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Aktualisiert am: 13. August 2026

Ich beantworte in diesem Video Fragen rund um unsere geplante Reise. Die Themen: finanzielle und soziale Absicherung, Reiseziele, Wahl des Fortbewegungsmittels, Wohnsitzabmeldung, Schulpflicht und Kindergeld.

Es gab schon lange kein Video mehr, weil ich immer nicht wusste, was ich erzählen sollte. Aber inzwischen hatten sich einige Fragen zusammengetan. Also habe ich mir auf einem Zettel etwas notiert, mich draußen hingestellt und einfach angefangen. Zwischendurch wandert mein Blick immer wieder zu den Kindern auf dem Spielplatz.

Wenn ihr selbst eine Langzeitreise mit Kindern plant, begegnen euch wahrscheinlich irgendwann ähnliche Fragen: Wovon leben wir unterwegs? Wie kommen wir an Internet? Wohnmobil, Zug oder Auto? Was passiert mit Kindergeld und Schulpflicht, wenn wir Deutschland verlassen? Und wohin eigentlich mit den Katzen?

Das Video entstand im Frühjahr 2019 und zeigt unsere Pläne und unseren Wissensstand vor der Abreise. Bei Kindergeld, Wohnsitzabmeldung und Schulpflicht findet ihr deshalb zusätzlich den Rechtsstand, den die amtlichen Quellen im August 2026 ausweisen.

Wovon leben wir auf Reisen?

Diese Frage kam ziemlich direkt. Wir hatten schon einmal ein Video geteilt, in dem wir über unsere Einkünfte gesprochen und verschiedene Webseiten gezeigt hatten. Inzwischen waren Patrick und ich außerdem Gesellschafter. Daraus sollte es auch eine Gewinnausschüttung geben, von der wir natürlich ebenfalls leben wollten.

Damit ist zu dieser Frage eigentlich schon fast alles gesagt.

Wenn ihr genauer wissen möchtet, womit wir damals online Geld verdient haben, findet ihr mehr dazu in Ortsunabhängig arbeiten und Geld verdienen: unser Online-Business.

Wie wollen wir unterwegs arbeiten?

Für uns war unterwegs vor allem Internet wichtig, weil unsere Arbeit daran hängt. Deshalb wollten wir bei Unterkünften darauf achten, dass wir WLAN nutzen können. Je nach Land kamen auch lokale Daten-SIM-Karten infrage.

Patrick beschäftigte sich damals noch mit einer mobilen Lösung, die uns die Suche nach einem neuen Zugang in jedem Land erleichtern sollte. Die Technik verändert sich schnell. Die eigentliche Frage ist für uns dieselbe geblieben: Wie kommen wir zuverlässig ins Internet, ohne dass jede neue Station erst einmal zum IT-Projekt wird?

Was ist mit sozialer Absicherung und weniger Komfort?

Eine Frage bezog sich auf Länder mit schwächer ausgebauten sozialen Netzen. Für uns war damals wichtig, dass wir unseren Lebensunterhalt selbst finanzieren konnten. Wer das vertraute Zuhause für längere Zeit verlässt, lässt eben auch einen Teil der gewohnten Sicherheit zurück. Ich habe im Video sogar gesagt, dass es dafür ein bisschen „Vertrauen ins Universum“ braucht.

Gleichzeitig konsumieren wir eher wenig. Wenn es irgendwo kein Magnum-Eis gibt, dann gibt es eben keins. Wenn wir dort keine tollen Klamotten kaufen können, beschäftigt uns das ebenfalls wenig. Wir rennen nicht von einer Station des Einkaufens zur nächsten und brauchen nicht jede Woche etwas Neues für uns oder die Kinder.

Der Ausgangspunkt war für mich eher: mit dem glücklich sein, was wir haben.

Wohin soll unsere Langzeitreise zuerst gehen?

Zum Zeitpunkt des Videos wollten wir uns im Juni aus Deutschland abmelden und auch im Juni losfahren. Zunächst sollte es in den Norden gehen: durch Norddeutschland nach Dänemark, Norwegen und Schweden.

Dort wollten wir Freund:innen besuchen. Darauf freute ich mich besonders. Außerdem wollten wir das Mittsommerfest in Schweden erleben.

Zwischendurch hatten wir überlegt, über Finnland und Polen zurückzufahren. Für die Zeit, die wir hatten, wurde uns das zu knapp. Finnland musste eben ein anderes Mal dran sein.

Was wir später im Norden erlebt haben, könnt ihr unter anderem in Midsommar in Schweden und Norwegen mit Kindern nachlesen.

Warum kommen wir im Juli noch einmal ins Erzgebirge?

Der Grund hatte vier Pfoten. Mehrfach sogar.

Wir hatten drei Katzen, die meine Eltern übernehmen wollten. Im Juli wollten wir deshalb noch einmal zurück ins Erzgebirge und die Katzen während dieser Zeit selbst hüten.

Während ich das erzähle, schaue ich immer wieder zum Spielplatz. Dort sind unsere Kinder gerade mit etwas beschäftigt, das ich im Video sehr treffend als „typischen Geschwisterzank plus vertragen“ zusammenfasse.

So sah unsere Reiseplanung eben aus. Große Fragen zu Geld, Schulpflicht und Auswandern trafen auf Katzenversorgung und das Geschehen auf dem Spielplatz.

Und nach Skandinavien?

Nach dem Norden zog es mich in die Wärme. Meine Bedürfnisse nach viel Sonnenschein wollten schließlich auch erfüllt werden.

Ein bestimmtes Land stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Die Richtung schon: Südosteuropa. Dort wollten wir den Rest des Jahres 2019 verbringen und unterwegs schauen, wie es uns an den jeweiligen Orten geht.

Das war kein ausgefeilter Fünfjahresplan. Wir hatten eine Richtung, einige Termine und viel Platz dazwischen.

Wie reisen wir: Wohnmobil, Zug oder Auto?

Wir hatten tatsächlich mit dem Gedanken gespielt, ein Wohnmobil zu kaufen. Für mich fühlte sich das damals mit drei Kindern sehr eng an. Sie konnten laut werden, wollten spielen und brauchten Raum. Gleichzeitig kam ohnehin schon so viel Neues auf uns zu, dass ich wenig Lust hatte, mich zusätzlich ständig mit Stellplätzen, Kosten und der Organisation eines Wohnmobils zu beschäftigen.

Dazu kam der Preis. Erst die Anschaffung, dann Sprit, Stellplätze und die laufenden Ausgaben. Unsere Kinder mochten die Wohnmobil-Idee durchaus. Vielleicht, dachte ich, kommt so eine Reise irgendwann noch auf uns zu. Zu diesem Zeitpunkt passte sie für mich einfach nicht.

Auch eine Reise mit dem Zug hatten wir überlegt. Am Ende deutete sich im Video schon ziemlich deutlich an, dass wir wohl hinterm Lenkrad sitzen würden. Mit Kindersitzen und Familiengepäck.

Unser altes Auto – dieses „Frauenauto“, wie ich es im Video nenne – sollte uns ebenfalls verlassen. Welches Auto stattdessen mit auf die Reise kommt, wollte ich eigentlich noch geheim halten. Wenige Sätze später hatte ich schon mehr verraten als geplant.

Warum wollen wir unterwegs in Wohnungen und Häusern leben?

Das Auto sollte uns von Ort zu Ort bringen. Wohnen wollten wir in Unterkünften.

Mit drei kleinen Kindern denke ich bei einer langen Reise auch an Wäsche, Essen, Schlaf, Platz und einen halbwegs normalen Familienalltag. Eine Wohnung oder ein Haus macht vieles davon für uns leichter.

Außerdem wollte ich nicht in der einen Woche hier und in der nächsten dort sein. Ich stellte mir vor, längere Zeit an einem Ort zu verbringen, vielleicht bis zu drei Monate in einem Land. Dann bleibt Zeit, Menschen kennenzulernen und etwas vom Alltag mitzubekommen.

Genau diese Art des langsamen Reisens passte zu uns viel besser.

Wie wir damals bei der Reiseplanung aufs Geld geschaut haben, beschreibt Patrick ausführlicher in Weltreise mit wenig Geld: So sparen wir unterwegs Kosten.

Wie ist das mit dem Kindergeld bei einer Langzeitreise?

Diese Frage hatten wir uns selbst oft gestellt. Gerade bei drei Kindern ist Kindergeld eine Summe, die im Familienbudget spürbar ist.

Im Video schildere ich unseren damaligen Stand so: Entscheidend würde unter anderem sein, wie wir nach der Abreise steuerlich behandelt werden. Unser Steuerberater sollte unseren Fall noch prüfen. Für uns war zugleich klar, dass unsere Reise auch dann funktionieren müsste, falls wir keinen Anspruch auf Kindergeld hätten.

Kindergeld im Ausland: Stand August 2026

Bei grenzüberschreitenden Fällen hängt der Anspruch von mehreren Umständen ab. Die Familienkasse nennt für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland unter anderem die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland oder eine entsprechende Behandlung. Daneben kennt das Recht weitere Fallgruppen. § 62 Einkommensteuergesetz nennt als Anspruchsvoraussetzungen unter anderem einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland sowie bestimmte Fälle der unbeschränkten Steuerpflicht ohne inländischen Wohnsitz.

Die Familienkasse prüft den jeweiligen Fall anhand seiner Voraussetzungen. Einen Einstieg bietet die Bundesagentur für Arbeit zum Kindergeld im Ausland. Der Gesetzestext steht in § 62 Einkommensteuergesetz.

Wie machen wir das mit der Schulpflicht?

Im Video erzähle ich von einem sehr angenehmen Gespräch mit dem Schulamt hier im Erzgebirge. Wir hatten erklärt, dass wir auf Reisen gehen, uns abmelden und Deutschland verlassen wollen. Für unseren Fall war die Auskunft damals unkompliziert.

Zu dieser Zeit nannten wir uns Freilernerfamilie. Heute verwenden wir für unsere Vorstellung vom selbstbestimmten Lernen meist den Begriff Unschooling.

Schulpflicht in Sachsen: Stand August 2026

§ 26 Absatz 1 des aktuellen Sächsischen Schulgesetzes knüpft die Schulpflicht an zwei Merkmale: Ein Kind oder ein:e Jugendliche:r hat seinen oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen. Für Familien, die Sachsen und Deutschland verlassen, sind deshalb genau diese Merkmale für die sächsische Rechtslage entscheidend.

Den aktuellen Wortlaut findet ihr im Sächsischen Schulgesetz bei REVOSax.

Wenn euch interessiert, wie wir Lernen und Reisen später erlebt haben, passen dazu Freilernen in Dänemark und Worldschooling mit Kindern: Alltag, Lernen, Stolpersteine. Unsere damaligen Behördenschritte rund um dieses Thema findet ihr außerdem in Anmeldung, Abmeldung, Befreiung von der Schulpflicht.

Wie läuft die Wohnsitzabmeldung bei einer Reise ins Ausland?

Die Wohnsitzabmeldung war für unsere Reise ein wichtiger Schritt. An ihr hingen mehrere andere Dinge, mit denen wir uns beschäftigten: Behördenpost, Schulpflicht, Kindergeld, Versicherungen und Steuern.

Nach § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz muss sich abmelden, wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Wie das bei uns im Bürgerbüro ablief, erzählt Patrick in Wohnsitz abmelden: So geht’s. Die gesetzliche Grundlage findet ihr in § 17 Bundesmeldegesetz.

Was mir von dieser Fragerunde in Erinnerung geblieben ist

Wenn ich an dieses Video denke, sehe ich vor allem diesen Zettel vor mir. Ich stehe draußen, gucke immer wieder zu den Kindern, nuschele wegen meiner Zahnspange ein bisschen herum und versuche, all diese Fragen zu beantworten, bevor wir wirklich losfahren.

Damals klangen die großen Wörter gewaltig: Weltreise, Freilernen, Wohnsitzabmeldung, ortsunabhängiges Arbeiten. In unserem Alltag bestanden sie aus WLAN, Kindersitzen, Wäsche, drei Katzen, Sonnenschein, Geld und der Frage, wie lange wir an einem Ort bleiben möchten.

Und irgendwie gefällt mir genau das an unserer Reiseplanung bis heute.

FAQ zur Langzeitreise mit Kindern

Wovon wollten wir während der Langzeitreise leben?

Wir hatten verschiedene bestehende Einnahmequellen. Zusätzlich war eine Gewinnausschüttung aus unserer Gesellschaft vorgesehen. Mehr über unsere damalige Arbeit findet ihr im Beitrag über unser ortsunabhängiges Online-Business.

Warum haben wir uns gegen ein Wohnmobil entschieden?

Mit drei Kindern erschien mir der Platz zu eng und der zusätzliche organisatorische Aufwand zu groß. Zu diesem Zeitpunkt passten Auto plus längere Aufenthalte in Wohnungen oder Häusern besser zu meiner Vorstellung vom Reisen.

Wie lange wollten wir an einem Ort bleiben?

Ich stellte mir längere Aufenthalte vor, teilweise bis zu drei Monate in einem Land. So wollten wir mehr vom Alltag mitbekommen und Menschen kennenlernen, statt ständig weiterzufahren.

Wie funktioniert Kindergeld bei einer Langzeitreise ins Ausland?

Der Anspruch hängt vom jeweiligen Fall ab. Bei Familien im Ausland können unter anderem Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Steuerstatus und weitere grenzüberschreitende Regelungen eine Rolle spielen. Die Familienkasse prüft, welche Voraussetzungen im einzelnen Fall erfüllt sind.

Was entscheidet über die Schulpflicht nach einem Wegzug aus Sachsen?

Nach § 26 Absatz 1 Sächsisches Schulgesetz sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Freistaat Sachsen die entscheidenden Anknüpfungspunkte für die Schulpflicht. Bei einer Reise oder einem Wegzug kommt es deshalb auf die tatsächliche Situation der Familie an.

Wann muss man sich beim Wegzug ins Ausland abmelden?

Nach § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz betrifft die Abmeldepflicht Menschen, die aus ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug erfolgen und muss spätestens innerhalb von zwei Wochen danach erfolgen.

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CC BY-SA 4.0 Fragen & Antworten zu unserer Langzeitreise von FreeYourFamily ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.