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Aktualisiert am 09.08.2026: Dieser Beitrag begleitet unser Sommer-Update vom 1. Juni 2017. Die persönlichen Szenen und Pläne stammen aus dieser Zeit; den rechtlichen Rahmen zu Schulpflicht und häuslichem Unterricht haben wir für den Stand vom 09.08.2026 mit offiziellen Quellen geprüft.

Worte sagen mehr als tausend Bilder, keine Kleidung im Sommer, Selbstversorgung, Differenzen, Unschooling ohne Wohnmobil:

Warum damals weniger Videos erschienen

2017 kam auf unserem YouTube-Kanal seltener ein neues Video. YouTube war für uns als Einnahmequelle zu unzuverlässig geworden, deshalb wanderte mehr Zeit in Wort und Schrift. In den Blog. Dorthin, wo wir selbst entscheiden können, wie wir unsere Inhalte aufbauen und weiterführen.

Das Video oben ist eines dieser Sommer-Updates. Draußen aufgenommen, mit Kindergeschrei aus der Umgebung, Baustellengeräuschen und dem ganz normalen Leben im Hintergrund.

Sommer im Erzgebirge: draußen sein, wenig Kleidung, wenig Wäsche

Wenn der Sommer sogar im Erzgebirge ankommt, sind wir draußen. Jeden Tag. Die Kinder ebenfalls: Sie spritzen sich nass, rennen, schreien und lachen.

Bei uns sind die Kinder an diesen warmen Tagen zu Hause oft nackt. In der Stadt tragen sie etwas. Unsere Waschmaschine hat dadurch gerade erstaunlich wenig zu tun und bekommt mit dem Baby bald wieder genug Arbeit.

Unser erstes Gartenjahr: Beete, Erde, Selbstversorgung

Wir haben angefangen zu gärtnern. Beete angelegt. Pflanzen vorgezogen. Das ist unser erstes Gartenjahr hier im Erzgebirge.

Wir sind neugierig, wie es wird. Was der Boden hergibt. Welche Pflanzen sich wohlfühlen. Und was am Ende tatsächlich auf unserem Tisch landet.

Unschooling und Schulpflicht: warum wir über einen anderen Ort nachdenken

Parallel zum Gartenglück läuft bei uns ein zweites Gedankenbeet. Eins, das eher nach Kalender riecht.

Unsere Kinder gehen nicht in den Kindergarten. Und sie sollen auch keine Schule besuchen. Für die Schulzeit wünschen wir uns einen Alltag, in dem Lernen den Fragen, Projekten und Interessen der Kinder folgen kann. Für unseren eigenen Weg verwenden wir vor allem die Begriffe Unschooling und selbstbestimmtes Lernen. Wie wir Unschooling verstehen und von anderen Bildungsformen abgrenzen, haben wir inzwischen ausführlicher in „Was ist Unschooling? Selbstbestimmtes Lernen verständlich erklärt“ beschrieben.

Für die Frage, ob und unter welchen Bedingungen junge Menschen außerhalb einer Schule lernen können, entscheidet die jeweilige Rechtsordnung. Die folgenden Angaben dienen deshalb als Orientierung und beziehen sich auf den Stand vom 09.08.2026.

Deutschland: Beginn und Dauer der Schulpflicht unterscheiden sich nach Bundesland

Die Kultusministerkonferenz schreibt, dass die allgemeine Schulpflicht in Deutschland in der Regel in dem Jahr beginnt, in dem ein Kind sechs Jahre alt wird. Sie umfasst zumeist neun Vollzeitschuljahre; Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen haben zehn, Nordrhein-Westfalen je nach Bildungsgang neun oder zehn. Danach folgt für Jugendliche, die keine allgemeinbildende oder berufliche Schule in Vollzeit besuchen, in der Regel eine Teilzeitschulpflicht von drei Jahren.[1]

Die Einzelheiten regeln die Schulgesetze der Länder. Für unseren damaligen Wohnort im Erzgebirge ist Sachsen besonders relevant: § 26 Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes erstreckt die Schulpflicht auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule; dazu gehört auch die Teilnahme an den dort genannten Evaluationsverfahren und Untersuchungen zu Schülerleistungen.[2]

Österreich: häuslicher Unterricht unter festgelegten Voraussetzungen

In Österreich kann die allgemeine Schulpflicht durch häuslichen Unterricht erfüllt werden, wenn dieser dem Unterricht an einer öffentlichen Schule mindestens gleichwertig ist. Das Bundesministerium für Bildung nennt dafür unter anderem eine fristgerechte Anzeige bei der Bildungsdirektion, ein jährliches Reflexionsgespräch und eine Externistenprüfung. Bestimmte Konstellationen sind vom häuslichen Unterricht ausgeschlossen. Als wesentliche Rechtsgrundlage nennt das Ministerium § 11 des Schulpflichtgesetzes 1985.[3]

Schweiz: die Kantone setzen die Regeln

In der Schweiz regeln die Kantone den Privatunterricht während der obligatorischen Schulzeit. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren beschreibt Homeschooling als in praktisch allen Kantonen gesetzlich geregelt; in der Regel braucht es eine Bewilligung und der Privatunterricht untersteht staatlicher Aufsicht. Die Voraussetzungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.[4]

Nord oder Süd: wo könnte unsere Basis sein?

Der Sommer ist für mich die schönste Zeit im Jahr. Für mich könnte jeden Tag Sommer sein. Ich brauche die anderen Jahreszeiten gar nicht.

Patrick ist anders gepolt. Er sagt: lieber Norden. Ich sage: lieber Süden. Bei einem möglichen Zuhause wird aus dieser kleinen Geschmacksfrage eine echte Differenz.

Rumänien, Portugal, Asien. Irland, Island, England. Namen haben wir genug. Die Frage nach einer Basis bleibt offen.

Warum wir keine Wohnmobilmenschen sind

Wir können uns vorstellen, zunächst zu reisen und zu suchen: Wo könnte eine Basis sein?

Mit drei Kindern und der Aussicht auf ein weiteres wünschen wir uns für längere Zeit mehr Platz, als ein Wohnmobil uns bietet. Etwas Festes. Stabiles. Eine kleine Base. Einen Ort, an dem auch mal ein Klavier stehen darf. An dem Dinge ihren Platz haben und ein Garten wachsen kann.

Für uns passt auch Unschooling besser zu so einer Basis. Reisen kann viel öffnen. Gleichzeitig mögen wir den Gedanken, irgendwo anzukommen und von dort aus wieder loszuziehen.

Unser Gedankenkarussell im Sommer 2017

Im Juni 2017 stehen wir also barfuß im Sommer, mit Erde unter den Fingernägeln, einem Baby im Anflug und ziemlich vielen Ortsnamen im Kopf.

Bei der Suche nach einer Basis hängt für uns vieles zusammen: Garten, Raum, Klima, Lernen und Familie. Uns interessieren dabei auch eure Erfahrungen: Braucht ihr einen festen Ort, zu dem ihr zurückkehren könnt? Oder fühlt sich Unterwegssein für euch selbst wie Zuhause an?

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FAQ

Was bedeutet Unschooling für uns?

Für uns bedeutet Unschooling, Lernen im Alltag ernst zu nehmen und Raum für Fragen, Interessen und eigene Projekte zu lassen. Der Begriff beschreibt hier unsere Bildungshaltung; die rechtlichen Möglichkeiten hängen vom jeweiligen Land und bei Deutschland oder der Schweiz zusätzlich vom Bundesland beziehungsweise Kanton ab.

Warum wünschen wir uns trotz Reiselust eine feste Basis?

Weil wir Platz mögen. Für einen Garten, ein Klavier, unsere Sachen und Tage, an denen niemand irgendwohin weiterziehen will. Reisen kann für uns Suche und Entdeckung sein. Eine Basis gibt dieser Bewegung einen Ausgangspunkt.

Wie unterscheiden sich Deutschland, Österreich und die Schweiz beim Lernen außerhalb von Schule?

Die Bundesländer regeln die Schulpflicht in Deutschland; in Sachsen umfasst sie ausdrücklich den regelmäßigen Schulbesuch. Österreich ermöglicht häuslichen Unterricht unter gesetzlichen Voraussetzungen. In der Schweiz bestimmen die Kantone die Regeln für Privatunterricht, in der Regel mit Bewilligung und staatlicher Aufsicht.[2][3][4]

Quellen zum rechtlichen Rahmen

  1. Kultusministerkonferenz: Bildungswege und Abschlüsse, Abschnitt „Schulpflicht“, abgerufen am 09.08.2026.
  2. Freistaat Sachsen, REVOSax: Sächsisches Schulgesetz, § 26 Abs. 1–2; laut REVOSax zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.07.2024, abgerufen am 09.08.2026.
  3. Österreichisches Bundesministerium für Bildung: Häuslicher Unterricht, Abschnitte „Allgemeines“, „Verantwortung und Verpflichtungen“ sowie „Beendigung des häuslichen Unterrichts“, abgerufen am 09.08.2026.
  4. Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren: Homeschooling, Hauptergebnisse und Verweis auf die rechtlichen Grundlagen 2025, abgerufen am 09.08.2026.

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