Unser erstgeborenes Kind wird im Sommer schulpflichtig – zumindest vom Alter her, denn es ist sechs Jahre alt. Noch ist unsere Große kein Schulkind und dennoch haben wir inzwischen Erfahrung mit dem Schulamt und den örtlichen Grundschulen gemacht, um die es in diesem Beitrag gehen soll. Außerdem gehe ich darauf ein, wie wir unsere Kinder von der Schulpflicht befreien. Denn wir hegen schon lange den Wunsch, mit ihnen in der Welt umherzureisen und ihnen die autodidaktische Bildung zu ermöglichen (was man heute „freilernen“ nennt).
Anmeldung an einer freien Schule
Wir wollten trotz unseres Wunsches noch einen „Sicherheitsfahrschein“ haben. Also meldeten wir unser Mädchen an einer freien evangelischen Grundschule an.
Dort befragte man uns Eltern höflich nach Beruf, Finanzierung des Schulbesuchs etc. Unterdessen testete eine freundliche Lehrerin die Schulfähigkeit unseres Mädchens in einem Nebenraum. In einem achtseitigen Test mit je zwei Aufgaben wurde das Schreiben ihres Namens, das Lesen einfacher Wörter, das Zählen und Schreiben von Zahlen, das Verbinden von Zusammenhängen usw. festgehalten.
Die evangelische Grundschule in kirchlicher sprich freier Trägerschaft ist begehrt. Es gibt viele Anmeldungen, aber nur begrenzte Kapazitäten. Unser Kind landete weit oben auf der Warteliste – mit guten Chancen, bald die Zusage ausgehändigt zu bekommen, sollte ein Platz frei werden.
Antrag auf Beurlaubung
Während der Wartezeit schickte ich der Schulleitung dieser etwas alternativeren Schule einen Antrag auf Beurlaubung zu. Das sollte uns die Möglichkeit geben, ein Jahr lang umherzureisen. Weil diese Grundschule jedoch noch nie „so einen Fall“ hatte und sich mit meinem Urlaubsantrag überfordert fühlte, verwies sie uns an die städtische Schule – das könnten die entscheiden.
Hier liegt die Chance der Gestattung eines Antrags auf Beurlaubung allerdings bei circa null Prozent. ;-) Ich kenne die staatliche Grundschule, ihre Lehrer, ihr „pädagogisches“ Bild vom Kind und die Schulleitung. Garniert wird das Ganze durch eigene Schulkinderfahrungen und jede Menge Schaudergeschichten anderer Kinder und Eltern.
Der Tag der offenen Tür nahm mir zusätzlich die Lust, dahingehend mit dieser Schule zusammenzuarbeiten. Wir beschlossen endgültig, unseren Wohnsitz dauerhaft aufzugeben und diesen Sommer in unser „neues Leben“ als Digitale Nomaden und Dauerreisende (Perpetual Traveller) aufzubrechen. Die staatliche Schule kontaktierten wir also nicht.
Mit unserem Antrag auf Beurlaubung bei der evangelischen Grundschule wurde unser Mädchen, ohne Rück- oder Weitermeldung an uns, von der Warteliste gestrichen. Davon bekam ich erst später Wind. Ebenso erfuhr ich, dass bei dieser Schule offenbar auch niemand etwas von der DSGVO weiß. Die Direktorin, ihre Tochter und die Sekretärin plauderten mit Außenstehenden über unsere Absicht und stellten über sie Nachforschungen an. In Ordnung finden wir das nicht.
Post vom Schulamt
Eines Tages kam Post vom Schulamt: Wieso hätten wir unser Kind denn nicht an einer Grundschule angemeldet?
Ich rief beim Schulamt an. Mit der Sachbearbeiterin vereinbarte ich, KEINE Anmeldung an einer Grundschule vorzunehmen, da wir uns Ende Mai für unseren Roadtrip dauerhaft aus Deutschland abmelden werden. Das Schulamt würde die Abmeldung des Wohnsitzes zu gegebener Zeit beim Einwohnermeldeamt prüfen und die Sache ginge so in Ordnung.
Die Beharrlichkeit der Grundschule
Zwei Monate später, an einem Samstag vor dem Osterfest, kam ein neuer Brief vom Schulamt, diesmal von einer anderen Kollegin: Die LETZTMALIGE Aufforderung zur Anmeldung an der staatlichen Grundschule, sonst drohe ein empfindliches Bußgeld.
Nach den Feiertagen rief ich gleich beim Schulamt an. Es stellte sich heraus, dass die städtische Grundschule der Behörde keine Ruhe ließ. So fühlte sich die Mitarbeiterin schließlich genötigt, diesen Frust in Briefform an uns weiterzuleiten.
Aus anderen Quellen erfuhr ich, dass man an der Grundschule meine, wir würden doch nur „Homeschooling“ machen wollen. Und wir sollten unser Kind unbedingt anmelden, sonst kämen nicht genügend Kinder für zwei Klassen zusammen. Außerdem gibt es nun mal eine Schulpflicht, weil es eine Schulpflicht gibt.
Wie man mit der Grundschule einen Termin ausmacht
Bis ich einen Termin zur Anmeldung an der Grundschule bekam, wurde eine Woche lang nicht abgenommen bzw. gleich wieder aufgelegt. Nun gut, es waren ja auch Ferien.
Ich bat das Schulamt um eine Fristverlängerung, was kein Problem darstellte. Ich könne auch ruhig wieder anrufen, wenn ich einen weiteren Aufschub bräuchte.
Vier Tage später nahm die Direktorin der staatlichen Grundschule mein Gespräch doch entgegen. Ich fragte sie, ob sie Termine vergeben würde. Sie wimmelte mich ab. Ich könnte am Montagmorgen um 7.00 Uhr im Sekretariat (unter der selben Nummer) anrufen.
Ich rief am Dienstag irgendwann vormittags an. Und siehe da: Die Sekretärin stellte mich gleich zur Direktorin durch, denn sie vergibt ja die Termine. Den Termin dürfe ich drei Tage später wahrnehmen, doch nur, wenn sie dann nicht „Vertretung“ hätte.
Die Anmeldung in der Grundschule
Die Schulkinder hatten Glück: Ihre Direktorin musste keinen Lehrer vertreten. Nach einer Abschreib-Übung von der Geburtsurkunde auf ein Anmeldeformular fand folgendes Gespräch statt:
Direktorin: „Erzählen Sie mal, wie Sie sich das vorgestellt haben!“
Ich: „Wir gehen ab Juni auf Reisen und melden uns zum Monatsende ab. Ich würde Ihnen die Abmeldebescheinigung einreichen und Sie könnten meine Tochter damit wieder von Ihrer Liste streichen.“
Direktorin: „Und wann kommen Sie wieder?“
Ich: „Das wird eine Weltreise mit offenem Ende. Es wird also nicht so sein, dass ich mein Kind nächstes Jahr wieder hier anmelden werde.“
Direktorin: „Und wie stellen Sie sich die Beschulung Ihrer Tochter vor?“
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Ich: „Da mit der Abmeldung die Schulpflicht entfällt …“
Direktorin: „In Deutschland nicht! Es ist ja so, dass Sie den Termin zur Anmeldung so lange versäumt haben. Wir machen es folgendermaßen: Sie bringen mir die Abmeldebescheinigung. Dann vermerke ich das.“
Ich: „Okay. Aber um noch etwas richtig zu stellen: Mit dem Schulamt hatte ich bereits vereinbart, dass mein Kind in unserem Fall nicht angemeldet werden muss. Die Anmeldung ist ja dem Engagement Ihrer Grundschule zu verdanken.“
Direktorin: „Wir sind die zuständige Schulbehörde und deshalb sind wir für Sie zuständig. Sobald Sie Deutschland wieder betreten, muss geschaut werden, dass Ihr Kind dann beschult wird. Und da wir die Schulbehörde Ihres letzten Aufenthaltortes sind, werden wir uns darum kümmern.“
Ich: „Hmm …“
Sie versicherte sich noch einmal, dass ich ihr die Abmeldebescheinigung vorbeibringe (ich werde sie faxen oder der Sekretärin in die Hand drücken). Wir verabschiedeten uns und sie wünschte mir alles Gute.
Umgang mit Borniertheit
Zuhause stellte mein Mann Patrick fest, was ich auf dem Heimweg dachte: „Sie ist eine Gefangene ihres Systems. Sie kann nicht anders reagieren.“
Bei der Schulleiterin wollte ich mich auf keine Diskussion einlassen. Es hätte meiner Meinung nach nichts gebracht, über den Sinn und Unsinn einer Anmeldung und Beschulung zu fachsimpeln. Damit meine Tochter weiterhin frei das lernen kann, was auch immer sie sich aneignen möchte, ließ ich die Rechthaberei (um es milde auszudrücken) gern über mich ergehen.
Das Gute daran ist: Ich bin kein Schüler mehr.
Positive Reaktionen seitens der Behörden
Was ich allen verunsicherten Eltern mit auf den Weg geben kann, denen die Schulanmeldung ihrer (Freilerner-)Kinder bevorsteht:
Weder Schulen noch Behörden müssen von vornherein abgeneigt auf eure Anträge oder Vorhaben reagieren. Sogar einige Familien, die Unschooling in Deutschland betreiben, können von einer tollen Zusammenarbeit mit Schulbehörden schwärmen. Das machen sie natürlich nicht offiziell, aber im Buch „Wir sind so frei“ gibt es einige spannende Erfahrungsberichte hierzu.
Patrick hat übrigens derzeit ebenfalls mit diversen Behörden wie dem Finanzamt und der Familienkasse zu tun. Die Reaktionen auf unser Vorhaben waren durchweg positiv, obwohl ihnen so ein Fall noch nicht untergekommen ist.
Heimatbesuch in Deutschland: Schulpflicht?
Natürlich wollen wir den Kontakt zu Familie und Freunden aufrecht erhalten und sie ab und zu besuchen. Sobald man noch mal einen Fuß auf „deutsches Gebiet“ setzt, tritt deshalb selbstverständlich nicht sofort die Schulpflicht wieder in Kraft. Denn sie betrifft laut Schulgesetz nur Kinder, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Was hat es nun damit auf sich?
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Abhängigkeit der Schulpflicht vom Wohnsitz
Paragraf 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) besagt, dass man sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung bei der Meldebehörde anmelden muss. Da wir bei einem Heimatbesuch keine Wohnung beziehen, findet § 27 des BMG Anwendung. Dort steht: „Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.“
Abhängigkeit der Schulpflicht vom gewöhnlichen Aufenthalt
Der Paragraf 9 der Abgabenordnung (AO) besagt:
- „Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.“
- „Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.“
- „Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.“
Wenn wir die Betrachtung zum Wohnsitz und zum gewöhnlichen Aufenthalt zusammenfassen, dürften wir uns insgesamt bis zu sechs Monate (nicht zusammenhängend) in Deutschland aufhalten.
Weitergehende Informationen zur Abmeldung des Wohnsitzes beim Umzug ins Ausland und dazu, was Du als Tourist bei einem längeren Heimatbesuch beachten musst, findest Du bei Wirelesslife.
Danke fürs Mitfiebern!
<3 Evelin
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Hallo,
vorweg wünsche ich euch alles Gute auf eurer Reise.
>Sie ist eine Gefangene ihres Systems.<
Ja das erfahre ich auch immer wieder im Umgang mit Behörden.
Auf Diskussionen braucht man sich da in der Tat nicht einlassen.
Mich wundert, dass sich bei euch noch niemand vom Jugendamt gemeldet hat.
Es könnte sich eventuell die Frage stellen, ob so eine lange Reise dem Kindeswohl gut tut.
Mir natürlich stellt sich die Frage nicht, aber die Gefangenen im System könnten sich die Frage stellen wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden würden.
Nur mal so ein Gedankenspiel.
Meine Tochter hat vor ein paar Jahren eine freie Schule mitgegründet.
Sowas wäre für euch vielleicht eine Alternative nach eurer Rückkehr.
Alles Gute und viele
Lothar
Lieber Lothar,
da war mir doch mein lieber Patrick glatt mit der Beantwortung zuvor gekommen. ;-)
Ich danke dir für deine herzlichen Worte sowie deine interessanten und guten Impulse!
Letztendlich ist die Idee, dass sich das Jugendamt einschalten könnte, sicher nicht von der Hand zu weisen. Neider, politisch Korrekte und brave „Systemlinge“… könnten ja zumindest versuchen, uns (oder anderen Freilernern) ein Bein zu stellen. Heutzutage weiß man ja nie.
Kindeswohlgefährdung schließt Dauerreisen bisher ja noch nicht ein. Im Studium wurden uns andere Indizien dafür vorgestellt, und ließ dabei durchleuchten, dass „außergewöhnliche“ Fälle gern hin- und hergeschoben werden und es leider nicht vordergründig um das Wohl von Kindern geht. Bei der Abmeldung gäbe es dann auch wieder das Zuständigkeitsproblem. Ich stimme dir zu – das ist ein spannendes Gedankenspiel. Bei den Ämtern vermutlich noch Zukunftsmusik. Vielleicht müsste dann zunächst nach Zirkusfamilien geschaut werden? Oder man könnte mit Bildmaterial und Belegen beweisen (wie es witziger Weise manche Kindergeldstellen verlangen), dass ein festgelegter Mindestaufenthalt / genehmigtes Reiseziel … der Familie eingehalten wurde?
Freie Schulen sind eine wundervolle Alternative zu herkömmlichen Schulen und ich bin dankbar, dass sie wachsen, gefragt sind und immer mehr werden! Vielleicht wird das irgendwann mal was für uns. Mal schauen. :-)
Nochmals vielen Dank für deine Worte und Wünsche!
Herzliche Grüße, auch an deine Tochter
Evelin
Hallo wo befindet sich diese freie Schule? Wir sind schon länger auf der Suche…
Grüße
Marie
https://www.freie-alternativschulen.de/index.php/startseite/adressen/schulen Vielleicht hilft euch das Adressverzeichnnis für freie Alternativschulen weiter?
Liebe Grüße, Evelin
So viel Ärger um NICHTS!
„Schulpflicht“ ist eine Illusion, ein Hirngespinst!
Kein Kontakt mit Behörden spart unnötigen Stress für alle Beteiligte!
Wer ohne wenn und aber hinter seinen Kindern steht, für deren Menschenwürde eintritt, der wird sich auch durchsetzen, ohne ins Ausland flüchten zu müssen. Wir haben es mitten in Dresden geschafft, dann kann es jeder andere auch!
Wenn sogar die Landeszentrale für politische Bildung Werbung für „Schulverweigerer“ macht:
https://www.youtube.com/watch?v=no4vdmWx2JE&t=5s
und das Landeskriminalamt Sachsen für die Selbstbestimmung der Kinder wirbt:
https://freiefamiliedresden.wordpress.com/2018/05/23/landeskriminalamt-sachsen-informiert-im-sinne-der-gewaltfreien-revolution-2018/
… was kann denn da noch schief gehen?
Ein klein wenig Mut und Beharrlichkeit, nicht gleich beim leisesten Lüftchen einknicken und die Kinder werden eine lebenswerte Zukunft errichten!
Liebe Grüße aus Dresden
Wenn ich Deine kämpferischen Kommentare so lese, kommt in mir das Gefühl auf, dass ihr verbittert und nicht glücklich seid, dass es viel Ärger und Stress gab bzw. gibt. So bezweifle ich doch etwas, dass euer Lebensmodell etwas für jede Familie ist, die ein freies Leben führen will.
Auf eurer Website kann sich ja jeder seine eigene Meinung dazu bilden.
Liebe Grüße
Patrick
Lieber Patrick,
wir kämpfen schon seit 5 Jahren nicht mehr. Wir gehen unseren Weg neben dem System. Vielversprechend, allerdings mit heftigen, aber zu überwindenden Hindernissen.
Dein Gefühl ist völlig korrekt. Wir sind auf unserem Weg durch die „Hölle“ gegangen. Alle Details finden sich auf unserer Webseite. Es war eine Prüfung, welche wir bestanden haben.
Ja, ich bin verbittert und unglücklich, wenn ich sehe wie Familie in die Flucht getrieben werden, wenn ich sehe wie Millionen von Kindern von ihrem wahren „Selbst“ weggezogen, erzogen werden. Zu Personen, Spielpüppchen des Systems gemacht, bar jeden Verstandes an bedrucktes Papier glaubend.
Es lässt mich verzweifeln, weil ich weiß, dass die Lösung des Problems so einfach ist: Die Selbstermächtigung der Kinder durch einen unscheinbaren Din A 4 Zettel, „Kinderwille zu freiem Lernen“.
Wo konkret ist unser Lebensmodell unstimmig? Es möge doch nur einmal einen einzigen geben, der sich fundiert auf unserer Seite dazu äußert.
Und Meinungen, mein lieber Patrick, sind etwas für Personen. Die wissen nicht wer sie sind, haben Wahrheit und ihr „Selbst“ noch nicht einmal gerochen. MENSCHEN haben einen Standpunkt, der ist geprüft und fest. Selbiger wird nicht durch Gerede, sondern nur durch feste Beweise erschüttert und verrückt!
Liebe Grüße aus Dresden
Das mag in Dresden so einfach sein. Aber Bayern ode BW sehen da ganz anders aus. Bitte nicht von sich auf andere schließen.
Ausserdem, wenn ich mir die Energie hinter deinen Worten so „anhöre“, dann wähle ich lieber den harmonischer en Weg des Reisens. Dann haben meine Kinder viel mehr davon.
Wie ist das bei euch heute? Seid ihr noch unterwegs? Das Reisen wird ja durch diese derzeitige Situation etwas schwierig gemacht. Habt ihr einen Platz gefunden, der euere Lebensphilosphie unterstützt?
Momentan stehe ich vor genau der gleichen Situation und ich sammle gerade fleißig Infos.
Stimmt es, dass wenn ich mich an einer privaten Schule anmelden möchte, ich mich zuerst an der staatlichen Grundschule anmelden muss, um dann umgeschrieben zu werden?
Wie lange habt ihr die Anmeldung rausgezögert? Bei uns ist die Frist bis April und ich bekomme schon jetzt sehr viel Druck seitens der Grundschule, weil die ihre Anmeldungen immer schon eher abschließen wollen.
Ich freue mich auf eure Tips und euer Wissen.
Vielen Dank
Hallo Mitleser,
wir sind noch immer „reisend“ unterwegs, wenn man das so nennen möchte. Allerdings haben wir das Slow Travelling etabliert. Wir sind also immer für eine längere Zeit an einem anderen Ort. Das Reisen selbst finden wir nicht schwierig. Wenn irgendwo ein Test verlangt wird, haben wir immer für den Notfall das Corona-Testzertifikat von Dr. Ansay dabei, haben es aber noch nie vorzeigen müssen.
Im letzten Blogpost haben wir schon andeuten lassen, dass unser nächstes Ziel Rumänien sein wird. Und ja, wir gehen auch davon aus, dass dort unsere „Lebensphilosophie unterstützt“ wird, wie Du es ausdrückst. Wir werden hier im Blog berichten.
Damals hatten wir es in Deutschland auch erst an einer freien Schule versucht, aber den Platz nicht bekommen. Ich gehe davon aus, dass der lokal zuständigen Grundschule die Anmeldung an der freien Schule genügt hätte, um das Kind wieder aus der eigenen Liste zu streichen.
Als wir 2019 unsere Tochter das erste Mal aus Deutschland abmeldeten, haben wir die Abmeldebescheinigung der Schule vorgelegt, und damit war es auch gut. Eine vorherige Anmeldung steht dem eigentlich nicht entgegen, bedeutet für die Grundschule eben mehr Arbeit.
Wir hatten sie aus de Grund damals bewusst nicht angemeldet und auf die Schreiben vom Schulamt geantwortet, dass wir uns aus Deutschland abmelden und unser Kind deshalb gar nicht erst bei der Grundschule anmelden wollen. Für das Amt war es in Ordnung – kommt aber auf den Bearbeiter an. Die Grundschule hat beim Schulamt offenbar mächtig Druck gemacht.
Aber wenn sie es in eurem Fall unbedingt so wollen, könntet ihr euer Kind erst an der Grundschule anmelden (da passiert erst mal nichts weiter). Sobald ihr dann auf Reisen geht, könnt ihr sie mit der Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts ganz einfach wieder aus der Schule rausnehmen.
Liebe Grüße
Patrick
Hallo Patrick
Vielen lieben Dank für die Infos.
Ja, ich wäre auch eher ein slow traveler. Habe früher viel im Ausland gelebt und mich immer länger an einem Ort aufgehalten. Aber gibt es da nicht auch Zeitbeschränkungen, was dann die Kids wieder in die Schulpflicht wirft, je nachdem, in welchem Land man ist? Habt ihr damit Erfahrungen? Am liebsten würde ich ja mind. 6 Monate am selben Ort verweilen. Ob das aber immer geht ist die andere Frage.
Wie lange habt ihr vor in Rumänien zu bleiben? Seid ihr selbst mit Auto/Wohnmobil unterwegs? Wenn ja, wart ihr das schon immer? Was bevorzugt ihr?
Sorry, wenn ich euch hier soviele Löcher in den Bauch frage. Ich bitte um Verständnis. :)
Die Schule macht aus irgendwelchen Gründen einfach Druck, obwohl die Frist noch nicht abgelaufen ist. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich mich wenn dann erst anmelde, wenn ich weiß, dass ich zum Fristende noch hier gemeldet bin, da ich unnötiges An und Abmelden vermeiden möchte. Anscheinend ist für die Schule der Aufwand kein Problem. :)
Liebe Grüße schonmal und ganz viel Freude beim weiteren Reisen
Hallo Mitleser,
ja, unterschiedliche Länder haben da unterschiedliche Vorgehensweisen und Fristen. Wenn man sich dort nicht anmeldet und nur „Tourist“ ist, haben die Behörden die Familie erst mal nicht auf dem Schirm und sind auch nicht zuständig. In den meisten EU-Ländern muss man sich erst nach drei Monaten Aufenthalt anmelden.
In Irland zum Beispiel gibt es aber gar keine Meldepflicht. Und dort hast Du auch keine Schulpflicht. Leider ist das Wohnen dort für uns nicht bezahlbar. In anderen Ländern gibt es statt der „Schulgebäudeanwesenheitspflicht“ eine Bildungspflicht. Und in Ländern wie Rumänien wird jene sehr großzügig und freilernerfreundlich ausgelegt. Wir planen, dort einen Wohnsitz für Frau und Kinder zu begründen.
Wir sind ein paar mal geflogen, aber das Weiteste waren bisher unsere „Ägyptenurlaube“ (hier und hier) und die Reise nach Fuerteventura. Das Langzeitreisen mit dem Auto haben wir erst 2019 etabliert. Meine Frau würde, so glaube ich, lieber weit weg in die Tropen fliegen als mit dem Auto durch Europa zu gurken. Aber das ist, aus bekannten Gründen, derzeit schwierig. Mit dem Auto sind wir eben flexibel und sehen Orte, die ein Flugreisender nie zu Gesicht bekommt (wie hier in Norwegen).
Es stört uns nicht, wenn jemand Fragen hat. Wir freuen uns eher darüber, da es Interesse an dem zeigt, was wir tun. :-)
Danke und liebe Grüße
Patrick
Super. Ich danke dir recht herzlich für dein Wissen
Die Schule konnte ich nun auch besänftigen und sie lässt uns noch Zeit.
Viel Freude weiterhin
Hallo Patrick,
habe auch vor Deutschland zu verlassen und meine Kinder von der Schule abzumelden. Wegen den verfassungswidrigen Coronamassnahnen an Schulen. Frage: muss ich dann meine beiden Kinder und mich beim Einwohnermeldeamt abmelden und die Abmeldebescheinung der Schule vorlegen? Hat die Schulleitung das Recht zu fragen, wohin ich auswandern möchte?
Hallo Monika,
entschuldige die späte Antwort. Wir haben hier in Rumänien immer viel zu tun und ich habe Deinen Kommentar erst jetzt gesehen. Ich hoffe, Du liest es noch.
Also: Ja, die Schule muss sich mit der Abmeldebestätigung zufrieden geben. Was anderes müssen sie dort eigentlich nicht wissen.
Wenn ihr sonst ein gutes Verhältnis zu eurer Schule habt, könnt ihr ja von euch aus erzählen, wo es euch hinzieht.
Liebe Grüße und viel Erfolg bei eurem Vorhaben!
Patrick