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Aktualisiert am 14. August 2026
„Merkel muss weg! Merkel muss weg!“ „Oh nein, Merkel, komm zu uns, bleib in unserer Mitte!“ „Rückt die Merkel raus, die soll ins Gefängnis!“ „Aber wir wollen die Merkel. Die bleibt! Die bleibt!“ „Huiu huiu, hier ist die Polizei. Machen Sie bitte Platz, sonst schießen wir mit Wasser. Huiu huiu …“
Ich nehme mein Ohr von der Tür zum Kinderzimmer und klopfe.

Unser Kind in häuslicher Absonderung: Wenigstens Klavierspielen ist noch erlaubt
„Mausi, es ist wieder Zeit zum Fiebermessen. Sagst du mir bitte deine Körpertemperatur?“, rufe ich durch die geschlossene Tür.
Ich notiere auf unserem Messprotokoll 36,6 Grad Celsius und bin erleichtert, dass die Zahlen stabil sind. Wäre es nicht so, müssten wir uns umgehend an eine Ärztin oder einen Arzt wenden.
Ich will sie in den Arm nehmen, während der Bescheid an unserer Pinnwand hängt und mir Angst macht. Heute, mit etwas Abstand, lässt sich manches davon besser einordnen: Was wissen wir über Isolation und Einsamkeit bei jungen Menschen? Und was steht inzwischen im Gesetz?
Unsere Quarantäne, ganz praktisch
Seit fünf Tagen steht meine Tochter unter Corona-Quarantäne. Eine ihrer Lehrerinnen wurde positiv auf Covid-19 getestet. Über die Hälfte ihrer Mitschüler:innen wird nun häuslich „abgesondert“; inklusive der Schüler:innen, die in den letzten Wochen bereits zu Hause waren und gar keinen Kontakt zur Lehrerin hatten.
Während ich das Mittagessen auftische, vier Teller auf unserem Küchentisch und einen mit Einwegbesteck separat, fällt mein Blick aus dem Fenster. Spielen da etwa Nachbarskinder auf der Straße? Oh weh … Sollte ich das melden?
Vielleicht später. Jetzt ziehe ich mir erstmal meinen Mund-Nasen-Schutz über und trage das Tablett mit dem Pappteller hinüber zum Kinderzimmer.
„Mittagessen ist fertig! Setzt du bitte deine Maske auf und stellst dich mal kurz hinten an die Wand?“, rufe ich an der Tür.
Meine Tochter macht mit und ich kann das Essen zusammen mit einem Schwung frischer Papiertaschentücher ins Zimmer stellen. Ich lächle meine Große an, vielleicht kann sie das an meinen Augen erkennen, und schaue, ob ich eine „Atemwegssymptomatik“ bei ihr feststellen kann.
„Wenn du niesen oder husten musst, dann bitte in die Armbeuge, okay?“, erinnere ich sie und wünsche guten Appetit.
Übrigens würde ich sie so gerne in meinen Arm nehmen, sie drücken und küssen. Denn es bricht mir fast das Herz, sie so einsam zu sehen.
Und was spielte sie da eigentlich vorhin? Hat sie diese „Demo-Spielidee“ von ihrem Laptop? Sie sollte doch nur mit der Anton-App lernen!
Im Abstand von zwei Metern gehe ich an meiner Achtjährigen vorbei und schließe das Fenster, dessen Griff durch das ständige Lüften schon ganz abgegriffen ist.
Ein Geschwisterkind klopft unaufhörlich an die Tür und ich verlasse den Raum. Gründlich wasche ich die Hände und trockne sie an meinem eigenen Handtuch ab, denn darauf hat das Gesundheitsamt extra noch einmal hingewiesen.
Im Anschluss daran erkläre ich den Geschwistern zum x-ten Mal, dass sie noch zwei Tage warten müssen, bis sie ihre Schwester, das Kinderzimmer und die Spielsachen wiedersehen. Dann kann vielleicht auch jemand zu Besuch kommen. Wer das sein darf, muss ich mit meinem Mann noch ausloten.
Zwischen Vorschrift und Bedürfnis: was sich in mir sträubt
Bis dahin halte ich mich aber strikt an die Anweisungen des Gesundheitsamtes. Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe will ich nicht riskieren! Da isoliere ich lieber mein tapferes Mädchen. Meine Angst, dass eine „zwangsweise Absonderung“ in ein geeignetes Krankenhaus erfolgen könnte, ist zu groß.
Zur Erinnerung und mentalen Stütze habe ich den Bescheid an unsere Pinnwand geheftet. Er ist sogar gebührenfrei (sic!).
Ihr haltet das für einen schlechten Scherz? Ja, das könnt ihr. Wenn es nach der Anordnung des Gesundheitsamtes unseres Kreises geht, ist es aber bitterernst:
Aus dem Bescheid von 2020, wörtlich zitiert
[…]2. Um die Möglichkeit einer Ansteckung weiterer Personen zu minimieren, unterliegt Ihr Kind folgenden Maßnahmen gemäß §§ 28 bis 30 IfSG auch in Verbindung mit § 31 IfSG. Sie als sorgeberechtigte Person haben dafür Sorge zu tragen, dass die angeordneten Maßnahmen eingehalten werden:
- Absonderung im häuslichen Bereich
- Verbot des Betretens einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 IfSG bzw. der Teilnahme an Veranstaltungen einer Gemeinschaftseinrichtung
- Beobachtung: Dies bedeutet, zweimal täglich Körpertemperatur messen sowie auf Covid-ähnliche Krankheitssymptome, insbesondere auf das Auftreten von Atemwegssymptomatik und Fieber achten und dies dokumentieren.
- Bei Auftreten von Krankheitssymptomen, insbesondere von Atemwegssymptomatik und Fieber ist das Gesundheitsamt zu verständigen und ein Arzt zur weiteren Diagnostik aufzusuchen. Melden Sie sich unbedingt vorab telefonisch bei Ihrem Hausarzt oder in der Notaufnahme des Krankenhauses und teilen Sie Ihre Beschwerden mit.
- Im Rahmen der häuslichen Absonderung sind folgende Verhaltensregeln strikt einzuhalten:
- Kontakte zu Dritten sind zu meiden bzw. sind mindestens 1,5 – 2 m Abstand zu halten,
- bei unvermeidbaren Kontakten (z.B. Haushaltsmitglieder, Personen im selben Raum) ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen,
- im Haushalt soll nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung zwischen Ihnen und den anderen Haushaltsmitgliedern erfolgen z.B. keine gemeinsamen Mahlzeiten,
- getrennte Nutzung der Räumlichkeiten der Wohnung,
- enge Körperkontakte sind zu vermeiden,
- Beachtung der richtigen Husten- und Niesregeln (in die Armbeuge),
- Verwendung von Einwegtaschentüchern,
- eigene Hygieneartikel nutzen (z.B. Waschlappen, Handtücher),
- Wäsche regelmäßig und gründlich waschen (übliche Waschverfahren),
- keine Haushaltsgegenstände (Geschirr, Wäsche, etc.) mit Dritten teilen,
- sorgen Sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume,
3. Wird den Anordnungen dieses Bescheides nicht Folge geleistet, wird hiermit die Durchsetzung im Wege der Verwaltungsvollstreckung durch unmittelbaren Zwang angedroht. Darüber hinaus behält sich das Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises bei fehlender Mitwirkung die Beantragung der zwangsweisen Absonderung beim zuständigen Amtsgericht vor.
4. Der Bescheid ergeht gebührenfrei.
[…]Eine Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 30 Abs. 1 IfSG kann gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
[…]
Der Bescheid stammt aus dem Jahr 2020. Der darin zitierte Hinweis zu § 75 IfSG gibt die damalige Behördenmitteilung wieder. Heute unterscheidet das Gesetz an dieser Stelle genauer: § 75 Absatz 1 Nummer 1 IfSG verweist auf § 30 Absatz 1 Satz 1; Verstöße gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 30 Absatz 1 Satz 2 führt § 73 IfSG als Ordnungswidrigkeit auf. Was bei einer heutigen Absonderungsanordnung rechtlich folgt, hängt von ihrer Rechtsgrundlage und ihrem Wortlaut ab.
Wenn jemand ein Kind so überwacht, von der Außenwelt abschottet und ihm so wichtige Bedürfnisse wie Nähe und Kuscheln vorenthält, zählte das damals in meinem Studium als Indiz für „Kindeswohlgefährdung“.
Aber ich bin eben echt schon grau hinter den Ohren. Damals liefen Quarantäne-Maßnahmen für Kinder eben anders.
Was andere Eltern in der Klasse machen
Erleichtert lese ich im Klassen-Chat, dass die anderen Eltern die „Maßnahmen“ auch eher zurückhaltend umsetzen und in Wahrheit KEIN Kind irgendwo allein abseits vom Rest der Familie sitzt.
Eine der wenigen Dinge, die wir Eltern nun leisten, ist das Homeschooling. Und das funktioniert mit dieser Klassenlehrerin und durch die Rücksprache über unseren Elternchat echt super.
Ohne mich auf die Seite von Demonstrant:innen oder Gegendemonstrant:innen zu stellen, wovon meine Kinder durch das politische Geschehen in diesem Land einfach Notiz nehmen, wünsche ich anderen Kindern in einer solchen Situation vor allem eins: dass sie sich mit ihrer Familie verbunden fühlen.
Unsere Quarantäne dauert nur wenige Tage. Aber auch diese sind Tage ihrer Kindheit.
In diesem Video hört und seht ihr dazu einen damaligen Appell des Neurobiologen Gerald Hüther. Ich verlinke ihn hier als Position aus dieser Zeit. Die Forschungseinordnung folgt direkt darunter:
Was Forschung zu Isolation und Nähe sagt
Später habe ich mich gefragt, wie gut mein damaliges Unbehagen zu dem passt, was Forschung über Quarantäne und Einsamkeit beschreibt. Solche Studien beschreiben Gruppen und andere Situationen. Für unsere Familie liefern sie deshalb vor allem einen Rahmen.
Brooks und Kolleg:innen trugen 2020 Studien zu Quarantäne in sehr unterschiedlichen Situationen zusammen. In den meisten berichteten die Forschenden negative psychische Folgen; als Belastungen tauchten unter anderem längere Quarantänedauer, Angst vor Ansteckung, Frustration, Langeweile und Stigmatisierung auf. Vieles davon klingt für mich vertraut. Für unsere achtjährige Tochter sagt diese Übersicht trotzdem nur begrenzt etwas aus, weil sie ganz verschiedene Bevölkerungsgruppen und Quarantänesituationen bündelt. Quelle: Brooks et al., 2020, The psychological impact of quarantine and how to reduce it.
Näher an jungen Menschen liegt die Rapid Systematic Review von Loades und Kolleg:innen. Die Autor:innen fanden bei Kindern und Jugendlichen einen Zusammenhang von sozialer Isolation und Einsamkeit mit Depression und möglicherweise auch Angst. Zugleich hatten die eingeschlossenen Studien ein hohes Verzerrungsrisiko; die Längsschnittstudien waren methodisch besser. Damit lässt sich die Erfahrung eines einzelnen Kindes nur vorsichtig einordnen. Quelle: Loades et al., 2020, Rapid Systematic Review: The Impact of Social Isolation and Loneliness on the Mental Health of Children and Adolescents in the Context of COVID-19.
Auch die spätere Übersicht von Panchal und Kolleg:innen schaut auf eine andere Lage: COVID-19-Lockdowns. Die Autor:innen werteten 61 Studien mit insgesamt 54.999 Kindern und Jugendlichen aus. Angst- und Depressionssymptome gehörten zu den häufigsten berichteten Belastungen. In einzelnen Studien gingen Routinen, Eltern-Kind-Gespräche und Spiel mit günstigeren psychischen Ergebnissen einher. Die Studien unterschieden sich deutlich; ihre durchschnittliche Qualität bewerteten die Autor:innen als moderat. Quelle: Panchal et al., 2023, The impact of COVID-19 lockdown on child and adolescent mental health: systematic review.
Für mich folgt daraus etwas ziemlich Schlichtes: Beziehung, Gespräch, Spiel und verlässliche Abläufe verdienen in einer Ausnahmesituation genauso Aufmerksamkeit wie Hygiene und Organisation.
Wie wir die Quarantäne als Familie lösen
All das, was oben zu verrückt scheint, mache ich natürlich NICHT mit meiner Tochter. Die Quarantäne kriegen wir aber trotzdem gut um.
Wir benutzen nun alle unsere eigenen Zahnbürsten, essen weniger Popel, knabbern mehr Gesundes und sind froh und dankbar, dass wir gesund sind und uns haben.
Für uns liegt der Kompromiss genau dort: Wir nehmen die Anordnung ernst und gleichzeitig unsere Tochter mit ihren Beziehungen und Bedürfnissen. Ich möchte nicht, dass meine Angst zur dritten Erziehungsinstanz wird.
Weiterlesen auf FreeYourFamily.net
Wenn euch das Thema Nähe und Verbundenheit gerade beschäftigt, passen diese Beiträge gut dazu:
- Kuscheln und Umarmen: warum Nähe für Kinder wichtig sein kann
- Neugeborene von Müttern isoliert: Gedanken zu Trennung und Nähe
- Nach der Corona-Pandemie: eine utopische Retrospektive
- Neu hier? So ist FreeYourFamily gedacht
FAQ: Corona-Quarantäne mit Kindern
Was bedeutete die Corona-Quarantäne für unser Kind im Alltag?
Unser Bescheid verlangte 2020 unter anderem zweimal tägliches Fiebermessen und Symptomdokumentation, Abstand, Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbaren Kontakten und nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung im Haushalt. Das beschreibt unseren damaligen Fall. Eine heutige Absonderungsanordnung kann anders aussehen.
Musste unsere Tochter laut Bescheid allein im Kinderzimmer bleiben?
Der Bescheid verlangte eine „Absonderung im häuslichen Bereich“, die getrennte Nutzung von Räumen und „nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung“ von anderen Haushaltsmitgliedern. Eine ausdrückliche Pflicht, das Kind allein im Kinderzimmer zu lassen, findet sich in dem von uns zitierten Text nicht. Wie eine aktuelle Anordnung auszulegen ist, hängt von ihrem Wortlaut und der heutigen Rechtslage ab.
Warum kann Isolation junge Menschen psychisch belasten?
Übersichtsarbeiten bringen soziale Isolation und Einsamkeit bei Kindern und Jugendlichen mit depressiven Symptomen und teilweise auch Angstsymptomen in Verbindung. Für COVID-19-Lockdowns berichten Reviews außerdem über Belastungen wie Einsamkeit, psychischen Stress, Langeweile und Angst. Die Ergebnisse beschreiben Gruppen und unterschiedliche Situationen; sie diagnostizieren kein einzelnes Kind.
Was kann Verbindung in einer Quarantäne unterstützen?
Wie viel unmittelbarer Kontakt möglich ist, bestimmt die jeweilige Situation und gegebenenfalls die behördliche Anordnung. In Studien zu COVID-19-Lockdowns tauchen Routinen, Eltern-Kind-Gespräche und Spiel als günstige Faktoren auf. Für Familien können deshalb gemeinsame Rituale, verlässliche Gespräche und erreichbare Formen von Nähe eine Rolle spielen, soweit die jeweilige Situation sie zulässt.
Was hat unseren Geschwisterkindern geholfen?
Bei uns waren es vor allem Wiederholung und Geduld: erklären, warten, wieder erklären. Warum ein Kind dieselbe Frage immer wieder stellt, lässt sich von außen nicht sicher wissen. Unsere Kinder brauchten in diesen Tagen jedenfalls viele Antworten darauf, wann sie ihre Schwester, das Kinderzimmer und die Spielsachen wiedersehen würden.
Was kann helfen, wenn Angst und Pflichtgefühl sich verhaken?
Eine Möglichkeit ist, die Ebenen auseinanderzuhalten: Was steht tatsächlich in der Anordnung? Welche Gefahr ist in unserer Situation beschrieben? Was braucht das Kind gerade von seinen Eltern? Und an welcher Stelle redet vor allem die eigene Angst mit? Wenn die rechtliche oder gesundheitliche Lage unklar ist, können das zuständige Gesundheitsamt, die behandelnde Praxis oder eine Rechtsberatung die offene Frage fachlich einordnen.
Alles Liebe, eure Evelin
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