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Aktualisiert am 14. August 2026
Dieser Artikel schildert unsere Erfahrungen aus dem Jahr 2019. Für die heutige Einordnung habe ich die maßgeblichen Vorschriften erneut geprüft. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde seitdem neu gefasst: Die Empfangsbevollmächtigung findet ihr heute in § 6 Abs. 2 FZV, die örtliche Zuständigkeit in § 75 Abs. 2 FZV. Bei Versicherungsfragen kommt es außerdem auf das Fahrzeug, den Vertrag und die Angaben zum Risiko an.
Eure Abmeldung aus Deutschland steht kurz bevor. Ihr wollt mit Auto oder Wohnmobil einen Roadtrip quer durch Europa unternehmen. Fremde Länder und Kulturen warten auf euch. Eine Zeit voller Abenteuer und neuer Erfahrungen liegt vor euch. Und nun wollt ihr wissen, wie das denn mit der Autoversicherung und der Zulassung ohne festen Wohnsitz funktionieren soll.
Wir haben das ganze Prozedere 2019 selbst durchlaufen. Hier kommt unser persönlicher Erfahrungsbericht mit den Dingen, die bei uns funktioniert haben – und mit der aktuellen Einordnung dort, wo sich Rechtslage oder Rahmenbedingungen inzwischen genauer fassen lassen.
Ein Großfamilienauto für die Europareise
Unmöglich! Wie sollten wir all unseren Krempel für den Roadtrip durch Europa in den VW Golf reinbekommen? Wir brauchten mehr Platz! Also verständigten wir uns in der Familie darauf, das Auto durch einen Kleintransporter zu ersetzen.

Das letzte Bild von unserem VW Golf
Eine ganze Weile suchten wir nach einer Familienkutsche, die groß genug, zuverlässig und dennoch vergleichsweise günstig im Unterhalt ist. Evelin berichtet in diesem Video darüber, wie das Auto zu uns fand und stellt es euch vor:
Der kleine Volkswagen wich also einem großen Volkswagen. Nun stand die Frage im Raum, wie wir das mit der Autoversicherung und der Zulassung ohne Wohnsitz am besten meistern.
Autoversicherung ohne Wohnsitz finden und Kosten berechnen
Wer ein Auto in Deutschland zulassen will, braucht für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflicht. Für die Zulassung weist der Versicherer den Schutz mit einer Versicherungsbestätigung nach. Bei normalen Zulassungen wird sie elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt oder dort zum Abruf bereitgehalten. Die aktuelle Regelung steht in § 49 FZV.
Ihr kennt doch die Direktbanken, bei denen es keine Filialen mehr gibt und ihr vieles online erledigt? Ähnlich funktionieren Direktversicherungen. Bei unserer damaligen Suche waren sie preislich interessant, dafür gab es keine „persönliche Beratung“ durch einen Vertreter – was mitunter nicht unbedingt ein Nachteil ist. 😉 Für eine ungewöhnliche Konstellation zählt am Ende das tatsächliche Angebot: Passen Halter:in, Versicherungsnehmer:in, Fahrer:innen, Nutzung und Wohnsituation zu den Angaben, auf deren Grundlage der Tarif angeboten wird?

Für uns war ein Auto ohne festen Wohnsitz 2019 organisatorisch machbar. 😉
Die Preise zu vergleichen, kann sich auch lohnen, wenn ihr bereits eine Versicherung für euer Auto habt. Der früher fast selbstverständliche Stichtag 30. November passt nur zu Verträgen, deren Versicherungsjahr am 31. Dezember endet und deren Kündigungsfrist einen Monat beträgt. § 11 VVG setzt für viele Versicherungsverträge einen Rahmen von einem bis drei Monaten; was für euren Vertrag zählt, steht im Versicherungsschein und in den Bedingungen. Den Gesetzestext findet ihr in § 11 VVG.
Für die Kfz-Haftpflicht enthält § 5 PflVG außerdem eine Pflicht zugelassener Versicherer zum Vertragsschluss. Diese Pflicht hat gesetzlich benannte Grenzen. Ob sie euren Fall erfasst, hängt unter anderem vom Fahrzeug und davon ab, ob die Versicherungspflicht nach § 1 PflVG greift.
Die eVB-Nummer für die Zulassung
Beim Versicherer gebt ihr die Daten des zu versichernden Fahrzeugs an und erhaltet dann eine eVB-Nummer. Sie gehört zur elektronischen Versicherungsbestätigung, mit der der Haftpflichtschutz gegenüber der Zulassungsbehörde nachgewiesen wird.
Sobald diese Nummer vorliegt, kann der nächste Weg zur Zulassungsstelle führen.
Auto zulassen ohne Wohnsitz in Deutschland
Für Menschen ohne eigenen Wohnsitz in Deutschland kann die Empfangsbevollmächtigung bei der Zulassung entscheidend sein. Die aktuelle FZV verteilt das Thema auf zwei Stellen: § 6 Abs. 2 FZV regelt, wann die Zulassungsbehörde von Halter:innen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland einen Empfangsbevollmächtigten verlangen kann. § 75 Abs. 2 FZV regelt die örtliche Zuständigkeit.
Besteht in Deutschland kein Wohnsitz, Sitz, keine Niederlassung oder Dienststelle, ist nach § 75 Abs. 2 FZV die Behörde am Wohnort eines Empfangsbevollmächtigten zuständig. Für bestimmte Fälle mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat oder einem Staat des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen verweist die FZV auf den regelmäßigen Standort des Fahrzeugs.
Für eure eigene Konstellation sind deshalb drei Fragen interessant: Wo hat das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort? Wo habt ihr euren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt? Und welche Zulassungsbehörde ist danach zuständig? Bei einer langen Reise ohne festen Wohnort kann diese Einordnung wichtiger sein als das Formular selbst.

Übernachtung auf unserem Roadtrip durch Norwegen
Die für uns einfachste Lösung war es damals, dass jemand, der in Deutschland lebt, als Halter des Fahrzeugs in die Papiere eingetragen wurde. Das war unsere persönliche Konstellation mit der damaligen Zulassung und Versicherung. Mautrechnungen aus Norwegen, Knöllchen oder die Kfz-Steuer liefen dadurch zunächst über diese Person. Wir haben das natürlich ausgeglichen.
Heute würde ich diese Lösung klar von einer Empfangsbevollmächtigung trennen. Halter:in und Empfangsbevollmächtigte:r sind verschiedene Rollen. Wenn Halter:in, Versicherungsnehmer:in und die Menschen, die das Fahrzeug überwiegend nutzen, auseinanderfallen, gehören diese Angaben gegenüber Versicherung und Zulassungsstelle so abgebildet, wie sie tatsächlich sind. Für uns war dabei vor allem das Vertrauensverhältnis zu der Person wichtig, über die Post und Formalitäten liefen.
Welche Unterlagen bei der Zulassung wichtig werden können
Unsere Unterlagenmappe sah 2019 so aus. Die aktuelle Checkliste der zuständigen Zulassungsbehörde entscheidet, weil je nach Fall weitere Nachweise hinzukommen können:
- Gültige Ausweispapiere von uns und der Person, auf die das Auto zugelassen wurde; für den Halter kam bei uns die Meldebestätigung dazu.
- Die eVB-Nummer als Nachweis der Kfz-Haftpflicht.
- Eine unterschriebene Vollmacht der Person, auf die wir das Auto zuließen, weil sie nicht mitkam.
- Das Formular der Zulassungsbehörde für den Lastschrifteinzug der Kfz-Steuer.
- Die bisherigen Zulassungspapiere, die wir beim Autokauf erhalten hatten.
- Geld für Gebühren und Nummernschilder.
Mit dieser Mappe konnten wir die Zulassung damals erledigen.
Tipps zur Autoversicherung für eine Langzeitreise
Als das auch erledigt war, rief ich bei der Versicherungsgesellschaft an und wir gingen die Details durch. Vier Punkte waren für uns besonders wichtig: Wer fährt? Wie viele Kilometer kommen zusammen? Wo gilt der Schutz? Und wer übernimmt welche Rolle rund um Fahrzeug und Vertrag?
1. Wer darf fahren?
Dass jemand anderes Halter unseres VWs ist, war für unsere damalige Versicherung nicht weiter von Bedeutung. Mit dem Auto durfte in unserem Tarif im Prinzip „jeder“ fahren, den wir für würdig hielten. 😉 Andere Tarife begrenzen den Fahrer:innenkreis stärker. Für eure Vertragsprüfung ist deshalb interessant, welche Personen dort tatsächlich als Fahrer:innen vorgesehen sind.
2. Jährliche Fahrleistung
Wie viele Kilometer wir jährlich fahren, wollte die junge Frau am anderen Ende der Leitung von mir wissen. Da begann das große Rechnen. Ich ging im Geiste unsere geplante Reise nach Dänemark und Schweden durch. Dann kalkulierte ich die Zeit ein, in der meine Schwiegereltern den Bus für ihren Sommerurlaub leihen und wir im Erzgebirge auf die Katzen aufpassen würden. Ich fügte unsere Route über Süddeutschland, Slowenien, Kroatien und Montenegro bis zum südlichsten „Ziel“ unserer Reise hinzu und versah das Ganze mit einem ausreichenden Puffer für Ausflüge, Einkäufe und den Rückweg.

Mit dem T4 vorm Gipfel Mala Rumija (Montenegro)
Ja, gut schätzen muss man können und ich hoffe, dass wir mit den angegebenen 17.000 Kilometern hinkommen. Eine grobe Route plus Puffer machte unsere Schätzung jedenfalls nachvollziehbarer.
3. Versicherungsschutz im Ausland
Ich spielte gegenüber der Versicherung immer mit offenen Karten und sagte ihr, dass wir mit dem Auto ohne Wohnsitz durch Europa reisen werden und dabei länger als sechs Monate im Jahr im EU- und Nicht-EU-Ausland sind. „Alles kein Problem“, sicherte man uns damals zu.
Für die Kfz-Haftpflicht schreibt § 1 KfzPflVV Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten vor, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union gehören – mindestens in dem Umfang, den Deutschland verlangt. Bei Kasko, Assistance und anderen Zusatzleistungen können die Vertragsbedingungen enger sein. Außerhalb dieses räumlichen Bereichs kommt es ebenfalls auf den vereinbarten Schutz an.
Für uns war deshalb die entscheidende Frage: Deckt unser Vertrag die Länder und die Dauer unserer Reise so ab, wie wir sie tatsächlich planen? Bei einer mehrmonatigen Reise lassen sich dazu auch Fahrer:innenkreis, Nutzung und die für den Vertrag relevanten Angaben zu Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt mit dem Versicherer abgleichen.
4. Halter:in, Versicherungsnehmer:in und Nutzung auseinanderhalten
Unsere Reise zeigt ganz gut, warum diese Begriffe wichtig sind. Der Halter unseres Busses war damals eine andere Person, wir nutzten das Fahrzeug und führten die Absprachen mit der Versicherung. Solche Rollen können auseinanderfallen. Bei Antragsfragen zu gefahrerheblichen Umständen, nach denen der Versicherer in Textform fragt, verlangt § 19 VVG wahrheitsgemäße Angaben. Welche späteren Änderungen mitgeteilt werden müssen, ergibt sich aus Vertrag, Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Regeln.
5. Die „Grüne Karte“ auf Reisen
Die frühere grüne Versicherungskarte heißt im internationalen System heute International Motor Insurance Certificate (IMIC) und wird im Alltag weiterhin oft „Grüne Karte“ genannt. Sie weist den Kfz-Haftpflichtschutz im internationalen Verkehr nach. Seit dem 1. Januar 2025 akzeptiert das Green-Card-System den Nachweis auch als PDF auf einem elektronischen Gerät, sofern er in diesem Format ausgegeben wurde; die Papierform bleibt ebenfalls möglich. Mehr dazu schreibt der Council of Bureaux.
Deutschland gehört außerdem zum Multilateral Agreement des Council of Bureaux. Daran nehmen die EU-Staaten, Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Andorra, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, die Schweiz und das Vereinigte Königreich teil. Zwischen diesen Staaten ist die „Grüne Karte“ als Dokument für den Grenzübertritt nicht erforderlich; die beteiligten Büros erkennen den Kfz-Haftpflichtschutz anhand des Herkunftslands des Fahrzeugs gegenseitig an. Für andere Reiseziele hängt der erforderliche Nachweis vom Land ab.

Auf langen Reisen gehört der aktuelle Versicherungsnachweis für uns zu den Unterlagen, die schnell erreichbar sind.
Warum eine Kfz-Versicherung einen Antrag ablehnen kann
Für die Kfz-Haftpflicht enthält § 5 PflVG eine Pflicht zugelassener Versicherer zum Vertragsschluss. Diese Pflicht hat Grenzen: § 5 Abs. 4 nennt unter anderem sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan sowie bestimmte frühere Vertragsprobleme als mögliche Ablehnungsgründe. Für freiwillige Kaskoversicherungen besteht diese besondere Pflicht zum Vertragsschluss nicht.
Wenn ein Versicherer ablehnt, ist deshalb vor allem der genaue Grund interessant: Geht es um den räumlichen Geschäftsbereich des Versicherers, um das Fahrzeug, um die Risikofragen im Antrag oder um eine andere Voraussetzung? Bei der Pflicht-Haftpflicht kann § 5 PflVG für die Einordnung wichtig werden.
Fazit für eine Langzeitreise mit dem Auto
Für uns ließ sich die Sache 2019 am Ende gut lösen. Wir hatten die Unterlagen zusammen, unsere damalige Versicherung kannte unsere Reisepläne und eine Person in Deutschland übernahm die Rolle des Halters.
Heute würde ich bei derselben Planung genauer zwischen Halter:in und Empfangsbevollmächtigtem unterscheiden und zuerst die Zuständigkeit nach der aktuellen FZV klären. Bei der Versicherung wären für mich die tatsächlichen Vertragsangaben, der räumliche Schutz und die Rollen rund ums Fahrzeug die entscheidenden Punkte.
Jetzt kann euer Abenteuer beginnen! 🙂
Alles Liebe und eine gute, stressfreie Reise wünscht euch
Patrick
Häufige Fragen zur Autoversicherung und Zulassung ohne festen Wohnsitz
Kann man ein Auto in Deutschland ohne eigenen Wohnsitz versichern?
Eine deutsche Kfz-Haftpflicht kann auch bei fehlendem eigenen Wohnsitz in Deutschland in Betracht kommen. Entscheidend sind die Voraussetzungen des Pflichtversicherungsgesetzes, die Angaben zum Fahrzeug und Risiko sowie der jeweilige Versicherer. Für die Pflicht-Haftpflicht enthält § 5 PflVG eine Pflicht zum Vertragsschluss mit gesetzlich geregelten Ausnahmen.
Kann man ein Auto ohne Wohnsitz in Deutschland zulassen?
Die FZV regelt ausdrücklich Fälle von Halter:innen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Maßgeblich sind unter anderem der regelmäßige Standort des Fahrzeugs und die nach § 75 FZV zuständige Behörde. Eine Empfangsbevollmächtigung kann dabei eine Rolle spielen.
Welche Rolle spielt ein Empfangsbevollmächtigter?
Ein Empfangsbevollmächtigter kann für den behördlichen Postweg und die örtliche Zuständigkeit wichtig sein. Die aktuelle Regelung findet ihr in § 6 Abs. 2 und § 75 Abs. 2 FZV. Welche Variante greift, hängt auch von Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichem Aufenthalt und vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs ab.
Kann ein längerer Auslandsaufenthalt Probleme mit der Versicherung auslösen?
Bei der Kfz-Haftpflicht besteht der gesetzlich vorgeschriebene räumliche Mindestschutz in Europa. Daneben können Vertragsangaben und Bedingungen wichtig werden, etwa bei Kasko, Assistance, Fahrer:innenkreis oder Nutzung. Eine starre allgemeine Sechs-Monats-Grenze lässt sich daraus nicht ableiten.
Sind Direktversicherungen für solche Fälle geeignet?
Das entscheidet sich am jeweiligen Tarif und Geschäftsbereich des Versicherers. Direktversicherer und klassische Versicherer können sich in Abläufen, Tarifen und der Bearbeitung ungewöhnlicher Konstellationen unterscheiden.
Welche Angaben zum Auslandsaufenthalt gehören in die Abstimmung mit der Versicherung?
Bei Antragsfragen zu gefahrerheblichen Umständen, nach denen der Versicherer in Textform fragt, verlangt § 19 VVG wahrheitsgemäße Angaben. Darüber hinaus bestimmen Vertrag und Versicherungsbedingungen, welche späteren Änderungen mitzuteilen sind. Für eine Langzeitreise können die geplante Nutzung und die vertragsrelevanten Angaben deshalb direkt mit dem Versicherer abgeglichen werden.
Gibt es eine Versicherung, die Fahrzeuge ohne eigenen Wohnsitz immer akzeptiert?
Eine dauerhaft verlässliche pauschale Empfehlung lässt sich daraus nicht ableiten. Bei der Pflicht-Haftpflicht setzt § 5 PflVG den rechtlichen Rahmen für den Vertragsschluss und mögliche Ablehnungen. Das Ergebnis im Einzelfall hängt trotzdem von Fahrzeug, Risikosituation und dem zulässigen Geschäftsbereich des Versicherers ab.
Was kann helfen, wenn mehrere Versicherungen ablehnen?
Bei einer Ablehnung der Pflicht-Haftpflicht kann zuerst der genaue Ablehnungsgrund interessant sein. § 5 PflVG begrenzt die Gründe, aus denen ein zum Betrieb der Kfz-Haftpflicht befugter Versicherer einen Antrag ablehnen darf. Parallel lässt sich prüfen, ob Halter:in, Versicherungsnehmer:in, regelmäßiger Standort und Empfangsbevollmächtigung in den Antragsunterlagen eindeutig und zutreffend abgebildet sind.
Dieser Artikel schildert unsere persönliche Erfahrung und ordnet die von uns geprüften gesetzlichen Grundlagen mit Stand 14. August 2026 ein. Versicherungsverträge und einzelne Zulassungsfälle können zusätzliche Besonderheiten haben.
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Ich bin auf der Suche nach einer Zulassungsstelle. Ich möchte mein neues Auto anmelden ohne Komplikationen. Ich möchte auch das mein Partner mit dem Auto fahren kann. Sehr hilfreich dot war der Tipp: Wer darf fahren?
Danke für die Tipps zur Autoversicherung ohne Wohnsitz. Mein Bekannter hat keinen festen Wohnsitz, weil er ständig unterwegs ist. Gut zu wissen, dass man vorab mit der Versicherung klären sollte, dass der Schutz im Ausland nicht begrenzt ist. Das werde ich meinem Bekannten mal sagen, denn der hat letztens davon erzählt, dass er für längere Zeit ins Ausland möchte.
Hallo und vielen Dank für die Übersicht und die persönlichen Tips! Ich denke auch gerade darüber nach, zumindest für die in EU kältere Jahreszeit ein kleines Auto zuzulassen und habe mir schon den Kopf zerbrochen darüber, wie ich das ofW hinkriegen kann. ltd. gründen und auf Firma oder so.. Klingt aber, als ob das so viel einfacher ist – werde ich auf jeden Fall mal berücksichtigen und ggf. umsetzen. Ich wünsche weiter viel Erfolg unterwegs und gute Familienerfahrungen! Vielleicht treffen wir uns ja dann mal irgendwo draußen 🙂
Grüße!
Bernd
Hallo Bernd,
danke für den Kommentar! Ja, es ist einfach, in Deutschland ein Auto ohne festen Wohnsitz zuzulassen. Ich werde den Artikel demnächst noch ergänzen, da auch andere ihre Erfahrungen mit den Behörden und Versicherungen mit mir teilten. Dir ebenfalls viel Erfolg und tolle Erfahrungen unterwegs!
Beste Grüße
Patrick
check24 erklaerte mir, dass bei Wohnungslosigkeit, bzw. Abmeldung automatisch das Einwohnermeldeamt der Zulassungsstelle dieses uebermittelt und man ohne Adresse sofort den Versicherungsschutz verliert und falls die Pol einen findet, das Auto vor Ort sofort stillgelegt wird. Passiert anscheinend staendig.
Klingt immer alles so locker, aber offensichtlich passiert das haeufig, dass Unversicherte rumfahren ohne es zu wissen.
Und so leicht ist es m.E. nicht fuer jeden einen Empfangsbevollmaechtigten zu finden, der jederzeit in die Bresche springt und zB teils horrende Auslandsknoellchen zahlt.
Komisch, dass sowas in der Eu so schwer ist.
Mal eben fuer 1-2 Monate abmelden und arglos rumtouren ist also nicht.
Ueberhaupt finde ich es schwer, steuerlich dann einen Durchblick zu haben je nach Land usw. Alles viel zu kompliziert und komplex.
Euch allzeit gute Fahrt und gute Entscheidungen.
Vielen Dank für deinen ausführlichen Kommentar! Du sprichst hier wichtige Punkte an. Soweit ich weiß, ist es jedoch so, dass die Abmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland keine automatische Meldung an die Kfz-Zulassungsstelle beinhaltet. Es kann natürlich sein, dass das Einwohnermeldeämter im Einzelfall eigenmächtig handelt, wenn sie das Gefühl haben, dass irgendwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
Allerdings kann der Versicherungsschutz in Gefahr geraten, wenn keine Adresse mehr hinterlegt ist, da einige Versicherer einen festen Wohnsitz voraussetzen. Es ist daher sinnvoll, in solchen Fällen direkt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen. Ich spiele grundsätzlich gerne mit offenen Karten. Bei der Allianz-Vertretung war das damals kein Problem. Denen hat auch eine Postadresse genügt.
Mittlerweile ist unsere Lösung, dass eine Person gemeldet bleibt und damit auch als eine Art „Empfangsbevollmächtigter“ fungiert. Das ist praktikabel und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Allerdings sollte man in dem Fall wirklich eine Wohnung haben (Schlüsselgewalt, jederzeit Zugang) und nicht nur einen Briefkasten.
Längerfristig im Ausland unterwegs zu sein, erfordert leider oft mehr Planung als man denkt. Wir haben das anfangs auch überschätzt und manche Dinge stellten sich im Nachhinein als teure Fehler heraus.
Ich hoffe ja, dass die EU noch weiter zusammenwächst, die Freizügigkeit noch mehr an Bedeutung gewinnt und man sich wirklich als EU-Bürger verstehen kann mit harmonisierten Regelungen auf dem gesamten Gebiet.
Liebe Grüße! 🙂
Hallo, welche Autoversicherung bietet die Möglichkeit länger im Ausland zu bleiben ohne Probleme?
Danke
Grüsse
Wlad
Hallo Wladislaw,
wir sind über eine Agentur der Allianz versichert und es gab dabei keinerlei Probleme. Wir spielten immer mit offenen Karten.
Beste Grüße
Patrick
Das Amt in Siegen, NRW, hat mich gerade abgeblockt am Telefon und gesagt sowas gibt es nicht! Wir haben so etwas noch nie gemacht und Sie müssen einen Haupt Wohnsitz in Deutschland haben. Danach war fuer die Dame das Gespräch beendet und klang extrem genervt. Sie hat sich auch geweigert den Paragraphen anzuschauen, geschweige mich an jemanden zuleiten der sich mit solchen spezial fällen auskennt. Leider ohne erfolg und ich würde kostbare zeit fuer andere menschen blockieren. unglaublich, jetzt kann ich es nur via e-mail versuchen und auf alles noch mal hinweisen. Will meinen Onkel nicht 1 stunden in der Warteschlange draussen stehen lassen 🙁 Sehr traurig wie manche Beamte reagieren….
Hallo Robin,
ja, es ist wahr, dass die Zulassung eines KFZ ohne Wohnsitz bei den deutschen Zulassungsstellen oft unbekannt ist.
Bei einem Freund war es ähnlich. Er wurde bei seiner Zulassungsstelle abgewiesen. Begründung: Die hatten so einen Fall noch nie. Auch die Obrigkeit sagte: „Geht nicht! Da bekommen wir Probleme mit der Abrechnung und der KFZ-Steuer. Die Einzüge funktionieren nicht. Es geht nicht – der Computer sagt ‚nein‘“.
Unser Freund hat sich dann seinen Plan B geschnappt. Er war drauf und dran, sein Auto direkt auf seinen Schwiegervater ummelden zu lassen – und zwar da, wo der Schwiegervater wohnt: in Würzburg; doch das war eigentlich nicht das, was unser Freund wollte. Denn es hätte für ihn gewisse Nachteile.
So hat er sich gedacht, er probiert es dort mit der Empfangsbevollmächtigung. Die Sachbearbeiterin meinte zuerst: „Der Computer sagt ‚nein‘“. Er konnte vor Ort aber mit dem Amtsleiter sprechen. Dieser erzählte ihm, dass ihm sowas in seinen 25 Arbeitsjahren noch nicht untergekommen ist. Doch schon eine Woche zuvor war jemand da, der dasselbe Anliegen hatte. Unser Freund sei der Zweite.
Treffer! Er konnte also sein Auto ohne Wohnsitz in Deutschland an- bzw. ummelden – mit Hilfe des Empfangsbevollmächtigten – in dem Fall seinem Schwiegervater.
Was heißt das nun? Der Datensatz für das Auto wird in dem Landkreis angelegt, in dem der Empfangsbevollmächtigte wohnt. Dort übernimmt man die Verantwortung für das KFZ. Obwohl Halter und Kennzeichen gleich bleiben, ist nun die Zulassungsstelle des Empfangsbevollmächtigten zuständig.
Es ist in den Ämtern echt selten, sass jemand ein Auto über eine Empfangsvollmacht zulassen will. Daher reagierten sie in Siegen vielleicht so ablehnend.
Bei jeder Ummeldung oder Aktion bei der Zulassungsstelle braucht man im Übrigen die EVB-Nummer von der Versicherung – selbst, wenn das KFZ schon zugelassen ist. Unser Freund spielte auch beim Versicherer mit offenen Karten und zeigte sich von seiner besonders netten Seite. Denen war es in seinem Fall nur wichtig, dass Halter und Versicherungsnehmer gleich bleiben.
Ich hoffe, diese Ergänzung hat Dir (und anderen, die sie lesen) weitergeholfen. Vielleicht möchte sich das Amt in Siegen mal mit dem Amt in Würzburg in Verbindung setzen? 😉
Alles Gute und viel Erfolg
Patrick
Hi Patrick,
vielen Danke für deine Antwort. Es sieht so aus als ob wir Exoten es etwas schwerer haben. 😉
Unser Plan war es auch Persönlich auf dem Amt zu erscheinen um unsere fragen zuklären im Bezug auf die Zulassung. Man kauft sich ja kein Auto und schliesst eine Versicherung ab, wenn das Amt nicht mit spielt. Leider war es etwas schwer einen rechtzeitigen Termin zu finden dank covid19, daher mein erst Anlauf der telefonisch gescheitert ist.
Am ende habe ich es sehr nett via e-mail versucht und auch mich auf die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) im Paragrafen 46, Absatz 2, Satz 2. bezogen. Auch einmal als screenshot beigelegt.
Nach einem Tag kam dann eine Antwort die uns dann mitteilte das eine Zulassung ohne Wohnsitz selbstverständlich möglich ist und die Dame war auch so freundlich PDF’s Formular in den Anhang zuhängen im Bezug auf die Vollmachten.
Wie man oft sagt, hartnäckig aber freundlich bleiben und dann klappt es schon. Evtl hilft eine anfrage vorab via e-mail wirklich, da die Beamten Zeit haben sich in die Materie einzulesen.
Damit haben wir nun dieses Problem geklärt, nun kam heute morgen eine Nachricht von der Versicherung das es zwingend notwendig ist einen Wohnsitz in DE zu haben damit ich das Auto versichern kann… D.h. jetzt kann ich das ganze spiel mit der Versicherung auch machen.
Lg Robin
Hallo und wie hast du das mit der Versicherung gelöst? Meine Versicherung will zwingend eine Deutsche PLZ im Brief sehen. Danke für Hilfe.
Hallo, kann man auch als Person mit dem Hauptwohnsitz und Staatsangehörighkeit einen anderen EU Staat, Auto so registrieren lassen?
Danke und LG Lili
Hi Lili,
eine Antwort auf Deine Frage findest Du hier.
Liebe Grüße
Patrick
Der Tip mit der Autoversicherung ist ganz schön fahrlässig. Ohne Wohnsitz in D bekommt man bei keiner Versicherung eine Autoversicherung. Selbst nach Abmeldung aus D erlischt die Autoversicherung nach gewisser Zeit. Ich hab mich auf Deine Aussage verlassen und nun hock ich auf neu gekauftem Auto und niemand versichert das. Anmelden geht also auch nicht. Herzlichen Dank.
Hallo Susan,
Dein Kommentar ist leider nicht korrekt. Hast Du mal mit Deiner Versicherung telefoniert? Ich habe unseren Fall damals genau geschildert und es war überhaupt kein Problem, unser Auto versichern zu lassen. Letztendlich hat eine einfache deutsche Postadresse genügt.
Ich kenne auch andere, die problemlos ihr Auto versichert bekommen haben. Meist ist es die Zulassung, die in einigen Zulassungsstellen „holprig“ abläuft. Dass Du mit Deiner favorisierten Versicherung ein Problem hast, tut mir leid. Ich habe so etwas auch noch nicht von jemand anderem gehört.
Wie lange eine Versicherung im EU-Ausland Leistungen erbringt, hängt jedenfalls vom Versicherer ab. In manchen Policen ist tatsächlich festgelegt, dass Du nicht mehr als ein halbes Jahr damit im Ausland unterwegs sein darfst. Doch ich kenne keine Versicherung, die kein Geld verdienen will und daher bin ich überzeugt, dass sie auch für Dich sicherlich ein passendes Angebot haben. Du kannst Dein Auto sogar bei einem Versicherer im EU-Ausland versichern, sofern das Auto dort, wo Du es zulassen willst, auch gemäß der Police versichert ist.
Wie sollten es sonst die ganzen „Vanlifer“ machen, die in ihren Reisemobilen rund um den Globus reisen?
Alles Gute!
Patrick
Sorry, muss leider Susan recht geben: die Anmeldung beim Amt ist nicht das Problem – ohne inlaendischen Wohnsitz gibt’s aber keine Versicherung. Auch nicht fuer dt. Staatsbuerger, die im Ausland wohnen. Hab drei Versicherungen abtelefoniert (mit denen ich andere Versicherungen halte) mit jeweils derselben Antwort, auch mein Haus- und Hofmakler hat dieselbe Antwort von anderen Versicherern erhalten.
Die von dir beschriebene Methode scheint nur zu funktionieren, wenn du eine bestehende KFZ-Versicherung und derzeit einen Wohnsitz in Deutschland hast.
Vorsicht!
Hallo Seb, bei der Versicherung wollte nie jemand von uns den Ausweis sehen. Wir mussten eine inländische Adresse angeben, aber es musste keine „Meldeadresse“ sein – eine Postadresse genügte. Es kann sein, dass sich da in der Zwischenzeit etwas geändert hat. Bei meiner Versicherung war das kein Problem, und ich hatte die Sachlage auch ganz offen und klar kommuniziert. Ich würde mich mit dem Wissen von heute nicht mehr einfach so abmelden und mich kopflos ins Abenteuer stürzen. Die Entscheidung dafür oder dagegen kann ich anderen aber nicht abnehmen. Ich würde trotzdem versuchen, das Versicherungsthema über eine Postadresse zu lösen, wenn man sonst keinen Wohnsitz hat, und der Versicherung gegenüber mit dem gewöhnlichen Aufenthalt argumentieren. LG Patrick
Wir möchten auch gerne im Wohnmobil leben, mein Mann und ich, soweit alles gut aber wir müssen alles erst mal gut durchdenken. Danke für diesen tollen Artikel, wichtige Informationen die man im Auge behalten sollte.
Lg Alisa
Hallo ihr Lieben,
bei welcher Versicherung seid ihr versichert?
Ich war aktuell bei meiner Versicherung und diese teilte mir mit, daß das KfZ bei abmelden des Wohnsitzes nicht mehr versichert sei.
Besten Dank und schöne Grüße
nicole
Hallo Nicole,
es scheint fast so, als ob die Frage der Versicherung das größte Problem ist, weil wir immer wieder Rückmeldung dazu bekommen.
Vielleicht wäre es die einfachste Lösung, jemanden zu finden, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat und ihn dort auch behält, und das Auto auf die Person dann zuzulassen.
Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein.
Bei der Versicherung muss dann nur angegeben werden, dass das Auto nicht nur vom Halter, sondern auch von beliebigen anderen Personen gefahren werden darf/soll.
Schöne Grüße
Welche Versicherung hat da bei dir zugestimmt? Meine hat mich gekündigt. Und nun suche ich verzweifelt eine, die das mit macht.
Danke dir fürs Teilen deiner Erfahrung, die leider kein Einzelfall mehr ist.
Unsere Lösung entstand 2019 über eine individuelle Entscheidung (deutsche Postadresse genügte) und war kein Standardweg. Die rechtliche Lage hat sich seitdem kaum verändert, die Praxis vieler Versicherungen jedoch schon.
Heute lehnen viele Versicherer Konstellationen ohne eigenen Wohnsitz oder mit dauerhaftem Auslandsaufenthalt ab oder kündigen bestehende Verträge, sobald das bekannt wird. Das bedeutet nicht, dass dein Vorhaben unzulässig ist, sondern dass der jeweilige Versicherer das Risiko nicht tragen möchte.
Wir haben den Artikel deshalb aktualisiert und klarer eingeordnet. Ich wünsche dir viel Durchhaltevermögen! Manchmal braucht es mehrere Anläufe, offene Kommunikation (am besten über Vertrerer*innen) und leider auch Geduld.
Hallo Leute,
Leider ist es nur schwer möglich eine Versicherung zu bekommen, trotz des Verweises auf die Zulassung ohne Wohnsitz.
Ich habe jetzt schon 8 Versicherungen angerufen sie machen das nicht mehr.
Somit kann ich diesen Vorgang nicht abschliessen.
Es wäre klasse, wenn ihr uns mitteilt welche Versicherung ihr nutzt.
Und ob es bei der Zulassung klappt ist auch fraglich , den die haben davon null Ahnung nach hören sagen.
Um eine freundliche Unterstützung des Ersteller dieser Seite wird bitte gebeten .
LG
Alexander
Hallo Alexander,
danke dir für deine offene Rückmeldung. Deine Erfahrung überrascht mich leider nicht. Genau deshalb haben wir den Artikel inzwischen aktualisiert.
Unsere Lösung stammt aus dem Jahr 2019 und war eine individuelle Entscheidung im Einzelfall. Sie ist keine allgemein gültige Empfehlung und offenbar heute deutlich schwerer umzusetzen. Dass mehrere Versicherungen ablehnen, hören wir inzwischen häufiger.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen rechtlicher Möglichkeit und Versicherungspraxis: Die Zulassung ohne eigenen Wohnsitz ist gesetzlich vorgesehen, aber Versicherer entscheiden eigenständig, ob sie das Risiko übernehmen. Viele Gesellschaften lehnen Konstellationen mit dauerhaftem Auslandsaufenthalt inzwischen grundsätzlich ab.
Wir möchten bewusst keinen konkreten Versicherer nennen, weil sich die Praxis jederzeit ändern kann und wir keine falschen Hoffnungen wecken wollen. Wenn überhaupt, sind persönliche Gespräche mit Vertretungen oft erfolgversprechender als rein digitale Anträge – garantieren lässt sich jedoch nichts.
Ich verstehe, wie frustrierend das ist. Leider braucht es aktuell oft Geduld und mehrere Anläufe.
Liebe Grüße
Patrick
Hallo,
nach meinem Post vom 16. Februar 2026 habe ich einige Neuigkeiten für euch.
Ich konnte mein Wohnmobil ohne Wohnsitz ohne Probleme zulassen.
Nach unzähligen Versuchen, eine Versicherung zu bekommen, bin ich Ende Februar 2026 nun fündig geworden, bei einer Versicherung, die das sogar auf ihrer Seite beschreibt. Nach einem telefonischen Gespräch wurde ich von der netten Frau gebeten, mich an eine Agentur zu wenden, sie machen das, sagte sie. Kleiner Tipp: Es handelt sich um eine große Versicherung in Blau. Schaut auf deren Seite unter „Fragen und Hilfe“ und dann ab zur Versicherung vor Ort und verweist darauf. Die Frau in der Agentur war überrascht, sie hatte davon in 20 Jahren noch nie gehört. Also, es geht immer noch.
Viel Erfolg
LG
Alexander
Hallo Alexander,
danke dir für das Update. Das hilft hier vermutlich wirklich einigen weiter.
Und ja, genau das scheint aktuell oft das eigentliche Problem zu sein: Weniger die Rechtslage selbst, sondern eher, dass viele Mitarbeitende mit solchen Fällen kaum Erfahrung haben und deshalb erst mal ablehnen oder unsicher reagieren.
Gut zu hören, dass es bei euch am Ende trotzdem geklappt hat, auch wenn offenbar etwas Hartnäckigkeit nötig war. 🙂
Danke fürs Teilen eurer Erfahrungen und weiterhin gute Fahrt mit dem Wohnmobil!
Viele Grüße
Patrick