Lesezeit: 6 Minuten

Aktualisiert am 13. August 2026

Wohnsitz in Deutschland abmelden

Der Tag unserer Abreise rückt unerbittlich näher. Das Packen, Entsorgen, Verkaufen, Verschenken und Organisieren bestimmt unseren Tagesablauf seit mehreren Wochen. Wir wollen und werden unseren Wohnsitz und unseren gewöhnlichen Aufenthalt künftig nicht mehr in Deutschland haben.

Bevor wir wirklich loskommen, fehlt noch ein unscheinbarer, für uns aber wichtiger Schritt: die Abmeldung beim Bürgerbüro. Wir wollen die Abmeldebestätigung rechtzeitig in den Händen halten und an die Stellen weitergeben, die sie von uns brauchen.

Wichtig: Dieser Beitrag erzählt vor allem von unserer Abmeldung im Jahr 2019. Die Fristen nach dem Bundesmeldegesetz habe ich für die Aktualisierung am 13. August 2026 neu geprüft. Einzelheiten des Verfahrens unterscheiden sich je nach Meldebehörde.

Fristen zur Wohnsitzabmeldung

Um unseren Wohnsitz abzumelden, haben wir nun den Familienausflug zum Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt hinter uns gebracht. Gleich zu Beginn der gesetzlichen Frist von einer Woche vor bis zu zwei Wochen nach dem Auszug. So haben wir noch genug Zeit, die Abmeldebestätigung an alle wichtigen Stellen weiterzusenden. Das sind u.a.:

  • die Krankenversicherungen und die Künstlersozialkasse,
  • das Finanzamt und die Familienkasse zu informieren, damit es keine Probleme mit dem Kindergeld gibt und wir unter Umständen große Summen zurückzahlen müssen und
  • die Schulbehörde sowie die örtliche Grundschule, womit der Beweis erbracht wäre, dass wir es mit unseren Freilerner- und World-Schooling-Plänen ernst meinen. 😉

Diese Frist steht auch 2026 in § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz: Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden. Frühestens möglich ist die Abmeldung eine Woche vor dem Auszug; das Melderegister wird zum Auszugsdatum fortgeschrieben.

Alle anderen Verträge (Telefonanschluss, Versorgung, Versicherungen usw.) haben wir bereits fristgerecht gekündigt. Hierfür brauchen wir die Abmeldebestätigung also nicht mehr.

Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt nach der Abmeldung

Im Alltag klingen Wohnsitz, Meldestatus und gewöhnlicher Aufenthalt schnell nach derselben Sache. Rechtlich laufen die Begriffe auseinander. Die Abmeldung beim Bürgerbüro betrifft zunächst das Melderegister und dokumentiert unseren Auszug aus der Wohnung. Im Steuerrecht knüpft § 8 Abgabenordnung den Wohnsitz daran, dass jemand eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird. § 9 Abgabenordnung beschreibt den gewöhnlichen Aufenthalt über die tatsächlichen Umstände des Aufenthalts. Auch das Einkommensteuergesetz verwendet Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt als eigene Voraussetzungen.

Deshalb haben wir die Abmeldebestätigung damals an mehrere Stellen geschickt. Welche Folgen ein Wegzug bei Steuern, Kindergeld oder Versicherungen hat, hängt vom jeweiligen Fall ab. Die Familienkasse verlangt bis heute, relevante Änderungen direkt mitzuteilen; die Information an eine andere Behörde reicht dafür nicht aus. Auch die Künstlersozialkasse hat für Änderungen, die sich auf die Versicherungspflicht auswirken können, eigene Verfahren.

Wohnsitz persönlich im Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt abmelden

Wir klopfen an und werden einen Moment später hereingebeten. Die freundliche Dame hört sich unser Anliegen an und will sich der Herausforderung annehmen, die Abmeldung durchzuführen. Der Fall, dass jemand Deutschland dauerhaft verlässt, scheint in unserem beschaulichen Städtchen im Erzgebirge selten vorzukommen.

Sie fragt nach einer Folgeadresse. Da wir als Digitale Nomaden und Dauerreisende unterwegs sein werden, können wir keine angeben. Ich nenne ihr die erste Station unserer Reise im Ausland.

Dann bittet sie um eine Adresse, an die die Abmeldebestätigung ab 1.6. geschickt wird. Wir sind überrascht, da wir davon ausgingen, die Bescheinigung gleich zu bekommen. Ich gebe eine deutsche Adresse und einen Empfangsbevollmächtigten an, aber das Computerprogramm des Bürgerbüros will nicht so wie die Sachbearbeiterin.

Sie fragt uns, ob wir es nach dem Mittag noch mal versuchen könnten, wenn die „kleine Chefin“ da ist. Unsere Pässe und die Kündigungsbestätigung unseres Vermieters würde sie solange behalten und schon einmal mit der Kollegin reden. Kein Problem …

Einige Stunden später gehe ich noch einmal allein ins Bürgerbüro.

Unkompliziert zur Abmeldebestätigung

Die „kleine Chefin“, mit der ich vor einigen Wochen wegen der Abmeldung schon telefonierte, trägt im Anmeldeformular die erste Station unserer Reise als Folgeadresse ein. Eine genaue Anschrift ist nicht nötig, nur das Land.

Folgeadresse im Ausland: Dänemark

Folgeadresse im Ausland: Dänemark

So läuft es bei unserer Behörde im Jahr 2019. Welche Angaben heute verlangt werden, hängt vom örtlichen Verfahren ab. Bei elektronischen Abmeldungen ins Ausland können beispielsweise die neue Anschrift und der ausländische Staat abgefragt werden.

Nach einer kurzen Rücksprache zwischen ihr und einer anderen Sachbearbeiterin, ob etwas dagegen spräche, mir jetzt schon die Abmeldebestätigung zu geben, statt sie später mit der Post zu versenden, halte ich das begehrte Dokument in meinen Händen.

In den Reisepässen muss die Sachbearbeiterin nichts verändern. Die bleiben, wie sie sind. Wichtig ist, immer eine Kopie der Abmeldebestätigung bei uns zu haben, falls wir uns zum Beispiel einen neuen Reisepass im Ausland ausstellen lassen müssen.

Das beschreibt unseren Behördengang 2019. Heute kann bei einer persönlichen Abmeldung ins Ausland auch die Wohnortänderung im Reisepass im Rahmen des Termins vorgenommen werden.

Glücklich und mit etwas weniger Anspannung fahre ich wieder nach Hause und verkünde, dass alles geklappt hat. Eine Abmeldung via E-Mail wäre ebenfalls möglich gewesen, aber dann hätte ich noch länger auf die Abmeldebestätigung warten müssen. Der direkte Weg lohnt sich oft.

Persönlich, schriftlich oder online abmelden?

Für uns ist der direkte Weg praktisch, weil wir die Abmeldebestätigung schnell brauchen. Heute gibt es je nach Gemeinde weitere Möglichkeiten. Die Verwaltungsvorschrift zum Bundesmeldegesetz sieht vor, dass der Meldeschein für eine Abmeldung auch übersandt werden kann. Elektronische Verfahren stehen inzwischen je nach Land und Kommune ebenfalls zur Verfügung; andere Meldebehörden bieten diesen Weg derzeit nicht an. Entscheidend ist deshalb das Verfahren der zuständigen Stadt oder Gemeinde.

Nach der Abmeldung

Nach den Telefaxnachrichten und E-Mails an die Behörden und Versicherungen bringe ich noch eine Kopie der Abmeldebestätigung in die örtliche Grundschule. Jetzt steht unseren Plänen nichts mehr im Wege.

Mehr über die Reise, die hinter diesem Behördengang steckt, findet ihr in unseren Fragen und Antworten zu unserer Langzeitreise.

Bis bald!

Euer Patrick

CC BY-SA 4.0 Wohnsitz abmelden: so geht’s von FreeYourFamily ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.