Weitere Produkte findet ihr auf unserer Seite zu BigGreenSmile.

Kompostierbare und biobasierte Kunststoffe

Die Tüte sieht aus, als wäre die Entscheidung bereits gefallen. Sie ist grünlich, auf der Vorderseite wächst ein kleiner Keimling, und im Kleingedruckten steht „EN 13432“. Der Keimling und die Normangabe stehen für industrielle Kompostierbarkeit unter festgelegten Prüfbedingungen. Nach der Norm müssen 90 Prozent der Masse innerhalb von 180 Tagen zu Kohlendioxid umgewandelt sein; nach zwölf Wochen dürfen höchstens zehn Prozent der Trockenmasse als Stücke über zwei Millimeter übrig sein. Viele Kompostieranlagen arbeiten mit kürzeren Rottezeiten.21

Für die Biotonne gelten zusätzliche Regeln. Das Umweltbundesamt nennt zugelassene, entsprechend gekennzeichnete Bioabfallsammelbeutel; Kommunen können ihre Nutzung aus technischen Gründen untersagen. Andere als biologisch abbaubar beworbene Kunststoffprodukte gehören nach den Hinweisen des Bundesumweltministeriums in den vorgesehenen Abfallstrom außerhalb der Biotonne.22

Die Norm bescheinigt also eine reale Materialeigenschaft. Ob die örtliche Anlage sie nutzen kann und ob die Kommune den Beutel zulässt, ist eine zweite Frage.

„Biobasiert“ beschreibt wiederum die Rohstoffquelle. Das Material kann biologisch abbaubar oder dauerhaft sein. Umgekehrt können biologisch abbaubare Kunststoffe fossile Rohstoffe enthalten. Das Umweltbundesamt trennt diese Eigenschaften ausdrücklich.22

Fünf Fragen, mit denen ihr Greenwashing erkennt

Wenn dreißig Sekunden reichen sollen, helfen fünf Fragen mehr als eine vollständige Siegelkunde.

Welche messbare Aussage steht auf der Packung? „30 Prozent weniger Verpackungsmaterial als 2024“ enthält Bezugswert und Zeitraum. „Nachhaltiger“ lässt beides offen. Je genauer die Aussage, desto besser könnt ihr sie prüfen.

Wie weit reicht die Aussage – und wie weit reicht der Eindruck? Verpackung, Rezeptur, Herstellung, Transport und Lieferkette sind verschiedene Bereiche. Eine recycelbare Hülle beantwortet eine Frage zur Verpackung. Eine pflanzliche Rezeptur beantwortet eine Frage zu den verwendeten Bestandteilen. Problematisch wird es, wenn aus diesem begrenzten Vorteil sprachlich oder gestalterisch eine Aussage über das ganze Produkt wird.

Wer prüft die Aussage? Ein unabhängiges Typ-I-Umweltzeichen, ein transparentes Zertifizierungssystem oder eine staatliche Stelle bietet nachvollziehbare Kriterien. Bei einem unbekannten Zeichen hilft ein Blick auf Herausgeber:in, Kriterien und Kontrolle. Ein Kreis, ein Blatt oder ein Keimling kann ebenso gut Teil des Verpackungsdesigns sein.

Welche ethische Grenze steht fest – und was könnt ihr innerhalb dieser Grenze abwägen? Herkunft, Verpackung, Preis, Hautverträglichkeit und Energieverbrauch können je nach Produkt unterschiedlich wiegen. Die Ausbeutung nichtmenschlicher Tiere ist für uns keine weitere Produkteigenschaft auf derselben Liste. Bei Lebensmitteln und Kosmetik prüfen wir deshalb zuerst, welche tierlichen Bestandteile der jeweilige Standard tatsächlich ausschließt und welche Fragen offen bleiben. Danach lassen sich die übrigen Eigenschaften vergleichen. Ein besserer Umweltclaim hebt die tierethische Frage nicht auf.

Reicht die Information für diese Entscheidung? Ein Produkt kann in einem Punkt überzeugen und in anderen offen bleiben. Vielleicht reicht euch die verlässliche Antwort für diesen Einkauf, vielleicht sucht ihr weiter. Die Frage richtet sich an die wirkliche Situation: dieses Regal, dieses Budget, dieser Tag.

Was Familien im Alltag realistisch prüfen können

Im Supermarkt fehlen die Bedingungen, unter denen ein Artikel wie dieser entsteht. Ihr könnt dort nicht jedes Siegel recherchieren, eine Ökobilanz lesen und gleichzeitig Preise vergleichen, das Abendessen planen und auf junge Menschen reagieren, die gerade Hunger haben.

Zeit, Geld und Auswahl setzen reale Grenzen. Wiederkehrende Kaufentscheidungen betreffen allerdings oft dieselben Produkte. Dort helfen wenige verlässliche Gewohnheiten mehr als der Versuch, bei jedem Einkauf alle Probleme zugleich zu lösen.

Die wirksamste Prüfroutine beginnt bei den Dingen, die regelmäßig im Wagen landen. Bei Lebensmitteln beginnt sie für uns mit der veganen Grenze: Soweit wir es zuverlässig erkennen können, wählen wir keine Produkte mit tierlichen Bestandteilen. Unter den verbleibenden Produkten vergleichen wir Saison, Herkunft, Verpackung und Preis. Bei Papierprodukten reicht häufig der Blaue Engel. Bei Waschmitteln helfen passende Dosierung und Temperatur zusammen mit einem Umweltzeichen. Aus einer wiederkehrenden Frage wird irgendwann ein kurzer Blick. Und genau dieser kurze Blick funktioniert auch dann, wenn neben euch jemand sehr nachdrücklich Hunger hat.

Greenwashing ist nur eine Ebene. Wo nichtmenschliche Tiere für Lebensmittel, Kosmetik oder andere Waren genutzt werden, werden je nach Praxis ihre Körper, ihre Arbeitskraft, ihre Fortpflanzung oder ihr Leben für menschliche Zwecke eingesetzt. Eine vegane Kennzeichnung kann einen begrenzten Teil dieser Frage prüfbar machen; ihr Kriterienkatalog sagt, welche tierlichen Bestandteile und Hilfsstoffe sie ausschließt. Umweltzeichen, Fairtrade und Recyclingangaben beantworten andere Fragen. Keine dieser Angaben ersetzt die anderen.

Ein perfekter Einkaufswagen taugt dabei kaum als Maßstab. Er verwandelt eine gemeinsame politische und wirtschaftliche Aufgabe schnell in eine private Reinheitsprüfung. Unsere antispeziesistische Haltung verlangt keine Konsumperfektion. Sie setzt eine ethische Grenze: Nichtmenschliche Tiere sind keine verfügbaren Mittel für unsere Zwecke. Geld, Zeit und Angebot bestimmen, welche Handlungsmöglichkeiten wir in einer konkreten Situation haben; sie verändern die ethische Einordnung der Ausbeutung nicht. Wo eine vegane Wahl zugänglich ist, ist sie deshalb für uns der Ausgangspunkt. Innerhalb dieser Grenze vergleichen wir Preis, Herkunft und Umweltwirkung.

Greenwashing verliert einen Teil seiner Wirkung, sobald aus dem Gesamteindruck wieder einzelne überprüfbare Aussagen werden. Dann lässt sich fragen: Was wurde hier tatsächlich belegt?

Den ethischen Ausgangspunkt führen wir in Veganismus und Antispeziesismus: Definition & Ethik weiter aus.

Wenn ihr nach alltagstauglichen Alternativen sucht

Jetzt folgt der etwas merkwürdige Teil eines Artikels über Greenwashing: Wir verlinken Produkte und Shops. Die folgenden Links führen zu Seiten, auf denen wir diese Angebote vorstellen. Bei einem Kauf über die Links erhalten wir teilweise eine Provision; ihr zahlt denselben Preis. Diese Verbindung legen wir offen, weil sie zu eurer Bewertung gehört. Wir verlinken Angebote, die wir kennen und für sinnvoll halten. Den Wert dieser Einschätzung bestimmt ihr.

Für vegane Familienküche: Velivery. Für Drogerie- und Haushaltsprodukte: BigGreenSmile. Für fairere Familienprodukte und Kleidung: Avocadostore.

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Quellen

  1. de Freitas Netto, S. V. et al. (2020): Concepts and forms of greenwashing: a systematic review. Tragende Stelle: Abschnitte „Definitions of greenwashing“ und „Phenomenon and taxonomy of greenwashing“.
  2. Herbes, C.; Beuthner, C.; Ramme, I. (2020): How green is your packaging? International Journal of Consumer Studies 44(3), 258–271. Tragende Stelle: Abstract sowie Ergebnis- und Diskussionsabschnitte zur Befragung in Deutschland, Frankreich und den USA.
  3. Granato, G.; Fischer, A. R. H.; van Trijp, H. C. M. (2022): A meaningful reminder on sustainability: When explicit and implicit packaging cues meet. Journal of Environmental Psychology 79, 101724. Tragende Stelle: Abstract und die dort zusammengefassten Ergebnisse der drei Laborexperimente zum Zusammenspiel expliziter und impliziter Verpackungssignale.
  4. Mazar, N.; Zhong, C.-B. (2010): Do green products make us better people? Psychological Science 21(4), 494–498. Tragende Stelle: Experimente 2 und 3.
  5. Urban, J.; Bahník, Š.; Braun Kohlová, M. (2019): Green consumption does not make people cheat. Journal of Environmental Psychology 63, 139–147. Tragende Stelle: Abstract und „General Discussion“, S. 144–145.
  6. Volschenk, J.; Gerber, C.; Santos, B. A. (2022): The (in)ability of consumers to perceive greenwashing. Tragende Stelle: „Research method“, insbesondere „The experiment“ und „Data collection“, sowie „Hypothesis testing“ und Abbildung 1.
  7. Umweltbundesamt (12.03.2026): Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt. Tragende Stelle: „Generelle Verbote bestimmter Geschäftspraktiken“ und Abschnitte zur Umsetzung und zum Inkrafttreten. Primärrecht: Richtlinie (EU) 2024/825, insbesondere die Änderungen der Richtlinie 2005/29/EG, sowie Drittes Gesetz zur Änderung des UWG, BGBl. 2026 I Nr. 43.
  8. V-Label: Kriterien des V-Labels. Tragende Stelle: Definition „vegan“, insbesondere Zutaten, Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen, Enzyme und Verarbeitungshilfsstoffe. Ergänzend V-Label FAQ zur begrenzten Aussagekraft der Zutatenliste.
  9. Europäische Union: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Artikel 6 „Recyclingfähige Verpackungen“. Tragende Stelle: Art. 6 Abs. 2–5, insbesondere die zeitlich gestufte Anwendung der Design-for-Recycling-Anforderungen ab 2030 und der „recycled at scale“-Anforderungen ab 2035 beziehungsweise nach den dort geregelten Übergangsfristen.
  10. Eurostat (22.10.2025): Plastic packaging waste in the EU: 35.3 kg per person. Tragende Stelle: Abschnitte „Increase in plastic packaging waste recycling“ und „Methodological notes“; Datensatz env_waspac.
  11. Blauer Engel: DE-UZ 5 Sanitary Paper, Edition 2022. Tragende Stelle: Produktgruppe „Sanitary Paper“, Kriterienüberblick und Vergabekriterien zu Altpapier, Hilfsstoffen sowie Abwasser- und Luftemissionen.
  12. Europäische Kommission: About the EU Ecolabel. Tragende Stelle: Definition als ISO-14024-Typ-I-Umweltzeichen, unabhängige Drittprüfung und Lebenszyklusansatz.
  13. NATRUE: Certification and approval process. Tragende Stelle: unabhängige Prüfung durch zugelassene Drittstellen; ergänzend NATRUE Label Requirements, Version 3.9.
  14. COSMOS-standard AISBL: About the COSMOS-standard. Tragende Stelle: Kriterien zu Inhaltsstoffen, Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung und Zertifizierung.
  15. Fairtrade International: How Fairtrade certification works. Tragende Stelle: Absatz zu unabhängigen Audits sowie Mindestpreis und Prämie.
  16. Verbraucherzentrale (11.02.2026): Regionale Lebensmittel – nicht immer aus der Region. Tragende Stelle: „Was bedeutet regional bei Lebensmitteln?“. Ergänzend Umweltbundesamt: Welchen Einfluss hat der Lebensmittelhandel auf die landwirtschaftliche Produktion?, Abschnitt „Ernährung und Umwelt“, zu Anbau, Verarbeitung, Verpackung, Lagerung und Transport; sowie Klimafreundliche Ernährung, Abschnitt zur Umweltbewertung von Lebensmitteln, insbesondere Gewächshausanbau, Regionalität, Saisonalität, Transportmittel und Verpackung.
  17. Umweltbundesamt (16.12.2021): Was darf nicht in die Toilette? Tragende Stelle: Abschnitt „Feuchttücher, Küchenrolle, Taschentücher“ zu Verstopfungen, Entfernung durch Rechen und Siebe und dem Verbot der Entsorgung über das Abwasser. Ergänzend Umweltbundesamt: EU-Kommission will Einwegprodukte aus Kunststoff bekämpfen, Hinweis auf Feuchttücher und andere Hygieneprodukte, die statt im Restmüll unsachgemäß über Toiletten entsorgt werden.
  18. Europäische Kommission: Ban on animal testing. Tragende Stelle: Zeitpunkte der Prüf- und Vermarktungsverbote. Ergänzend Europäische Chemikalienagentur ECHA: Specific advice – Regulation (EC) No 1223/2009 – Cosmetics. Tragende Stelle: Verhältnis von Kosmetikverordnung und REACH; mögliche Tierversuche als letztes Mittel für Risiken gegenüber Beschäftigten und für Umweltendpunkte sowie Anforderungen bei weiteren Verwendungen.
  19. Europäische Kommission, Verordnung (EU) 2023/2055: Beschränkung synthetischer Polymermikropartikel. Tragende Stelle: Eintrag 78 in Anhang XVII der REACH-Verordnung, insbesondere Definition unter Nr. 1 und 2: Polymeranteil, Größenkriterien bis 5 mm beziehungsweise bis 15 mm bei faserartigen Partikeln sowie Ausnahmen unter anderem für bestimmte natürliche, abbaubare und lösliche Polymere.
  20. Europäische Kommission: EU Ecolabel for detergents and cleaning products, User Manual, Version 1.5, Februar 2024. Tragende Stelle: S. 66 zum Kriterium „Fitness for use“; S. 73–75 zum Kriterium „User information“, insbesondere richtige Dosierung, niedrigste empfohlene Temperatur und das Beispiel zur maximal möglichen Beladung.
  21. Umweltbundesamt: Kunststoffe in Böden. Tragende Stelle: Kasten „Kompostierbarer Kunststoff gemäß DIN EN 13432“.
  22. Umweltbundesamt (15.08.2023): Biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe. Tragende Stelle: Abschnitte zu Rohstoffquelle, Abbaubarkeit und Bioabfallsammelbeuteln. Ergänzend Bundesumweltministerium (22.04.2025), „Weniger Kunststoffe im Bioabfall ab Mai 2025“.
  23. Umweltbundesamt (16.03.2026): Mehrwegflaschen sind umweltfreundlicher als Einwegvarianten. Tragende Stelle: Abschnitte „Gewusst wie“ und „Hintergrund“ zu regionalen Mehrwegsystemen, Glas- und PET-Mehrweg sowie Zahl der Wiederbefüllungen und Transportwegen. Ergänzend Umweltbundesamt (19.06.2023): Bewertung: „Ökobilanz der PET-Einweg-Kreislaufflasche der MEG“. Tragende Stelle: Einfluss von Rezyklateinsatz, Flaschengewicht und Vertriebswegen auf das ökobilanzielle Abschneiden von PET-Einwegflaschen.
  24. Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, insbesondere Art. 2 zur Definition kosmetischer Mittel und Art. 20 zu Werbeaussagen; sowie Europäische Kommission: Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln. Tragende Stelle: Anhang, insbesondere Kriterien „Einhaltung von Rechtsvorschriften“, „Wahrheitsgehalt“ und „Belegbarkeit“. Der Begriff „Clean Beauty“ wird in diesen Regelwerken nicht als eigene Produktkategorie definiert.

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