Der Tag unserer Abreise rückt unerbittlich näher. Das Packen, Entsorgen, Verkaufen, Verschenken und Organisieren bestimmt unseren Tagesablauf seit mehreren Wochen. Wir wollen und werden unseren Wohnsitz und unseren gewöhnlichen Aufenthalt künftig nicht mehr in Deutschland haben.

Fristen zur Wohnsitzabmeldung

Um unseren Wohnsitz abzumelden, haben wir nun den Familienausflug zum Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt hinter uns gebracht. Gleich zu Beginn der gesetzlichen Frist von einer Woche vor bis zu zwei Wochen nach dem Auszug. So haben wir noch genug Zeit, die Abmeldebestätigung an alle wichtigen Stellen weiterzusenden. Das sind u.a.:

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  • die Krankenversicherungen und die Künstlersozialkasse, da wir mit der Abmeldung aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht herausfallen,
  • das Finanzamt und die Familienkasse zu informieren, damit es keine Probleme mit dem Kindergeld gibt und wir unter Umständen große Summen zurückzahlen müssen und
  • die Schulbehörde sowie die örtliche Grundschule, womit der Beweis erbracht wäre, dass wir es mit unseren Freilerner- und World-Schooling-Plänen ernst meinen. ;-)

Alle anderen Verträge (Telefonanschluss, Versorgung, Versicherungen usw.) haben wir bereits fristgerecht gekündigt. Hierfür brauchen wir die Abmeldebestätigung also nicht mehr.

Wohnsitz persönlich im Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt abmelden

Wir klopfen an und werden einen Moment später hereingebeten. Die freundliche Dame hört sich unser Anliegen an und will sich der Herausforderung annehmen, die Abmeldung durchzuführen. Der Fall, dass jemand Deutschland dauerhaft verlässt, scheint in unserem beschaulichen Städtchen im Erzgebirge selten vorzukommen.

Sie fragt nach einer Folgeadresse. Da wir als Digitale Nomaden und Dauerreisende unterwegs sein werden, können wir keine angeben. Ich nenne ihr die erste Station unserer Reise im Ausland.

Dann bittet sie um eine Adresse, an die die Abmeldebestätigung ab 1.6. geschickt wird. Wir sind überrascht, da wir davon ausgingen, die Bescheinigung gleich zu bekommen. Ich gebe eine deutsche Adresse und einen Empfangsbevollmächtigten an, aber das Computerprogramm des Bürgerbüros will nicht so wie die Sachbearbeiterin.

Sie fragt uns, ob wir es nach dem Mittag noch mal versuchen könnten, wenn die „kleine Chefin“ da ist. Unsere Pässe und die Kündigungsbestätigung unseres Vermieters würde sie solange behalten und schon einmal mit der Kollegin reden. Kein Problem …

Einige Stunden später gehe ich noch einmal allein ins Bürgerbüro.

Unkompliziert zur Abmeldebestätigung

Die „kleine Chefin“, mit der ich vor einigen Wochen wegen der Abmeldung schon telefonierte, trägt im Anmeldeformular die erste Station unserer Reise als Folgeadresse ein. Eine genaue Anschrift ist nicht nötig, nur das Land.

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Folgeadresse im Ausland: Dänemark

Folgeadresse im Ausland: Dänemark

Nach einer kurzen Rücksprache zwischen ihr und einer anderen Sachbearbeiterin, ob etwas dagegen spräche, mir jetzt schon die Abmeldebestätigung zu geben, statt sie später mit der Post zu versenden, halte ich das begehrte Dokument in meinen Händen.

In den Reisepässen muss die Sachbearbeiterin nichts verändern. Die bleiben, wie sie sind. Wichtig ist, immer eine Kopie der Abmeldebestätigung bei uns zu haben, falls wir uns zum Beispiel einen neuen Reisepass im Ausland austellen lassen müssen.

Glücklich und mit etwas weniger Anspannung fahre ich wieder nach Hause und verkünde, dass alles geklappt hat. Eine Abmeldung via E-Mail wäre ebenfalls möglich gewesen, aber dann hätte ich noch länger auf die Abmeldebestätigung warten müssen. Der direkte Weg lohnt sich oft.

Nach den Telefaxnachrichten und E-Mails an die Behörden und Versicherungen bringe ich noch eine Kopie der Abmeldebestätigung in die örtliche Grundschule. Jetzt steht unseren Plänen nichts mehr im Wege.

Bis bald!

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Dein Patrick

CC BY-SA 4.0 Wohnsitz abmelden: so geht’s von Free Your Family ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.