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Blogparade zur Selbständigkeit

Aktualisiert am 09.08.2026

Sven von BLOGGiraffe rief zu einer Blogparade zum Thema Selbständigkeit auf. Der ursprüngliche Aufruf ist heute leider nicht mehr verfügbar. Mit meinem Blogartikel gehe ich Fragen auf den Grund, die mir von Freunden, Verwandten und Bekannten regelmäßig in Gesprächen gestellt werden: „Und, was machst du so?“ Wenn ich sage: „Online-Business“, lauten die nächsten Fragen: „Was soll das denn sein?“ und: „Kann man davon leben?“

Ich schreibe über meinen Weg vom Angestellten zum Selbständigen, gehe auf die Gewerbeanmeldung und meine angemeldeten Tätigkeiten ein, auf die großen Herausforderungen, die die Selbständigkeit mit sich bringt, sowie auf ihre Ziele und Vorteile.

Mein Weg in diesem Text beginnt 2017. Bei Recht und Steuern zählt hier der Stand vom 09.08.2026; an den entscheidenden Stellen führen die Links direkt zu amtlichen Quellen. Für individuelle Entscheidungen können Finanzamt, Gewerbebehörde oder eine fachlich passende Beratung die eigene Situation einordnen.

vom Angestellten…

Büro

mein erstes Büro

Als hochsensibler Mensch und Generalist hatte ich meine Schwierigkeiten im Angestelltenverhältnis. Hierarchie, Weisungsgebundenheit, Teamwork, „sinnlose“ Tätigkeiten, örtliche und zeitliche Einschränkungen sowie den fehlenden Kontakt zu meiner Familie empfand ich als über alle Maßen unbefriedigend.

Im Ingenieurbüro standen regelmäßig unbezahlte Überstunden auf dem Programm. Hinzu kamen täglich zwei Stunden / 100 km Autofahrt.

So stellte ich mir mein Leben nicht vor.

Unfall auf der Autobahn – ein fast alltäglicher Anblick

Unfall auf der Autobahn – ein fast alltäglicher Anblick

Ich dachte erst: „Vielleicht muss ich nur den richtigen Arbeitgeber finden, bei uns in der Nähe. Der öffentliche Dienst verspricht menschenwürdige Arbeitszeiten, gerechte Bezahlung und eine gewisse Möglichkeit zur Selbstverwirklichung.“ In Wahrheit betrieb ich mir gegenüber Augenwischerei.

Obwohl ich mit meinem Master-Abschluss in der „Gebäude- und Energietechnik“ (Schwerpunkt „Gebäudemanagement“) angeben konnte, war es einfach nicht drin, den Arbeitsplatz meiner Träume zu finden.

Wissenschaftler wollte ich werden. Das „System“ und die „Wirtschaft“ hatten jedoch andere Pläne.

… zum Selbständigen.

Als ich, nach der Kündigung im Ingenieurbüro, Vollzeit an einer „Integrationsmaßnahme in den Arbeitsmarkt“ teilhaben sollte, reichte es mir. „Wenn der Job nicht zu mir kommt, komme ich eben zum Job“, dachte ich. „Dadurch komme ich auch aus dieser schwachsinnigen Maßnahme raus.“ Ich setzte alle Hebel in Bewegung, um mein eigenes Ingenieurbüro für technisches Gebäudemanagement zu eröffnen.

Nach kurzer Zeit flatterten erste Aufträge für Energieausweise ins Haus. Doch Erfüllung empfand ich nicht. Zumal ich feststellen musste, dass es unzählige Regelungen gibt, die mir das Leben als freiberuflicher Ingenieur schwermachen sollten.

Ein Beispiel: Obwohl wir im Studium Nichtwohngebäude energetisch untersuchten und Nichtwohngebäude-Energieausweise ausstellten, wäre es nach dem Studium notwendig gewesen, viel Geld in die Hand zu nehmen, um ein teures Seminar zu besuchen, nach dessen Abschluss ich erst die Energiebilanz von Nichtwohngebäuden berechnen dürfte. Hinzu kämen hohe Ausgaben für die Softwareupdates, die aktuellen Normen und Richtlinien sowie für die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer.

Meine Schilderung bezieht sich auf meine damalige Situation. Für heutige Energieausweise regelt § 88 zur Ausstellungsberechtigung für Energieausweise mehrere Qualifikationswege.

Und es gab die Konkurrenz, die alles viel billiger anbot; mir blieb die Frage, weshalb Kund:innen die Berechnungen eines Ingenieurs den Pauschalangeboten im Internet vorziehen würden.

Ein zweiter Anlauf.

Dann stand der Umzug ins Erzgebirge an. Die Wohnung, in der wir bisher wohnten, gaben wir aufgrund von Schimmelbefall, kinderfeindlichen Nachbarn mit Katzenallergie und dem anstehenden Verkauf des gesamten Hauses auf.

Im Internet stieß ich auf Ka Sundance mit seiner „Sundancefamily“ (Link leider nicht mehr verfügbar), die uns als Familie unglaublich inspirierte: Ein „Online-Business“, ein selbstbestimmtes Leben, kreativ sein, als „digitale Nomaden“ umherreisen, Freiheit!

Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.

„Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.“

Ich legte meine Tätigkeit als Ingenieur auf Eis. Wir recherchierten, starteten unser Blog, legten eine Facebook-Fanpage an, knüpften Kontakte, nahmen Videos für Youtube auf und arbeiteten uns nach und nach in das Thema ein. Als es ums Geldverdienen ging, stand der nächste Schritt an: Die Gewerbeanmeldung.

Gewerbeanmeldung: Die Art der Tätigkeit

Für die Gewerbeanmeldung und im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung war es notwendig, die Art der Tätigkeit, der ich mich mit meiner Selbständigkeit widmen will, auszuformulieren.

Für die Gewerbeanmeldung sieht das amtliche Formular heute eine möglichst genaue Tätigkeitsbeschreibung vor; bei mehreren Tätigkeiten wird der Schwerpunkt angegeben. § 14 GewO sieht außerdem eine Gewerbeummeldung vor, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei einem Gewerbe der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Mein „Online-Business“ umschrieb ich wie folgt: „IT- und Internetdienstleistungen aller Art, Online-Marketing, Betreiben von Webseiten zum Zwecke der Monetarisierung, Handel mit digitalen Medien und Gütern, Textarbeit, Schreibaufträge, Internet- und Einzelhandel außer Waren nach §38 GewO, Onlinecoaching und -Beratung“

Wie ich meine Arbeit heute einordne

2017 habe ich vieles unter „Gewerbe“ und „Online-Business“ zusammengefasst. Heute lässt sich meine Arbeit genauer beschreiben: Ich schreibe und konzipiere, gestalte Websites und setze digitale Projekte um. Für meine selbständige künstlerische beziehungsweise publizistische Tätigkeit hat die Künstlersozialkasse die Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz festgestellt.

Die Künstlersozialkasse prüft dafür unter anderem, ob eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit selbständig, erwerbsmäßig und auf Dauer ausgeübt wird. Eine Gewerbeanmeldung kann daneben bestehen. Die steuerliche Einordnung einer Tätigkeit richtet sich gesondert nach dem Steuerrecht; § 18 EStG nennt unter anderem selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische und journalistische Tätigkeiten sowie Ingenieurberufe.

Die einzelnen Punkte

1. IT- und Internetdienstleistungen aller Art

Das gibt mir die nötige Freiheit, um z.B. als Freelancer Online-Dienstleistungen zu erbringen, PCs zu reparieren und zu warten oder Informations- und Telekommunikationssysteme zu administrieren.

Als gelernter IT-System-Kaufmann und computerbegeisterter Mensch (Evelin findet mich manchmal ganz schön „nerdig“ ;-)) fallen mir derartige Tätigkeiten leicht.

2. Online-Marketing

Wenn ich mit SEO (Suchmaschinenoptimierung) oder Internetwerbung mein Geld verdiene, wird es mit diesem Punkt abgedeckt.

3. Betreiben von Webseiten zum Zwecke der Monetarisierung

Mit der Angabe sind Einnahmen durch Affiliatelinks, Werbeanzeigen und Spenden erfasst, wie wir sie mit FreeYourFamily und anderen Webprojekten generieren.

Heute ist dieser Bereich bei uns eine von mehreren Einkommensquellen. Dazu gehören einzelne Webprojekte, Affiliate-Provisionen und VG Wort. Haushalt und die Bildung unserer Kinder brauchen ebenfalls reale Zeit. Der Laptop am Küchentisch passt deshalb oft besser zu unserem Alltag als das alte Bild vom Laptop am Strand.

4. Handel mit digitalen Medien und Gütern

Das ermöglicht mir, E-Books, Onlinekurse, Online-Kongresse oder Tutorials zu verkaufen.

5. Textarbeit & Schreibaufträge

Zu vergütende Dienstleistungen erstrecken sich über die Texterstellung bis hin zur Textkorrektur für Online- und Offlinemedien.

6. Internet- und Einzelhandel außer Waren nach §38 GewO

Durch diese Angabe ist der Handel mit realen Waren online (z.B. mittels Amazon FBA) und im „Ladengeschäft“ abgesichert.

Die Formulierung „außer Waren nach § 38 GewO“ schloss bestimmte Geschäftsfelder aus. § 38 GewO erfasst heute unter anderem den An- und Verkauf hochwertiger Konsumgüter sowie von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe. Nach der Gewerbeanmeldung prüft die zuständige Behörde bei diesen Gewerbezweigen die Zuverlässigkeit.

7. Onlinecoaching und -beratung

Dieser letzte Punkt deckt z.B. Coachings und Beratungsgespräche über Videokonferenzen ab, in denen man anderen Menschen Wissen vermittelt oder ihnen hilft, ihre fachlichen Probleme zu lösen.

Die Gewerbeanmeldung selbst empfand ich als überschaubar. Steuern und Buchhaltung lernte ich Schritt für Schritt auf dem Weg der Selbständigkeit kennen.

Die großen Herausforderungen.

Finanzen

In finanzieller Hinsicht ist gerade die erste Zeit der Selbständigkeit schwierig. Bis ein ausreichender Geldfluss aufgebaut ist, ist Geduld gefragt. Die wenigsten Menschen starten mit einer enormen Summe Geld durch, werden gefördert oder gesponsert.

Deutschland verfügt über Sozialleistungen, die in finanziell schwierigen Phasen auffangen können. Für mich blieb trotzdem der Wunsch, unsere laufenden Ausgaben aus eigener Arbeit zu tragen und dauerhaft genug finanziellen Spielraum für meine Familie zu haben.

Die größten Unsicherheiten sind das schwankende Einkommen und, gerade in der Anfangszeit, die ungenügenden Einnahmen. Sparsamkeit und Minimalismus ermöglichen ein relativ sorgenarmes Leben. Geld, was ich nicht ausgeben muss, muss ich nicht verdienen. 🙂

Was kann man anbieten? Was wird gebraucht?

Im Online-Business lässt sich ein Angebot nach dem Trial-and-Error-Verfahren am Markt testen. Falsch ist, dass man auf Teufel komm raus eine „Nische“ finden und eine völlig neue Geschäftskonzeption entwickeln muss, um erfolgreich selbständig zu sein. Würde das stimmen, könnten sich weder Bäckereien, Autohäuser, Anwaltskanzleien, Friseursalons noch Krankenhäuser halten. Nichts ist schlimmer, als sein Geld in ein neuartiges, vermeintlich innovatives Produkt zu investieren, das letztendlich aber niemand haben will.

Eine mögliche Strategie ist, sich ein etabliertes, gewinnbringendes Angebot zu suchen, es abzuändern und zu verbessern. Das kann bei einem materiellen Produkt z.B. eine andere, umweltfreundlichere, schönere Verpackung, eine Zugabe, ein nettes Gimmick oder eine bessere Produktbeschreibung sein. Mit Kleinigkeiten hebt man sich von der „Konkurrenz“ ab; wobei ich das Wort nicht mag. Konkurrenzdenken finde ich schrecklich.

Zeit: die dritte große Herausforderung

Die letzte große Herausforderung ist der zeitliche Aspekt der Selbständigkeit in der Aufbauphase des Unternehmens. Der Aufbau eines erfolgreichen Blogs und einer gewinnversprechenden Vermarktungsstrategie ist zeitaufwendig.

Viele Online-Geschäftsmodelle verlangen zu Beginn enorm viel Zeit, um sein Produkt zu erschaffen, einen Bekanntheitsgrad aufzubauen und Einnahmen zu generieren.

Unsere Große im Blätterbad (2013)

Unsere Große im Blätterbad (2013)

Ein Online-Business hat den Vorteil, dass man sich die Zeit frei einteilen kann. Um Zeit mit unseren Kindern zu haben, fallen viele Arbeiten auf die frühen Morgenstunden und die Abendzeit.

Da wir bald unser drittes Kind erwarten, wird ein „gemütlicher Feierabend“ noch mehr die Ausnahme als die Regel sein. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass sich das eines Tages ändern wird – spätestens wenn die Kleinen groß geworden sind.

Heute haben wir vier Kinder. Familienzeit nimmt weiterhin einen großen Platz ein. Haushalt und die Bildung unserer Kinder brauchen reale Zeit; viele Aufgaben landen deshalb noch immer in den Randstunden.

Ziele und Vorteile – lohnt sich Selbständigkeit?

work and relax

Creative Coworking Space (Markus Spiske / ffcu.io, CC0)

Auf jeden Fall! Die Selbständigkeit mit einem „Online-Business“ kann ein selbstbestimmtes und ortsunabhängiges Leben ermöglichen, wenn die jeweilige Arbeit digital erledigt werden kann.

Wo ein verlässlicher Internetzugang vorhanden ist, kann ich an meinem Business arbeiten. Ich bin weder zeitlich noch örtlich und schon gar nicht an Weisungen eines „Chefs“ gebunden. Ich kann für meine Familie, meine Kinder da sein.

Als Selbständiger bin ich unkündbar, lerne ständig dazu, kann meiner Kreativität freien Lauf lassen und mich immer an den Bedürfnissen des Marktes ausrichten.

Wie Versicherung und Vorsorge organisiert sind, hängt von Tätigkeit und persönlicher Situation ab. Bei mir gehört heute die Künstlersozialversicherung dazu. Für die Umsatzsteuer nennt § 19 UStG bei der Kleinunternehmerregelung für im Inland ansässige Unternehmer:innen zwei Umsatzgrenzen: Im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Gesamtumsatz 25.000 Euro nicht überschritten haben; im laufenden Kalenderjahr darf er 100.000 Euro nicht überschreiten. Im Jahr der Aufnahme einer Tätigkeit ist nach dem BMF-Schreiben vom 18.03.2025 die Grenze von 25.000 Euro maßgebend.

Als Selbständiger kann man sich außerdem bei Großmärkten wie METRO als Kund:in registrieren. METRO verlangt dafür einen Unternehmensnachweis oder einen anderen geeigneten Nachweis der selbständigen beziehungsweise unternehmerischen Tätigkeit. 😉

Würde ich die Selbständigkeit weiterempfehlen?

Definitiv ja!

Besonders nachvollziehbar finde ich den Wunsch bei Menschen, die im Angestelltenverhältnis wenig Gestaltungsspielraum oder Sinn erleben.

Ob Selbständigkeit zu euch passt, hängt an den Bedingungen eures Lebens: schwankendem Einkommen, Verantwortung für Akquise und Buchhaltung, verfügbarem Zeitbudget, Rücklagen, Gesundheit und Familienalltag. Für mich wiegt der gewonnene Gestaltungsspielraum diese Nachteile auf.

FAQ: Online-Business, Gewerbe, Steuern und KSK

Was bedeutet „Online-Business“?

„Online-Business“ ist eine Sammelbezeichnung. Dahinter können digitale Dienstleistungen wie Webdesign, IT, SEO oder Textarbeit stehen, daneben digitale Produkte, Werbung, Affiliate-Marketing oder mehrere dieser Bereiche zugleich. Je genauer die Tätigkeit benannt wird, desto verständlicher wird auch die rechtliche und steuerliche Einordnung.

Braucht Webdesign, SEO oder eine andere Online-Dienstleistung eine Gewerbeanmeldung?

Das hängt von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit ab. Das Bundesportal weist darauf hin, dass die Gewerbeanmeldung gewerbliche Tätigkeiten betrifft und freie Berufe ausgenommen sind. Die steuerliche Einordnung richtet sich nach dem Einzelfall; § 18 EStG nennt die Einkünfte aus selbständiger Arbeit und führt dort unter anderem bestimmte freie Berufe auf.

Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

ELSTER stellt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen für die Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit bereit. Darüber werden die steuerlich notwendigen Angaben an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung 2026?

Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer. Nach § 19 Abs. 1 UStG sind die dort erfassten Umsätze von im Inland ansässigen Unternehmer:innen steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Im Jahr der Aufnahme einer Tätigkeit ist nach dem BMF-Schreiben vom 18.03.2025 die Grenze von 25.000 Euro maßgebend. Für Sonderfälle und die eigene steuerliche Situation zählt der aktuelle Gesetzestext beziehungsweise die Auskunft des Finanzamts.

Was regelt § 38 GewO?

§ 38 GewO nennt überwachungsbedürftige Gewerbe. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen etwa der An- und Verkauf hochwertiger Konsumgüter sowie von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern. Nach der Gewerbeanmeldung prüft die zuständige Behörde bei den dort genannten Gewerbezweigen die Zuverlässigkeit.

Was bedeutet die Künstlersozialkasse in meinem Fall?

Bei mir betrifft sie die selbständige künstlerische beziehungsweise publizistische Arbeit. Die Künstlersozialkasse hat dafür Versicherungspflicht nach dem KSVG festgestellt. Die KSK erklärt in ihren FAQ, dass eine Gewerbeanmeldung weder Voraussetzung noch Ausschlussgrund für die Versicherung nach dem KSVG ist. Steuerrechtlich wird die Tätigkeit gesondert eingeordnet.

Kann man von einem Online-Business leben?

Das lässt sich aus der Bezeichnung allein nicht ableiten. Entscheidend sind Einnahmen, laufende Kosten, Nachfrage, Rücklagen und die tatsächlich verfügbare Arbeitszeit. Bei uns ist das Online-Business heute eine von mehreren Einkommensquellen.

Weiterlesen auf FreeYourFamily

Quellen und offizielle Einstiege

Wenn mich jetzt nochmal jemand fragt, was ich „so mache“, was es mit dem „Online-Business“ auf sich hat und ob man davon leben kann, verweise ich ihn auf diesen Blogpost. 😉

CC BY-SA 4.0 Selbständigkeit: Und, was machst du so? von FreeYourFamily ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.