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Aktualisiert am: 13. August 2026

Unser erstgeborenes Kind wird im Sommer schulpflichtig – zumindest vom Alter her, denn es ist sechs Jahre alt. Noch ist unsere Große kein Schulkind und dennoch haben wir inzwischen Erfahrung mit dem Schulamt und den örtlichen Grundschulen gemacht, um die es in diesem Beitrag gehen soll. Außerdem gehe ich darauf ein, welche Rolle Schulanmeldung, Wohnsitzabmeldung und Schulpflicht bei unserem Plan spielten. Denn wir hegen schon lange den Wunsch, mit ihnen in der Welt umherzureisen und ihnen die autodidaktische Bildung zu ermöglichen.
Ein Hinweis, bevor es losgeht: Wir lebten damals in Sachsen. Deshalb ist für die Schulpflicht in unserem Fall das sächsische Schulrecht entscheidend. Die Gespräche mit Schulen und Schulamt stammen aus dem Jahr 2019; die rechtlichen Hinweise weiter unten habe ich am 13. August 2026 anhand der offiziellen Texte geprüft. Für andere Familien kann die Lage je nach Bundesland und Lebenssituation anders aussehen.
Anmeldung an einer freien Schule
Wir wollten trotz unseres Wunsches noch einen „Sicherheitsfahrschein“ haben. Also meldeten wir unser Mädchen an einer freien evangelischen Grundschule an.
Dort befragte man uns Eltern höflich nach Beruf, Finanzierung des Schulbesuchs etc. Unterdessen testete eine freundliche Lehrerin die Schulfähigkeit unseres Mädchens in einem Nebenraum. In einem achtseitigen Test mit je zwei Aufgaben wurde das Schreiben ihres Namens, das Lesen einfacher Wörter, das Zählen und Schreiben von Zahlen, das Verbinden von Zusammenhängen usw. festgehalten.
Die evangelische Grundschule in kirchlicher sprich freier Trägerschaft ist begehrt. Es gibt viele Anmeldungen, aber nur begrenzte Kapazitäten. Unser Kind landete weit oben auf der Warteliste – mit guten Chancen, bald die Zusage ausgehändigt zu bekommen, sollte ein Platz frei werden.
Antrag auf Beurlaubung
Während der Wartezeit schickte ich der Schulleitung dieser etwas alternativeren Schule einen Antrag auf Beurlaubung zu. Das sollte uns die Möglichkeit geben, ein Jahr lang umherzureisen. Weil diese Grundschule jedoch noch nie „so einen Fall“ hatte und sich mit meinem Urlaubsantrag überfordert fühlte, verwies sie uns an die städtische Schule – das könnten die entscheiden.
Hier liegt die Chance der Gestattung eines Antrags auf Beurlaubung allerdings bei circa null Prozent. 😉 Ich kenne die staatliche Grundschule, ihre Lehrer, ihr „pädagogisches“ Bild vom Kind und die Schulleitung. Garniert wird das Ganze durch eigene Schulkinderfahrungen und jede Menge Schaudergeschichten anderer Kinder und Eltern.
Der Tag der offenen Tür nahm mir zusätzlich die Lust, dahingehend mit dieser Schule zusammenzuarbeiten. Wir beschlossen endgültig, unseren Wohnsitz dauerhaft aufzugeben und diesen Sommer in unser „neues Leben“ als Digitale Nomaden und Dauerreisende (Perpetual Traveller) aufzubrechen. Die staatliche Schule kontaktierten wir also nicht.
Mit unserem Antrag auf Beurlaubung bei der evangelischen Grundschule wurde unser Mädchen, ohne Rück- oder Weitermeldung an uns, von der Warteliste gestrichen. Davon bekam ich erst später Wind. Ebenso erfuhr ich, dass bei dieser Schule offenbar auch niemand etwas von der DSGVO weiß. Die Direktorin, ihre Tochter und die Sekretärin plauderten mit Außenstehenden über unsere Absicht und stellten über sie Nachforschungen an. In Ordnung finden wir das nicht.
Post vom Schulamt
Eines Tages kam Post vom Schulamt: Wieso hätten wir unser Kind denn nicht an einer Grundschule angemeldet?
Ich rief beim Schulamt an. Mit der Sachbearbeiterin vereinbarte ich, KEINE Anmeldung an einer Grundschule vorzunehmen, da wir uns Ende Mai für unseren Roadtrip dauerhaft aus Deutschland abmelden werden. Das Schulamt würde die Abmeldung des Wohnsitzes zu gegebener Zeit beim Einwohnermeldeamt prüfen und die Sache ginge so in Ordnung.
Die Beharrlichkeit der Grundschule
Zwei Monate später, an einem Samstag vor dem Osterfest, kam ein neuer Brief vom Schulamt, diesmal von einer anderen Kollegin: Die LETZTMALIGE Aufforderung zur Anmeldung an der staatlichen Grundschule, sonst drohe ein empfindliches Bußgeld.

Das zweite Schreiben von der Schulbehörde
Nach den Feiertagen rief ich gleich beim Schulamt an. Es stellte sich heraus, dass die städtische Grundschule der Behörde keine Ruhe ließ. So fühlte sich die Mitarbeiterin schließlich genötigt, diesen Frust in Briefform an uns weiterzuleiten.
Aus anderen Quellen erfuhr ich, dass man an der Grundschule meine, wir würden doch nur „Homeschooling“ machen wollen. Und wir sollten unser Kind unbedingt anmelden, sonst kämen nicht genügend Kinder für zwei Klassen zusammen. Außerdem gibt es nun mal eine Schulpflicht, weil es eine Schulpflicht gibt.
Wie man mit der Grundschule einen Termin ausmacht
Bis ich einen Termin zur Anmeldung an der Grundschule bekam, wurde eine Woche lang nicht abgenommen bzw. gleich wieder aufgelegt. Nun gut, es waren ja auch Ferien.
Ich bat das Schulamt um eine Fristverlängerung, was kein Problem darstellte. Ich könne auch ruhig wieder anrufen, wenn ich einen weiteren Aufschub bräuchte.
Vier Tage später nahm die Direktorin der staatlichen Grundschule mein Gespräch doch entgegen. Ich fragte sie, ob sie Termine vergeben würde. Sie wimmelte mich ab. Ich könnte am Montagmorgen um 7.00 Uhr im Sekretariat (unter der selben Nummer) anrufen.
Ich rief am Dienstag irgendwann vormittags an. Und siehe da: Die Sekretärin stellte mich gleich zur Direktorin durch, denn sie vergibt ja die Termine. Den Termin dürfe ich drei Tage später wahrnehmen, doch nur, wenn sie dann nicht „Vertretung“ hätte.
Die Anmeldung in der Grundschule
Die Schulkinder hatten Glück: Ihre Direktorin musste keinen Lehrer vertreten. Nach einer Abschreib-Übung von der Geburtsurkunde auf ein Anmeldeformular fand folgendes Gespräch statt:
Direktorin: „Erzählen Sie mal, wie Sie sich das vorgestellt haben!“
Ich: „Wir gehen ab Juni auf Reisen und melden uns zum Monatsende ab. Ich würde Ihnen die Abmeldebescheinigung einreichen und Sie könnten meine Tochter damit wieder von Ihrer Liste streichen.“
Direktorin: „Und wann kommen Sie wieder?“
Ich: „Das wird eine Weltreise mit offenem Ende. Es wird also nicht so sein, dass ich mein Kind nächstes Jahr wieder hier anmelden werde.“
Direktorin: „Und wie stellen Sie sich die Beschulung Ihrer Tochter vor?“
Ich: „Da mit der Abmeldung die Schulpflicht entfällt …“
Direktorin: „In Deutschland nicht! Es ist ja so, dass Sie den Termin zur Anmeldung so lange versäumt haben. Wir machen es folgendermaßen: Sie bringen mir die Abmeldebescheinigung. Dann vermerke ich das.“
Ich: „Okay. Aber um noch etwas richtig zu stellen: Mit dem Schulamt hatte ich bereits vereinbart, dass mein Kind in unserem Fall nicht angemeldet werden muss. Die Anmeldung ist ja dem Engagement Ihrer Grundschule zu verdanken.“
Direktorin: „Wir sind die zuständige Schulbehörde und deshalb sind wir für Sie zuständig. Sobald Sie Deutschland wieder betreten, muss geschaut werden, dass Ihr Kind dann beschult wird. Und da wir die Schulbehörde Ihres letzten Aufenthaltortes sind, werden wir uns darum kümmern.“
Ich: „Hmm …“
Sie versicherte sich noch einmal, dass ich ihr die Abmeldebescheinigung vorbeibringe (ich werde sie faxen oder der Sekretärin in die Hand drücken). Wir verabschiedeten uns und sie wünschte mir alles Gute.
Umgang mit Borniertheit
Zuhause stellte mein Mann Patrick fest, was ich auf dem Heimweg dachte: „Sie ist eine Gefangene ihres Systems. Sie kann nicht anders reagieren.“
Bei der Schulleiterin wollte ich mich auf keine Diskussion einlassen. Es hätte meiner Meinung nach nichts gebracht, über den Sinn und Unsinn einer Anmeldung und Beschulung zu fachsimpeln. Damit meine Tochter weiterhin frei das lernen kann, was auch immer sie sich aneignen möchte, ließ ich die Rechthaberei (um es milde auszudrücken) gern über mich ergehen.
Das Gute daran ist: Ich bin kein Schüler mehr.
Positive Reaktionen seitens der Behörden
Was ich allen verunsicherten Eltern mit auf den Weg geben kann, denen die Schulanmeldung ihrer (Freilerner-)Kinder bevorsteht:
Weder Schulen noch Behörden müssen von vornherein abgeneigt auf eure Anträge oder Vorhaben reagieren. Sogar einige Familien, die Unschooling in Deutschland betreiben, können von einer tollen Zusammenarbeit mit Schulbehörden schwärmen. Das machen sie natürlich nicht offiziell, aber im Buch „Wir sind so frei“ gibt es einige spannende Erfahrungsberichte hierzu.
Wer das Buch lieber über einen anderen Online-Buchhandel suchen möchte, findet bei uns auch Informationen zu buch7, dem sozialen Buchhandel.
Patrick hat übrigens derzeit ebenfalls mit diversen Behörden wie dem Finanzamt und der Familienkasse zu tun. Die Reaktionen auf unser Vorhaben waren durchweg positiv, obwohl ihnen so ein Fall noch nicht untergekommen ist.
Heimatbesuch in Deutschland: Schulpflicht?
Natürlich wollen wir den Kontakt zu Familie und Freunden aufrecht erhalten und sie ab und zu besuchen. Genau an diesem Punkt liegen zwei Rechtsfragen übereinander: Das Bundesmeldegesetz regelt, wann jemand eine Wohnung an- oder abmelden muss. Für die Schulpflicht war bei uns das Sächsische Schulgesetz entscheidend.
Was die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt bedeutet
Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden, wer eine Wohnung bezieht. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, meldet sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde ab. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, enthält § 27 Bundesmeldegesetz eine weitere Regel: Beziehen sie in Deutschland eine Wohnung, entsteht die Meldepflicht nach Ablauf von drei Monaten. Diese Fristen gehören ins Melderecht.
Für unsere Reiseplanung war die Abmeldebescheinigung deshalb ein wichtiges Papier. Sie dokumentierte unsere Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Welche schulrechtliche Folge daraus entsteht, richtet sich zusätzlich nach dem jeweiligen Landesrecht und der tatsächlichen Lebenssituation.
Was bedeutet „gewöhnlicher Aufenthalt“?
Beim gewöhnlichen Aufenthalt geht es darum, wie sich ein Aufenthalt tatsächlich gestaltet. § 9 der Abgabenordnung beschreibt den Begriff für das Steuerrecht als einen Aufenthalt unter Umständen, die erkennen lassen, dass jemand an einem Ort oder in einem Gebiet mehr als nur vorübergehend verweilt.
Die Abgabenordnung nennt dazu auch eine zeitliche Grenze: Ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten wird dort von Beginn an als gewöhnlicher Aufenthalt angesehen; kurzfristige Unterbrechungen zählen mit. Für Aufenthalte ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken enthält § 9 AO eine Ausnahme, solange sie höchstens ein Jahr dauern.
Für uns ist diese Unterscheidung bei Heimatbesuchen interessant, weil das Sächsische Schulgesetz die Schulpflicht ebenfalls an den „gewöhnlichen Aufenthalt“ knüpft. Seine Regelung in § 26 arbeitet allerdings ohne eine genannte Drei-, Sechs- oder Zwölf-Monats-Grenze. Die Fristen aus der Abgabenordnung lassen sich deshalb nicht einfach auf die Schulpflicht übertragen.
Ein kurzer Besuch bei Familie oder Freunden ist damit eine andere Lebenssituation als ein Aufenthalt, der sich auf Dauer verfestigt. Für die schulrechtliche Frage zählt in Sachsen, ob ein Kind dort seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Genau deshalb wäre mir die frühere Rechnung „sechs Monate Aufenthalt = keine Schulpflicht“ inzwischen zu pauschal.
Wann in Sachsen Schulpflicht besteht
§ 26 Absatz 1 des Sächsischen Schulgesetzes sagt es für Sachsen ziemlich knapp: Schulpflicht besteht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. § 31 verpflichtet die Eltern schulpflichtiger Kinder zur Anmeldung.
Für unseren damaligen Weg bedeutete das: Die Abmeldung war Teil des Auszugs aus Deutschland. Für die Frage der Schulpflicht zählt in Sachsen aber, ob Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Freistaat bestehen. Eine Abmeldebescheinigung beantwortet diese Frage deshalb nicht für jede denkbare Familie und jeden denkbaren Aufenthalt.
Drei Monate, sechs Monate – und welche Frage diese Fristen beantworten
Bei solchen Fragen begegnen einem schnell zwei Zahlen: drei Monate aus dem Bundesmeldegesetz und sechs Monate aus der Abgabenordnung. Schön ordentlich sehen beide aus. Die drei Monate betreffen die Meldepflicht in der dort beschriebenen Konstellation. Die Sechs-Monats-Regel der Abgabenordnung beschreibt den gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes.
§ 26 Sächsisches Schulgesetz nennt für die Schulpflicht keine Drei- oder Sechs-Monats-Grenze. Bei einem Heimatbesuch kommt es deshalb auf die tatsächliche Situation an. Für Familien mit Bezug zu einem anderen Bundesland führt der Weg in das jeweilige Landesrecht; die Kultusministerkonferenz sammelt die Schulgesetze der Länder.
Und was heißt das für einen Heimatbesuch?
Ein paar Tage bei den Großeltern, mehrere Monate in einer eigenen Wohnung und eine Rückkehr nach Deutschland können rechtlich verschieden aussehen. Für unsere damalige Reise war entscheidend, dass wir unseren Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands aufbauen wollten. Bei einer anderen Wohn- und Lebenssituation kann die Einordnung anders ausfallen.
Wenn euch vor allem das selbstbestimmte Lernen interessiert, findet ihr dazu bei uns auch Was ist Unschooling?, Freilernen in Dänemark und Unsere Kinder werden doch zur Schule gehen.
Häufige Fragen zu Abmeldung und Schulpflicht
Endet die Schulpflicht in Sachsen mit der Abmeldung des Wohnsitzes?
Die kurze Antwort für Sachsen: § 26 schaut auf Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat. Die melderechtliche Abmeldung kann zu einem tatsächlichen Wegzug gehören; den schulrechtlichen Status bestimmen diese beiden Merkmale. Die Abmeldebescheinigung dokumentiert also den Meldeschritt, während § 26 die Schulpflicht regelt.
Was ist der gewöhnliche Aufenthalt?
Der gewöhnliche Aufenthalt beschreibt vereinfacht den Ort, an dem sich jemand unter Umständen aufhält, die auf mehr als einen vorübergehenden Aufenthalt hindeuten. § 9 Abgabenordnung enthält für seinen eigenen Geltungsbereich zusätzlich die Sechs-Monats-Regel und die Ausnahme für bestimmte private Aufenthalte. Das sächsische Schulrecht verwendet den Begriff ebenfalls, nennt dafür aber keine entsprechende Monatsgrenze.
Welche Fristen spielen bei einem Heimatbesuch eine Rolle?
Für die sächsische Schulpflicht nennt § 26 keine feste Zahl von Besuchstagen. Die Drei-Monats-Regel aus § 27 Bundesmeldegesetz beantwortet eine melderechtliche Frage. Die Sechs-Monats-Regel aus § 9 Abgabenordnung gehört zum dort geregelten gewöhnlichen Aufenthalt. Für die schulrechtliche Einordnung braucht es deshalb die tatsächliche Wohn- und Aufenthaltssituation.
Ist Freilernen oder Unschooling in Sachsen ein Ersatz für den Schulbesuch?
Bei bestehender Schulpflicht sieht § 26 Absatz 3 Sächsisches Schulgesetz als Regelfall den Besuch einer Schule in öffentlicher Trägerschaft oder einer genehmigten Ersatzschule vor. Die Schulaufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen. Freilernen oder Unschooling beschreibt dagegen eine Lern- und Lebenspraxis; die rechtliche Frage richtet sich nach dem Schulgesetz.
Was war bei uns der entscheidende Schritt?
Wir wollten unseren Wohnsitz in Deutschland dauerhaft aufgeben und auf eine Weltreise mit offenem Ende gehen. Das Schulamt hatte uns für diesen geplanten Ablauf zunächst zugesagt, die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt zu prüfen. Die späteren Briefe und die Anmeldung an der staatlichen Grundschule zeigen ziemlich gut, wie viel Reibung trotzdem zwischen Planung, Zuständigkeiten und Behördenalltag entstehen kann.
Offizielle Quellen zur eigenen Einordnung
Für unseren Fall in Sachsen sind vor allem das Sächsische Schulgesetz, insbesondere §§ 26 und 31, sowie für die melderechtlichen Fragen § 17 Bundesmeldegesetz und § 27 Bundesmeldegesetz wichtig. § 9 Abgabenordnung beschreibt den gewöhnlichen Aufenthalt für seinen Geltungsbereich; seine Sechs-Monats-Regel ist deshalb keine Frist aus dem sächsischen Schulrecht. Für andere Bundesländer bietet die Übersicht der Kultusministerkonferenz zu den Schulgesetzen der Länder einen passenden Einstieg.
Danke fürs Mitfiebern!
<3 Evelin
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Hallo,
vorweg wünsche ich euch alles Gute auf eurer Reise.
>Sie ist eine Gefangene ihres Systems.<
Ja das erfahre ich auch immer wieder im Umgang mit Behörden.
Auf Diskussionen braucht man sich da in der Tat nicht einlassen.
Mich wundert, dass sich bei euch noch niemand vom Jugendamt gemeldet hat.
Es könnte sich eventuell die Frage stellen, ob so eine lange Reise dem Kindeswohl gut tut.
Mir natürlich stellt sich die Frage nicht, aber die Gefangenen im System könnten sich die Frage stellen wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden würden.
Nur mal so ein Gedankenspiel.
Meine Tochter hat vor ein paar Jahren eine freie Schule mitgegründet.
Sowas wäre für euch vielleicht eine Alternative nach eurer Rückkehr.
Alles Gute und viele
Lothar
Lieber Lothar,
da war mir mein lieber Patrick glatt mit der Antwort zuvor gekommen. 😉
Danke dir für deine herzlichen Worte und für deine Gedanken dazu.
Die Frage, ob sich in ungewöhnlichen Fällen irgendwann auch andere Stellen einschalten könnten, kann einem natürlich durch den Kopf gehen. Unsere Erfahrung bisher ist aber: Vieles hängt stark von den beteiligten Menschen, vom konkreten Fall und von der jeweiligen Behörde ab.
Was das Kindeswohl angeht, wird ja zum Glück nicht einfach jede von der Norm abweichende Lebensweise automatisch problematisch. Entscheidend ist am Ende, wie Kinder tatsächlich leben, wie es ihnen geht und ob ihre Bedürfnisse gesehen werden.
Freie Schulen finde ich ebenfalls spannend und wertvoll. Es ist schön zu sehen, dass es dort Bewegung gibt und Familien mehr Auswahl haben. Ob das irgendwann einmal ein Weg für uns wird, werden wir sehen.
Danke dir noch einmal für deine Worte und Wünsche.
Herzliche Grüße, auch an deine Tochter
Evelin
Hallo wo befindet sich diese freie Schule? Wir sind schon länger auf der Suche…
Grüße
Marie
Liebe Marie,
vielleicht hilft euch dieses Adressverzeichnis für freie Alternativschulen weiter:
https://www.freie-alternativschulen.de/index.php/startseite/adressen/schulen
Ich drücke euch die Daumen, dass ihr etwas Passendes findet.
Liebe Grüße
Evelin
So viel Ärger um NICHTS!
„Schulpflicht“ ist eine Illusion, ein Hirngespinst!
Kein Kontakt mit Behörden spart unnötigen Stress für alle Beteiligte!
Wer ohne wenn und aber hinter seinen Kindern steht, für deren Menschenwürde eintritt, der wird sich auch durchsetzen, ohne ins Ausland flüchten zu müssen. Wir haben es mitten in Dresden geschafft, dann kann es jeder andere auch!
Wenn sogar die Landeszentrale für politische Bildung Werbung für „Schulverweigerer“ macht und das Landeskriminalamt Sachsen für die Selbstbestimmung der Kinder wirbt … was kann denn da noch schief gehen?
Ein klein wenig Mut und Beharrlichkeit, nicht gleich beim leisesten Lüftchen einknicken und die Kinder werden eine lebenswerte Zukunft errichten!
Liebe Grüße aus Dresden
Hallo nach Dresden,
danke für deinen Kommentar.
Ich merke beim Lesen, wie viel Wut und wie viele schwierige Erfahrungen bei euch in diesem Thema mitschwingen. Das kann ich nachvollziehen. Gleichzeitig glaube ich nicht, dass jeder Weg für jede Familie passt.
Wir möchten hier vor allem unsere eigenen Erfahrungen teilen und keine allgemeingültigen Rezepte ausgeben. Familien sind unterschiedlich, Ausgangslagen auch, und was für die einen funktioniert, muss für andere noch lange nicht stimmig sein.
Deshalb finde ich es wichtig, bei aller Kritik am System nicht so zu tun, als gäbe es nur einen richtigen Weg.
Liebe Grüße
Patrick
Lieber Patrick,
wir kämpfen schon seit 5 Jahren nicht mehr. Wir gehen unseren Weg neben dem System. Vielversprechend, allerdings mit heftigen, aber zu überwindenden Hindernissen.
Dein Gefühl ist völlig korrekt. Wir sind auf unserem Weg durch die „Hölle“ gegangen. Alle Details finden sich auf unserer Webseite. Es war eine Prüfung, welche wir bestanden haben.
Ja, ich bin verbittert und unglücklich, wenn ich sehe wie Familie in die Flucht getrieben werden, wenn ich sehe wie Millionen von Kindern von ihrem wahren „Selbst“ weggezogen, erzogen werden. Zu Personen, Spielpüppchen des Systems gemacht, bar jeden Verstandes an bedrucktes Papier glaubend.
Es lässt mich verzweifeln, weil ich weiß, dass die Lösung des Problems so einfach ist: Die Selbstermächtigung der Kinder durch einen unscheinbaren Din A 4 Zettel, „Kinderwille zu freiem Lernen“.
Wo konkret ist unser Lebensmodell unstimmig? Es möge doch nur einmal einen einzigen geben, der sich fundiert auf unserer Seite dazu äußert.
Und Meinungen, mein lieber Patrick, sind etwas für Personen. Die wissen nicht wer sie sind, haben Wahrheit und ihr „Selbst“ noch nicht einmal gerochen. MENSCHEN haben einen Standpunkt, der ist geprüft und fest. Selbiger wird nicht durch Gerede, sondern nur durch feste Beweise erschüttert und verrückt!
Liebe Grüße aus Dresden
Das mag in Dresden so einfach sein. Aber Bayern ode BW sehen da ganz anders aus. Bitte nicht von sich auf andere schließen.
Ausserdem, wenn ich mir die Energie hinter deinen Worten so „anhöre“, dann wähle ich lieber den harmonischer en Weg des Reisens. Dann haben meine Kinder viel mehr davon.
Wie ist das bei euch heute? Seid ihr noch unterwegs? Das Reisen wird ja durch diese derzeitige Situation etwas schwierig gemacht. Habt ihr einen Platz gefunden, der euere Lebensphilosphie unterstützt?
Momentan stehe ich vor genau der gleichen Situation und ich sammle gerade fleißig Infos.
Stimmt es, dass wenn ich mich an einer privaten Schule anmelden möchte, ich mich zuerst an der staatlichen Grundschule anmelden muss, um dann umgeschrieben zu werden?
Wie lange habt ihr die Anmeldung rausgezögert? Bei uns ist die Frist bis April und ich bekomme schon jetzt sehr viel Druck seitens der Grundschule, weil die ihre Anmeldungen immer schon eher abschließen wollen.
Ich freue mich auf eure Tips und euer Wissen.
Vielen Dank
Hallo Mitleser,
danke für deinen Kommentar.
Ja, wir sind noch immer reisend unterwegs, wobei es inzwischen eher Slow Travelling ist. Wir bleiben also meist länger an einem Ort und ziehen nicht ständig weiter. Das passt viel besser zu uns und auch zu den Kindern.
Zu eurer Frage mit der Schule: Bei uns war es damals so, dass wir es zuerst an einer freien Schule versucht haben, dort aber keinen Platz bekommen haben. Ich gehe davon aus, dass der lokal zuständigen Grundschule eine Anmeldung an der freien Schule gereicht hätte, um unser Kind aus der eigenen Liste zu streichen.
Als wir 2019 unsere Tochter aus Deutschland abmeldeten, haben wir der Schule die Abmeldebescheinigung vorgelegt, und damit war es erledigt. Eine vorherige Anmeldung hätte dem nicht grundsätzlich entgegengestanden, sie hätte für die Grundschule nur zusätzlichen Aufwand bedeutet.
Wir hatten damals bewusst versucht, die Anmeldung zunächst zu vermeiden, weil wir uns ohnehin aus Deutschland abmelden wollten. Für das Schulamt war das anfangs auch in Ordnung. Später kam dann trotzdem Druck über die Grundschule. Daran sieht man schon: Solche Dinge hängen leider oft auch von den beteiligten Personen ab.
Wenn die Schule bei euch sehr auf einer Anmeldung besteht, wäre eine pragmatische Lösung vermutlich, das Kind zunächst anzumelden und nach der Abmeldung mit der entsprechenden Bescheinigung wieder aus der Schule herausnehmen zu lassen.
Liebe Grüße
Patrick
Hallo Patrick
Vielen lieben Dank für die Infos.
Ja, ich wäre auch eher ein slow traveler. Habe früher viel im Ausland gelebt und mich immer länger an einem Ort aufgehalten. Aber gibt es da nicht auch Zeitbeschränkungen, was dann die Kids wieder in die Schulpflicht wirft, je nachdem, in welchem Land man ist? Habt ihr damit Erfahrungen? Am liebsten würde ich ja mind. 6 Monate am selben Ort verweilen. Ob das aber immer geht ist die andere Frage.
Wie lange habt ihr vor in Rumänien zu bleiben? Seid ihr selbst mit Auto/Wohnmobil unterwegs? Wenn ja, wart ihr das schon immer? Was bevorzugt ihr?
Sorry, wenn ich euch hier soviele Löcher in den Bauch frage. Ich bitte um Verständnis. 🙂
Die Schule macht aus irgendwelchen Gründen einfach Druck, obwohl die Frist noch nicht abgelaufen ist. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich mich wenn dann erst anmelde, wenn ich weiß, dass ich zum Fristende noch hier gemeldet bin, da ich unnötiges An und Abmelden vermeiden möchte. Anscheinend ist für die Schule der Aufwand kein Problem. 🙂
Liebe Grüße schonmal und ganz viel Freude beim weiteren Reisen
Hallo Mitleser,
gern.
Ja, das ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Fragen rund um Aufenthalt, Anmeldung, Schulpflicht oder Bildungspflicht sollte man sich immer ganz konkret für das jeweilige Land anschauen. Pauschale Aussagen helfen da meist nicht weit.
Viele Länder gehen mit dem Thema freier um als Deutschland, aber auch dort kommt es auf die genaue Rechtslage und die praktische Umsetzung vor Ort an. Für uns war deshalb immer wichtig, nicht nur auf das zu schauen, was theoretisch möglich ist, sondern auch darauf, was sich als Familie tatsächlich gut und stabil leben lässt.
Wir sind einige Male geflogen, aber das Langzeitreisen mit dem Auto haben wir erst 2019 für uns etabliert. Das gibt uns mehr Flexibilität und passt für unsere aktuelle Lebensweise besser. Gleichzeitig hat natürlich jede Reiseform ihre eigenen Vor- und Nachteile.
Und keine Sorge wegen der vielen Fragen. Wir freuen uns eher darüber, wenn unsere Erfahrungen anderen Familien ein Stück weiterhelfen.
Liebe Grüße
Patrick
Super. Ich danke dir recht herzlich für dein Wissen
Die Schule konnte ich nun auch besänftigen und sie lässt uns noch Zeit.
Viel Freude weiterhin
Hallo, seid ihr noch aktiv? Könnt ihr auch Tipps geben wie das wäre wenn man das kind im zweiten Halbjahr der zweiten Klasse rausnimmt? Habt ihr Tipps wie man das finanzieren kann? Wenn ich keine Beurlaubung bekomme für meine 7 Versuchsmonate muss ich mich wohl abmelden. Wie wäre das mit meinem Job. Kündigung zwingend notwendig… dachte eher an unbezahlten Urlaub. Sind sehr beu mit dem Gedanke aber das deutsche System macht mich krank ich brauche eine Auszeit.
Liebe:r Nanu,
danke für deinen offenen Kommentar.
Man merkt, dass euch das Thema gerade sehr beschäftigt und dass da nicht nur eine organisatorische Frage dahintersteht, sondern auch Erschöpfung. Das kann ich gut verstehen.
Zu euren konkreten Fragen kann ich dir leider keine pauschale Lösung geben. Ob eine Beurlaubung möglich ist, was eine Abmeldung bedeutet und wie sich das mit Arbeit, Wohnsitz und Schulpflicht verhält, hängt stark von eurer genauen Situation ab. Gerade bei Schule, Melderecht und Job würde ich nichts nur nach Gefühl entscheiden, sondern die Punkte einzeln sauber prüfen.
Finanziell würde ich tatsächlich zuerst nüchtern rechnen: Welche festen Kosten habt ihr, welche Einnahmen bleiben, wie lange würde ein Puffer reichen und was müsste sich konkret verändern, damit so ein Schritt tragfähig wird. Unbezahlter Urlaub kann je nach Arbeitgeber eine Möglichkeit sein. Eine Kündigung wäre für mich eher der größere Einschnitt und deshalb nichts, was ich vorschnell wählen würde.
Auch bei der Schule würde ich genau hinschauen, ob es um eine vorübergehende Entlastung, um eine Auszeit oder um eine grundsätzlichere Veränderung geht. Das sind nach außen vielleicht ähnliche Gedanken, praktisch aber sehr unterschiedliche Wege.
Ich wünsche euch, dass ihr für euch etwas findet, das nicht nur nach Flucht aussieht, sondern euch auf Dauer wirklich entlastet.
Liebe Grüße
Patrick
Hallo Patrick,
habe auch vor Deutschland zu verlassen und meine Kinder von der Schule abzumelden. Wegen den verfassungswidrigen Coronamassnahnen an Schulen. Frage: muss ich dann meine beiden Kinder und mich beim Einwohnermeldeamt abmelden und die Abmeldebescheinung der Schule vorlegen? Hat die Schulleitung das Recht zu fragen, wohin ich auswandern möchte?
Hallo Monika,
entschuldige bitte die späte Antwort.
Nach unserer Erfahrung war für die Schule die Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts der entscheidende Nachweis. Damit konnte der Vorgang bei uns abgeschlossen werden.
Ob und welche weiteren Informationen eine Schule in einem Einzelfall noch erfragen möchte, kann natürlich vorkommen. Aus unserer Sicht muss man aber nicht mehr preisgeben als nötig. Wenn ihr ein gutes Verhältnis zur Schule habt, könnt ihr offen erzählen, was ihr erzählen möchtet. Verpflichtet, eure Pläne ausführlich darzulegen, seid ihr damit aus unserer Erfahrung noch nicht automatisch.
Liebe Grüße und alles Gute für euren Weg
Patrick
Das richtige Abmelden ohne weg zu ziehen geht anders:
Bitchute Video: „Reicher Bürger weiß Rat“.
Ausserdem steht in vielen Landesverfassungen (höheres Recht)
„Die Schulpflicht beginnt mit der Anmeldung bei einer Schule…“
Also besteht keine Schulpflicht, wenn ….?
Danke für deinen Kommentar.
Zur rechtlichen Frage würde ich mich nicht auf Videos oder verkürzte Deutungen verlassen. Schulpflicht wird in Deutschland nicht einheitlich in einem einzigen Satz geregelt, sondern ergibt sich aus den jeweiligen Schulgesetzen der Bundesländer. Maßgeblich ist also der Blick in die offiziellen Gesetzestexte des zuständigen Bundeslands.
Die Schlussfolgerung, es bestehe keine Schulpflicht, wenn ein Kind nicht angemeldet werde, halte ich so für nicht belastbar. Dafür ist die Rechtslage zu unterschiedlich und zu konkret geregelt.
Unabhängig davon kann man das Schulsystem selbstverständlich kritisieren und über andere Bildungswege sprechen. Mir ist nur wichtig, sachliche Kritik von Behauptungen zu trennen, die rechtlich mehr versprechen, als sie am Ende tragen.
Liebe Grüße
Patrick
INTERESSIERTER GASTLeser deiner Berichte
Hallo ihr beiden, es ist wunderbar kurzweilig geschrieben, was ihr so erlebt habt. Wenn es nicht zu nahe getreten ist, würde mich ein wenig genauer interessieren, wie ihr eure Besuche in Deutschland gestaltet, sodass es eben NICHT als Wohnung beziehen gilt. Habt ihr denn noch ein Haus oder Wohnung wo einige eurer Dinge drin sind oder macht ihr dann nur Urlaub bei Verwandten? Seid ihr beide Erwachsene abgemeldet? Ich lese gespannt mit. Viele Grüße
Und danke für deine Zeit
Hallo und danke für deinen Kommentar.
Solche Besuche hängen stark davon ab, wie lange man in Deutschland ist, wie die Wohnsituation konkret aussieht und ob daraus melderechtlich oder praktisch ein neuer Lebensmittelpunkt entsteht. Genau deshalb würde ich da keine allgemeine Schablone empfehlen.
Bei uns achten wir darauf, solche Aufenthalte klar als Besuche zu gestalten und die jeweilige Situation nicht unnötig zu verkomplizieren. Mehr ins Detail möchten wir an dieser Stelle öffentlich aber nicht gehen.
Viele Grüße
Patrick